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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 9.1892

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Beck, Paul A.: Die württembergischen Religionsreversalien
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Litterarisches
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Miszellen
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https://doi.org/10.11588/diglit.15867#0032

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24

wie auch alle Mitglieder der herrschaftlichen Beamtungen und der Ge-
richte, mit keinen andern, als der evangelisch-lutherischen
Religion zugethanen Subjekten und alleinigen Landes-
kindern besetzt werden sollen und endlich werden Wir Unsere
fürstliche Prinzen ederzeit dahin anweisen, daß sie gleichmäßige
landesväterliche Grundsätze hegen und nicht das mindeste vornehmen,
welches znm Abbruch, zur Schmälerung oder Veränderung der evange-
lisch-lutherischen Religion und Landesverfassung gereichen könnte, w i e
denn auch Prälaten und Landschaft keinem Regenten
eher die Huldigung zu leisten schuldig sein sollen, bevor
derselbe nicht alle diese Punkte steif, fest und unver-
brüchlich zu halten bei fürstlichen wahren Worten, Treuen
und Glauben sich förmlich reservieret habe. Gegeben zu
Stuttgart den 17. Dez. 1733. Karl Alexander."
Diese „württembergischen Religionsreversalien" wurden nach
dem Tode des Herzogs durch den Herzog Karl Rudolf-Neuen-
stadt, die Herzogin-Witwe Marie Angnste als Obervor-
münder des minderjährigen Prinzen, und dnrch Herzog Karl
Eugen am 23. März 1744 bei seinem Regierungsantritt,
endlich zugleich für die katholischen Brüder und Erben des
letzteren in dem Erbvergleich vom 1770, unter Garantie
der Könige von Großbritannien, Hannover und Dänemark,
der sog. „Garantiemächte" für Aufrechterhaltnng der kirchlichen
Landesordnung — bestätigt und blieben bis zum Ableben des
Herzogs Friedrich Engen im Jahre 1797, bezw. bis zum
Regierungsantrittt des wieder der evangelischen Konfession
angehörigen Herzogs, nachmaligen Kurfürsten und Königs
Friedrich in Geltung. So war also auch während der Re-
gierung der katholischen Herzoge Karl Alexander, Karl Eugen
und Friedrich Engen das evangelisch-lutherische Be-
kenntnis nach wie vor Staatsreligion geblieben. Sämt-
liche Angestellte, Staats- und Gemeindebeamte, Lehrer mußten
sich nicht nur zur Landesreligion bekennen, sondern sogar die
Kvnkordienformel unterschreiben. Angehörige einer andern
Konfession konnten nicht einmal zu Beisitzern einer Gemeinde
aufgenommen werden. Besonders schwer wurde die Konver-
sion von dem protestantischen znm katholischen Glauben be-
troffen ; solche Konvertierten mußten sofort das Land verlassen
und war der Uebertritt ein gesetzlicher Enterbungsgrund (!!).
Erst gegen das Ende der herzoglichen Periode wurde einzelnen
Katholischen (wie sonst den Inden) erlaubt, sich im Lande
niederzulassen. Katholischer Gottesdienst durfte abgesehen von
den wenigen katholischen Ortschaften des Herzogtums, wie
Justingen, Magolsheim, Hofen, Ebersberg, Oberkochen, Schelk-
lingen, Wäschenbeuren, Altsteußlingen, Hohenstadt, Groß-
engstingen, auf dem Michaelsberg rc. nur geduldetermaßen
und unter den äußersten Beschränkungen in den Schloßkapellen
zu Stuttgart und Lndwigsbnrg stattfinden und war in der
Hauptsache streng verboten (zu vergl. auch die Abhandlung
von P. F. Stalin über „das Rechtsverhältnis der religiösen
Gemeinschaften und der fremden Religionöverwandten in Würt-
temberg" in den „württembergischen Jahrbüchern" von 1868).
k. Leclr.

Titkerarisches.
Weiß, Or. I. B. von, K. k. Hofrat, Weltgeschichte.
3. verbesserte Auflage. Lieferung 43—48. Graz und
Leipzig 1891. Verlagshandlung „Styria". Preis der
Lieferung 50 kr. — 85 Pf. Vollständig in 150 Liefe-
rungen ü, 50 kr. — 85 Pf.
Die uns vorliegenden sechs neuen Hefte fuhren das Werk bis zum
Schluß des VI. Bandes. Lehrreich, unterhaltend und erbauend zu gleicher
Zeit wirkt dieser Band. Das Deutsche Reich ist unter dem Streit zwi-
schen geistlicher und weltlicher Macht tief gesunken, da bieten die Wahl-
sürstcn die Krone Rudolf von Habsburg an. Dieser ergreift sie

mit fester Hand, er wird der Wiederhersteller des Kaisertums. Die nun
folgenden Kriege und politischen Verwirrungen sind mit großer Klarheit
und strenger Objektivität geschildert. Noch mehr Interesse als die
Schilderung dieser Ereignisse flößt uns der kulturelle Teil des Bandes
ein. Der Autor zeigt sich wohleingeweihk in die Kunst und die Wissen-
schaft des Mittelalters. Was er über die deutsche Poesie erzählt, ist
ungemein lesenswert. Gleich interessant behandelt er die italienische und
morgenländische Litteratnr. Er charakterisiert in meisterhafter Weise die
italienischen Dichter, wie Dante und Petrarca; wer mit der Poesie des
Morgenlandes völlig unbekannt, dem vermittelt er dnrch einzelne Proben
die Kenntnis der orientalischen Dichtnngsweiscn. Ganz vortrefflich ist
der Abschnitt über die Gründung der Universitäten. Die wenigsten
kennen die mittelalterlichen Hochschulen und ihre Einrichtung, unser Autor
macht den Leser mit dem Nötigsten bekannt.

