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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 5.1888

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Roth, Rudolf: Die ehemaligen neun Kaplaneien in Leutkirch, [4]: Von ihrem Ursprunge an bis zur Jetztzeit oder bis zu deren Aufhebung und Einziehung
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Giefel, Joseph Anton: Eine Vergleichung der Reihenfolge der Baindter Aebtissinnen
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Miszellen
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https://doi.org/10.11588/diglit.20203#0069

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inkorporiert wurde, so wollen wir deren Stiftung und geschicht-
liche Ereignisse gleich hier folgen lassen.
Durch Spendung von milden Beiträgen und Stiftungen
von Wohlthätern kamen immer mehr kirchliche Hilfspriester-
stellen zu stände. Der Magistrat in Lentkirch hatte schon am
5. November 1418 einen Bericht wegen Errichtung von zwei
neuen Denefiziatsstellen an den Abt in Stams eingesandt. Cs
scheint aber, daß die St. Leonhardspsründe damals noch nicht
so fundiert war, um eineil definitiven Kaplan anstellen zu
können. Die eigentliche Stiftnngs- und Dotations-Urkunde
zu dieser Kaplaneistelle wurde vom Magistrate in Lentkirch
erst 1435 an den Bischof Friedrich in Konstanz eingesendet,
und lautet dieselbe in ihren Hanptbestimmnngen also:
„Der Bürgermeister und Nat der Stadt Lentkirch macht
sich traft dieses Briefes und durch das Handgelöbnis verbind-
lich, Gott dem Herrn, seiner würdigen Mutter Maria, St.
Leonhard und allen Heiligen Gottes zu Ehren, nach dem
Willen der Uranheber, welche ihre milden Gaben in unsere
Hände (dem Magistrate) hinterlegt haben, in die Kapelle zu
St. Leonhard, bei der Stadt gelegen, eine ewige Meßpfrnnde
zu stiften. Nach dem Sinne der Stifter solle der Kaplan
dieser Stelle verpflichtet fein, an allen gebotenen Feiertagen
und sonst dreimal in der Woche zwischen der Frühmesse und
dem Hanptgottesdicnste in dieser Kapelle eine hl. Messe zu
lesen. Derselbe darf ohne gegründete Ursache und besondere
Erlaubnis dies nicht unterlassen und nie länger als vierzehn
Tage von seiner Stelle wcgbleiben. Auch solle der Kaplan
verbunden sein, zu allen Zeiten den Gottesdienst in der Pfarr-
kirche mit besorgen zu helfen und sich allen kirchlichen Funk-
tionen in der Seelsorge zu unterziehen. Das Borschlagsrecht
eines Priesters ans diese Stelle geht von dem Magistrate an
den Abt in Stams, welcher den Vorgeschlagenen dem Bischof
in Konstanz zur Genehmigung präsentiert."
Die Genehmigung des Abtes in Stams traf am 27.
September und die bischöfliche am 6. Oktober 1435 ein. Zur
Dotation sind wieder eine Menge Renten, Gülten und Zinsen
von Stadt und Land, selbst in Bayern, angewiesen worden.
Darunter der Zehnten in Anenhofen (bei Zeit), welchen der
Magistrat von Paul Ninggele in Lentkirch erkauft hatte.
Wie wir bei den beiden vorhergehenden Kaplaneien er-
sehen haben, wurde diese Kaplanei wegen Hcrabsinken unter
die normalmäßigen Kongrna 1664 aufgehoben und deren
Einkünfte zur Hälfte der Kaplanei nU bentnm Nnrinm Vir-
xünem Lt Nntrem Uolorosnm, die andere Hälfte der St.
Kilianskaplanei einverleibt. Hiebei aber die bei der Pflege
der armen Sondersiechen (d. h. die Insassen des Leprosen-
hanseS) bei St. Leonhard angetansten Einkünfte der letzteren,
und zwar schon bei der Reformationszeit, übergeben.
Wer die St. Leonhardökapelle, welche bei dem Leproscn-
hanse stand, gestiftet und erbaut, kann — weil hierüber die
Akten fehlen — nicht angegeben werden. Dieselbe muß, ehe
die Kaplanei gestiftet wurde, schon lange zuvor gestanden
haben. Der St. Leonhardskaplan hatte in derselben den vor-
geschriebenen Gottesdienst zu verrichten. Allein als bei dem
Neligionsstreite auf die Einkünfte der kirchlichen Benefizien
vom Stadtmagistrat Beschlag gelegt war, da hat der Abt in
Weingarten diese Kaplaneipfründe dem Pfarrer in Anönang
(Hofs) verliehen, der alle vierzehn Tage eine hl. Messe in
dieser Kapelle zu lesen verpflichtet war. Die St. Leonhardö-
kapelle, bei welcher ehedem auch ein eigener Friedhof gewesen
war, wurde ans Verlangen des Stadtkommissärs Jäger und
auf Anordnung der fürstlich oranisch-nassanischen Negierung

