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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 5.1888

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Roth, Rudolf: Die ehemaligen neun Kaplaneien in Leutkirch, [6]: Von ihrem Ursprunge an bis zur Jetztzeit oder bis zu deren Aufhebung und Einziehung
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https://doi.org/10.11588/diglit.20203#0101

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36

aus Gütern und Hoseit der Umgegend ansgezählt und an-
gewiesen. Die Urkunde ist mit dem Jnsiegel des Stadtamann
Hans dem Stosser beglaubigt am 23. April 1383.
Diese Kaplaneipsründe wurde unter eine eigene Pfleg-
schaft gestellt und erhielt teils durch Kauf, teils durch Ge-
schenke und Vermächtnisse noch einen ansehnlicben Znwacbs von
Einkünften.
Der Magistrat, welcher schon 1383 eine Slistnngs- und
Dotationsurknnde an den Bischof Heinrich in Konstanz ein-
gesandt und dessen Genehmigung erhalten halte, sah sich jetzt
veranlaßt, eine neue, wiederholte Urkunde anszustellen, welche
im wesentlichsten also lautet:
„Der Bürgermeister und Rat der Stadt Leutkirch hat von
Mitbürgern und Mitbürgerinnen und anderen ehrbaren Leuten zu
Gunsten ihres Seelenheiles milde Gaben und Vermächtnisse in
seine Hände hinterlegt erhalten, mit der Bestimmung: daß eine
Kaplanei auf dem St. Nikolausaltar in der St. Martinskirche
gestiftet werde. Wir stiften nun Insonderheit zur Ehre Gottes
und der würdigen Mutter Maria, des hl. Nikolaus ans diesen
Altar ans der linken Seile der Kirche in der Ecke des hl.
Kreuzes auswärts gelegen, bei dem heiligen Augustinus und
der Pelagia diese St. Nikolauskaplanei. Gescbehen am 4. Mai
1433." '
Die Einkünfte zu dieser Kaplaneistelle sind in der Ur-
kunde alle speziell ausgesührt. Allein bis 1452 waren noch
sehr viele weitere Renten, Gülten und Zinsen dazu geschenkt
lind erworben worden.
Durch den Vertrag vom 27. April 1502 zwischen dem
Abte Gerwikh in Weingarten und dem Magistrale in Leutkirch
wurde diese sehr reich dotierte Kaplanei ansgehoben und deren
Einkünfte zur Sustentation der evangelischen Geistlichen be-
stimmt.
8. Die St. Margareten- oder Sp italmeß p frü nd e.
Gestiftet 1418 —1453.
Der Ehvrherr Hans Studach am Dome in Augsburg
ist der Stifter der St. Margaretenkaplanei und Spitalmeß-
psründe.
Schon Ende des 14. Jahrhunderts hatte der Stifter dieser
Kaplaneistelle Renten, Gülten und Zinsen zusammengekanft
und dem Magistrate in Leutkirch zur Errichtung der St. Mar-
garetenkaplanei übergeben. Der Bürgermeister und Rat stellte
im Einverständnisse des Stadtpfarrers und Dekan Ledergerber
am 5. November 1418 eine Stistnngs- und Dotationsurknnde
aus und sandte dieselbe zur Genehmigung an den Abt in
Stams ein. Allein eö scheint, daß diese Kaplaneipsründe doch
noch nicht genügend fundiert war. Nachdem der Chorherr
Hans Studach noch eine größere Anzahl von Einkünften er-
worben hatte, wurde vom Magistrate eine neue Urkunde ver-
faßt und an den Bischof von Konstanz zur Genehmigung
eingesandt. Dieselbe lautete in ihren Hauptbestimmnngen also:
„Es hat ein ehrsamer Priester, Namens Hans Studach von
Leutkirch, Chorherr am Dom zu Augsburg, ein offenes In-
strument mit der Willensmeinnng, ans den St. Margareten-
Altar im Spital zum heiligen Geiste eine ewige Meßpsründe
zu stiften, uns zur Ausführung übergeben. Der Kaplan dieser
Stelle soll nach dem Willen des Stifters verpflichtet sein, für
denselben alle Montage des ganzen Jahres eine heilige Messe
zu lesen. Im Unterlassungsfälle sott der Kaplan verbunden
sein, den Armen im Spital zwei Schilling-Heller nebst Wein
und Weißbrot im Namen des Stifters und seiner Erben und
der gläubigen Seelen willen zu geben. Desgleichen soll der

