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Denkmalpflege: Auszug aus d. stenograph. Berichten d. Tages für Denkmalpflege 1900 - 1912 — 1.1910

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IV. Kommunale Denkmalpflege
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Aufgaben der Kommunal- und Provinzialverwaltungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.29654#0342

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Kommunale Denkmalpflege.

Also die nächste Frage ist die: Ist es überhaupt eine wesentliche, eine
wichtige Aufgabe der Kommunalverwaltungen und besonders der Städte,
über die ich vorzugsweise zu sprechen habe, sich mit der Denkmalpflege zu
befassen, und was haben sie auf diesem Gebiete zu tun? Welches sind im
einzelnen ihre Aufgaben auf diesem Gebiete? Ist die so schwache Beteiligung
gerechtfertigt, die hier bisher von seiten der Städte bewiesen wurde? Ist es
den Städten gestattet, einfach die Fragen und die Behandlung dieser Fragen
zu überlassen sei es dem Staate, sei es anderen Korporationen, Kirchen oder
Privaten, die im Besitze von Denkmälern sind, die der Erhaltung wert sind,
oder auch etwa der Provinzialverwaltung?
Meine Herren! Eigentlich beantwortet sich ja diese Frage von selbst
dahin, daß es unmöglich ist, daß es ganz falsch sein würde, wenn die Städte
auf einen derartigen Standpunkt sich stellen wollten. Meine Herren! Die
Stellung der Städte hat sich sehr verändert im Laufe der Jahre. In früheren
Jahren haben sie wenigstens zum größten Teil eine sehr viel selbständigere
Stellung eingenommen, als das heute der Fall ist. Sie waren in gewisser
Weise staatliche Bildungen, und das ist die Zeit, aus der alle die Denkmäler
herstammen, die wir noch heute bewundern, die unser Staunen erregen, die
namentlich das Interesse auch unseres Denkmaltages vorzugsweise in An-
spruch nehmen. Aber, meine Herren, es kam dann eine Zeit, wo die Städte
in ihrer Selbstverwaltung ganz außerordentlich beschränkt waren und wo
vorzugsweise der Staat es als seine Aufgabe ansah, seihst alles in die Hand
zu nehmen und auch den Städten die Aufgaben, die im Mittelalter sie selbst
zu erfüllen im stände und in der Lage waren, mehr oder weniger abzu-
nehmen.
Meine Herren! Heutzutage ist die Sache wiederum anders geworden.
Heutzutage gehen wir allerdings dem Staate, was dem Staate gebührt, und
tun das gern, wir erkennen an, daß über den einzelnen Kommunen eine
Gesamtheit stehen muß, eine kräftige Gesamtheit, welche Anregungen nach
allen Seiten gibt und welche namentlich uns denjenigen Schutz gewährt,
unter dem allein auch die Friedenskünste gedeihen können. Auf der anderen
Seite ist der Staat doch zu der Einsicht gekommen, daß er ohne die Hilfe
der Selbstverwaltungskörper auch nicht seine Ziele erfüllen kann, daß er an
allen Ecken und Enden dieser Hilfe bedarf, und so dürfen wir, wenn wir auch
manchmal über Bureaukratismus usw. klagen, doch im Grunde genommen
sagen, daß heute den Städten eine Stellung angewiesen ist, die es ihnen wohl
ermöglicht, selbst, aus eigener Initiative und mit der genügenden Freiheit der
Entschließung auf allen Gebieten, namentlich aber auch auf dem Gebiete
der Kunst und auf dem Gebiete der Wissenschaft tätig zu sein. Ja, meine
Herren, es wird heutzutage vielfach geklagt, daß an die Städte sogar zu
große Aufgaben gestellt werden. Es wird vielfach gesagt, der Staat bürde
das und jenes, was ihm lästig sei oder was er nicht mehr für sich übernehmen
wolle, den Städten auf. Meine Herren! Ich habe immer auf dem Standpunkt
gestanden, daß ich mir das sehr gern gefallen lasse. Ich scheue für die
Städte — und dasselbe gilt auch für weitere Kommunalverwaltungen —
durchaus nicht zurück vor neuen Aufgaben, die ihnen gegeben werden, wenn
es nur solche sind, die in der Tat sie zu erfüllen in der Lage sind. Kur
mache ich allerdings die Bedingung, daß dann der Staat auch seinerseits die
 
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