in Weingarten und mit der Bewilligung des bischöflichen Or
dinariatö in Konstanz am 30. März 1805 abgebrochen.
(Fortsetzung folgt.)

Line Vergleichung der -Reihenfolge der
Vnindter Nedrissmncn,
wie sie sich ans Urkunden des K. Hans- und Staatsarchive?
ergiebt, mit der von Beck in 'Nummer 14 des „Diözesaw
Archivcs" gegebenen, zeigt so wesentliche Verschiedenheiten,
daß eine Richtigstellung wohl angebracht sein dürste:
1) Adelhaid 1255.
2) Thutecha 1275.
3) Gnta 1200. 1291.
4) Mathilde 1307—1310.
5) Adelhaid Holbain 1342.
6) Hiltrud von Königöegg 1345—1347.
7) Margaretha 1370.
8) Fida Hnmpiß 1372.
9) Anna Humpiß 1380.
10) Margaretha Wielin 1384—1387.
11) Fida Hnmpiß 1392.
12) Ursula von Praßberg 1400—1403.
13) Margaretha Wielin 1406—1409.
14) Ursula von Praßberg 1412—1417.
15) Adelhaid Apörütterin 1423—1437.
16) Anna Schenk 1439—1443.
17) Wandelbnrg Wielin 1444—1454.
18) Waldbnrga Aigler 1457—1460.
19) Anna vom Räns 1462—1471.
20) Margaretha vom Veld 1476—1506.
21) Verena 1509—1516.
22) Anna 1523.
23) Margaretha 1532—1553.
24) Anna 1555—1581.
25) Elisabeth 1600-1612.
26) Zuliana 1627—1629.
27) Barbara 1644.
28) Maria Scholastika 1654—1668.
29) Maria Magdalena 1725—1749.
30) Maria Bernarda 1791. (Giesel.)

Miszellen.
Koche nd orf. In der dortigen Pfarrkirche ist ein reich niw
rahmt es Oelgemälde, das einen mit seiner Gemahlin unter dc>"
Kreuz des Erlösers knieendcn Ritter in schwarzer spanischer Tracht uw
Spihcnkragcn und Spihenmanschetteu zeigt, im Hintergrund ein la»^
schriftliches Bild ans dem Anfang des XVII. Jahrhunderts: zunäclw
Kochendorf mit Berg- und Thalschlos;, Kirchhoskapelle und Lindcnbcr!-'
dann Reckarsulm und Schcnerberg mit Burgruine , endlich Heilbro»"
mit dem Wartbcrg. lieber diesem Bilde befindet sich ein kleineres Gc
mälde, die Auferstehung Christi darstellend, mit der Inschrift:
-vln uob>8 vitam rejiarat Victoria Lbristi,
Cum jusmim patris pcrlicit ipse sui,
Iluic i^itur creclas, 8i re^na deata reguiri»,
l'ransitus acl patrem c^uo sine nultus erit.«
Ein über nahe beim Altar befindlichen Grüften entdecktes, in du'
Wand eingelassenes und in Farben renoviertes Steindcnkmal ans de»
Jahr 159!) stellt ein dreijähriges, ans einem Kissen ruhendes Mädchc"
der Grcckscheu Rittcrfamilic dar mit der kindlichen Inschrift:
„Hier lieg ich mei'm Rnh'bettlein,
Erwart die lieben Eltern mein,
Bis Zeit und Stund auch kommt herzu,
Das; sie g'legt werden in ihr Ruh,
Das; wir mit den klserwählten
In die ewig Freud eintrctcn."
Im Chor ist noch ein altes Sakrament sh nuschcn "»
gotischer Lrnamcntik und den Worten: »Lcce panis an^clorum!»

Stuttgart, Buchdruckerei der Aktieugcscllschast „Deutsches Bolksblatt
 
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