Kaplan zu ewigen Zeiten alle Quatember eine heilige Messe
für den Stifter und seine Verwandten und für die gläubigen
Seelen lesen. Im Unterlassungsfälle ist der Pfründebesitzer
zur nämlichen Verabreichung, wie oben, an die Armen des
Spitals verpflichtet. Am Vorabend des heiligen Christfestes
hat der Kaplan für den Stifter ein jährliches Gedächtnis zu
halten oder soll abermals zur Bezahlung von neun Schilling-
Heller und Reichung von Wein und Weißbrot an die Hospi-
taliten verbunden sein. In gänzlicher Verhinderung oder in
einer Krankheit kann der Kaplan auch einen anderen Priester
zur Verrichtung dieser Obliegenheit bestellen. Der Kaplan
soll zur Abhaltung aller angeordneten Vigilien verpflichtet und
dem Pfarrer bei St. Martin in allen priesterlichen Funktionen
behilflich sein. Bei Besetzung dieser Kaplaneistelle hat der
Magistrat das Vorschlagrecht an den Abt in Stams mit der
Bitte, daß derselbe den ernannten Priester dem Bischose in
Konstanz zur Genehmigung präsentiere und empfehle.
Geschehen mit des Stadtsekret Jnsiegel beglaubigt am
25. Juni 1453."
Es sind nachher noch verschiedene Einkünfte erworben
worden. Der kaiserliche Notar Gabriel Hausmann hat am
20. August 1523 ein Fundations - Instrument ausgestellt.
Allein diese ebenfalls reich dotierte Kaplanei hat kaum 100
Jahre überdauert. Durch den Vertrag vom 27. April 1562
wurde auch diese Stelle eingezogen und zur Unterhaltung der
evangelischen Geistlichen bestimmt.
0. Die St. Annakaplanet in Leutkirch.
Gestiftet 1435—1474.
Der Pfarrer Heinrich Rnnßköpsle in Altuöried, wahr-
scheinlich ein geborener Lentkircher, ist der Stifter der St.
Annakaplanei. Derselbe kaufte sehr viele Renten, Gülten und
Zinsen von 1435—1474 und verschenkte sie als Stiftung zu
dieser Kaplaneipsründe. Einen sehr großen Teil der Einkünfte
zu dieser Kaplanei hatte der Stifter aus Hose und Güter in
den jetzt bayerischen Pfarreien Altnsried, Wiggensbach, Krng-
zell, Kimmerazhosen und selbst bis in das entferntere Möm-
hölz, oberhalb Kempten gelegen, angetanst. Der Bürgermeister
und Rat sandte im Jahre 1474 eine Stistnngs- und Dota-
tionsnrknnde an den Bischof in Konstanz ein, welche von der
hohen Kirchenbehörde auch alsbald bestätigt wurde.
Wegen Abgabe der Einkünfte waren verschiedene Strei-
tigkeiten entstanden, selbst mit dem Ritter von Rothenstein
(bei Grönenbach, bayerisch), der über die Pfarrstelle Altnsried
die Patronatsherrschaft besaß und auch Lehensherr über ver-
schiedene Einkünfte war. Allein dieselben wurden alle zu
Gunsten der Kaplaneistelle entschieden.
Die Pflegschaft dieser Kaplanei Hane noch viele weitere
Einkünfte erworben und war solche in Wahrheit sehr reichlich
dotiert. Allein durch den Vertrag vom 27. April 1562 wurde
auch diese Kaplaneipsründe eingezogen und zur Sustentation
der evangelischen Geistlichen bestimmt.
Eine St. Annakapelle stand ehemals oberhalb der oberen
Vorstadt gen Jsny. Ob aber diese Kapelle auch zu gottes-
dienstlichen Zwecken oder nur zur Privatandacht diente, kann,
wegen Mangels an authentischen Quellen, nicht angegeben
werden. Die Zeit der Erbauung, sowie des Abbruchs dieser
Kapelle sind ebenfalls unbekannt.

Ditto
bci litterarischcn Anfragcu bezw. Zuschriften w. an.mich jeweils eine
Freimarke für Rückantwort anzuschliegen. Ncl<.
.-.— ---- - - -- - .
Stuttgart, Buchdrnckcrci der Aktiengesellschaft „Deutsches Volksblatt".

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