Miszellen.
Herzog Ulrich als Alpinist. Einer der ersten Pilatus-
besteiger — und nach dem St. Galler Bürgermeister und vormaligen
Rektor der Universität Wien Joachim v. Watt (bekannt unter seinem
latinisierten-Namen Badinnns) auch der erste — war der damals landes-
flüchtige Herzog Ulrich von Württemberg, welcher im Jahr 1518
das damals noch für sehr gefährlich gehaltene Wagnis unternahm und
damit gleichsam den Reigen der fremdländischen Bergtonristeu eröffnete.
—cll.

Berichtigung, betreffend einen angeblichen Konrad von
Ravensburg, Bischof in Würzburg. In T. Hafners Ge-
schichte von Ravensburg (ebendaselbst, 1887, Verlag der Dornschen
Buchhandlung, S- 26 , zu vergleichen damit Vochezers Geschichte des
Hauses Waldbnrg, I. S. 23) findet sich von 1198—1202 ein „Koti-
tz a d von Ravensburg, Bischof vonWürzbnrg, Kanzler
des Königs Philipp". Dies ist nun unrichtig, sofcrne Bischof Konrad I.
von Würzburg (von 1198—1202), u. a. nach Or. Frz. Ai. Himmelstein,
Bischöfe von Würzburg (ebendaselbst, 1843, S. 282) ans dem alten
fränkischen Adelsgeschlcchte der R a b e n s b u r g e r st ammte, dere n
S t a m m s ch l o ß u n t e r h a l b Wnrzb nrg lag. Konrad v. Rabens-
burg war zuerst Reichskanzler, als welcher er zwei Krenzzüge mitmachte
und sehr thätigcn Anteil an der ersten Gründung des Deutschordens
nahm, dann von 1194—1198 Bischof von Hildesheim. Nach dem Tode
des Würzburger Bischofs Grafen Gottfried II. von Hohenlohe wurde er
Bischof von Würzburg und Herzog von Franken.- Als solcher ging er
namentlich strenge gegen das damals überhandnehmendc Ranbritternn-
weseu vor und erließ ein Gesetz, nach welchem jeder, der auf öffentlichem
Raube oder bei nächtlichen Exzessen auf den Straßen ergriffen wurde,
ohne Ansehen der Person mit dem Tode sollte bestraft werden. Der
erste, welcher auf neuer Schandthat ergriffen wurde, war des Bischofs
eigener Vetter, Dietho v. Rabcnsburg, der schon mehrmals ernstlich ge-
warnt worden war. Das Gesetz entschied und das Haupt des Ver-
brechers fiel durchs Schwert. Dieser Akt unerbittlicher Gerechtigkeit
entflammte aber seine Verwandten zur blutigen Rache. Bald darauf
am 3. Dezember 1202, als Konrad zum Dom ging, um das hl. Meß- )
opser zu feiern, wurde er im Bruderhofe von seinen eigenen Vettern
Bodo v. Rabensburg und Heinrich Hund v. Falkeuberg nebst
zwei Knechten angefallen, verlor dnrch einen Schwertstreich den zur Ab-
wehr vorgehalteneu Arm und sank von Dolchstichen durchbohrt entseelt
zur Erde. Der Leickmam des ermordeten Bischofs wurde in einem
steinernen Sarg im Chor des Domstists bcigesetzt und später in eine
Seitenkapelle übertragen, wo er sich noch jetzt befindet. Die erneuerte
Lenksäule dieser Greuelthat steht am Eingang des Brnderhofs und trägt
die Inschrift:
Hoc xrrocumlro solo, sceleri gnia x>arcere nolo.
Vulnera lacta ckolo äent babitare poIo.
Nach andern Nachrichten stammte dieser Bischof ans dem Hause der
Grafen von Querfnrt iu Sachsen und wären seine Eltern Bernhard III.,
Burggraf zu Magdeburg, und Mechthilde Gräfin v. Gleichen gewesen. Zuerst
sei er im Mai 1183 Bischof zu Lübeck gewesen, welche Würde er aber im
Jahre 1184 resigniert. Außerdem sei er einige Wochen vor seiner Er-
mordung auch znm Bischof von Bamberg gewählt worden, im Jahre
1188 Hofkaplan des Kaisers Friederich Barbarossa, 1195 Kanzler des
Kaisers Heinrich VI. und nach des letzteren Ableben auch Kanzler
Philipps von Schwaben gewesen. Indem wir die Abstammung Kvn-
rads I. ans dem Geschlechte der v. Rabensbnr g in Mittelfranken l
oder v. Qncrfnrtz in Sachsen dahingestellt sein lassen, steht jedenfalls
so viel fest, d a ß d i e s e r K ir ch e n f ü r st n i ch t a u s Ravens-
burg in Obcrschwaben st a m m t und ist die oben bemerkte irr-
tümliche Angabe dahin zu berichtigen. — ck.

Stuttgart, Buchdrucker« der Aktiengesellschaft „Deutsches Volksblatt".
 
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