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Deutscher Wille: des Kunstwarts — 29,2.1916

DOI Heft:
Heft 8 (2. Januarheft 1916)
DOI Artikel:
Bamberger, Georg: Monopole
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https://doi.org/10.11588/diglit.14292#0069

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Monopole

er große Erfolg der drei deutschen Kriegsanleihen wird dem Ausland
^HBgezeigt haben, daß man Deutschland auch wirtschaftlich unterschatzt
^^hat, daß Deutschland wirtschaftlich wie militarisch den Anforderungen
gewachsen ist, die der Weltkrieg stellt. Selbst im Inlande hat man soviel
'Reichtum kaum vermutet. Das eröffnet einen beruhigenden Ausblick in
die Zukunft. Wir sind nicht darauf angewiesen, daß andere die Mittel
ausbringen, um die sämtlichen Kriegskosten zu ersetzen, Kosten, die in dem
Kredit der 30 Milliarden sich durchaus nicht erschöpfen. Das Deutsche
Neich wird sich im Frieden, wie im Kriege, aus eigener Kraft zu helfen
wissen. Auch seine Steuerkraft ist unterschätzt. Seine „Steuerreserven"
sind nicht nur ebenso groß wie die Englands, sondern größer. Das hat
Professor Iulius Wolf in seiner Schrift „Die Steuerreserven in England
und Deutschland" überzeugend nachgewiesen. Es lassen sich bedeutende
Mehreinnahmen erzielen, ohne daß es nötig wäre, nach dem Vorbilde Eng-
lands eine starke allgemeine Erhöhung der Einkommensteuer für Reichs-
zwecke eintreten zu lassen. Eine durchgreifende Iunggesellensteuer, eine
Wehr- und Kriegsgewinnsteuer werden reiche Erträge liefern und gleich-
zeitig soziales Anrecht mindern, das in weiten Kreisen der Bevölkerung
bitter empfunden wird.* Die Erbschaftsteuer für die Seitenverwandten war
schon in Friedenszeiten unerlaubt niedrig, sie fordert und verträgt eine be-
deutende Erhöhung. Beträchtliche Mehreinkünfte lassen sich ferner im
Rahmen des geltenden Nechts hervorrufen, wenn die bestehenden Steuern
im vollen Amfang eingezogen werden, wenn den Hergebrachten, unerhörten
Hinterziehungen durch scharfe, vorbeugende Maßregeln Niegel vorgeschoben
werden. Daß der SLand des Volksvermögens viel günstiger ist, als er in
den Steuererklärungen erscheint, das weist deutlich den Weg. Nichts steht
dem entgegen, den vierten Teil der staaLlichen Einkommensteuern bis auf
weiteres der Reichskasse zu überweisen — lange genug ist das Neich der
Kostgänger der Einzelstaaten gewesen. Ietzt ist auch der Augenblick ge-
kommen, die angesichts der Finanzlage des Reiches von Anfang an schwer
begreifliche Aberweisung eines Teiles der Erbschaftsteuer an die Einzelstaaten
wieder aufzuheben und so ihren Ertrag unverkürzt der Reichskasse zuzu-

^ In der Richtung der Kriegsgewinnsteuer bewegen sich zwei kürzlich ein-
gebrachte Regierungsvorlagen, über die Kriegsabgaben der Reichsbank und über
vorbereitende Maßnahmen zur Vesteuerung der Kriegsgewinne. In der Be-
gründung der letzteren Vorlage heißt es:

„Der bald nach Kriegsausbruch aufgetauchte Gedanke einer ausgiebigen Be-
steuerung der »Kriegsgewinne« ist heute in Deutschland Gemeingut aller Volks-
kreise. Zwingende Lrwägungen sozialethischer und finanzieller Natur liegen
ihm zugrunde. Seine Verwirklichung ist eine Aufgabe, der sich die Gesetz-
gebung nicht entziehen darf/

Gleichwohl zögert die Regierung mit der Einbringung der Steuervorlage
selbst. Ieder Tag der Zögerung bringt aber der Reichskasse beträchtlichen Zins-
verlust und unberechenbaren Schaden am Kapital des Steuerertrages. Denn
jeder Tag der Zögerung erhöht die natürliche Reigung des Steuerpflichtigen
zur Hinterziehung und gibt ihm neue Gelegenheit, durch größere Ausgaben,
Spekulationen und besonders Schiebungen den Gewinn, den er den Opfern der
Gesamtheit verdankt, zum Rachteil der Gesamtheit willkürlich zu vermindern
 
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