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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 9.1892

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Schröder, Alfred: Die Erwerbung des Patronatsrechtes auf die Pfarrei St. Moriz durch Jak. Fugger 1511-1518, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15867#0041

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, Bcstellbezirk Stuttgart M. ;
> 3, —im Reiche M. 3, 80,,
, in Oesterreich fl, 1, 53 kr, ;
» ö. W.. in dcr Schweiz psrcs. t
§ 4, 80 Cts, ;

iözesan-Urchiv
von Schwaben
— zugleich Organ für deutsche Wrchengeschichte —
mit periodischer kirchengeschichtlicher Weltschau.
Regelmäßige Beilage zum Pastoralblatt für die Diözese Rottenburg.


! Durch alleVuchhand- !
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Mit einem Vereine von Geistlichen und in Verbindung mit Geschichtsgelehrten herausgegeben
von 0?. Engelbert Hofrlr, Pfarrer in Ummendorf.
Korrespondenzen wollen gefl. direkt an vr. Engelbert Hofelc, Pfarrer in Ummendorf b, Biberach, gerichtet werden.

Nr. 9.

Stuttgart, den 1. Mai 1892.

9. Jahrgang.

Inhalt: Die Erwerbung des Patronatsrechtes auf die Pfarrei St. Moriz durch Jakob Fugger 1511 —töl8. Ein Beitrag zur Reformations-
geschichte speziell von Augsburg, Jakob Fugger, vr. Job. Eck. Von vr. Alfred Schröder, Bischöflicher Archivar in Augsburg. — Zur
Geschichte des Klcttgaues. (Aus dem Nachlaß des rastlosen Lokalgeschichtsforschcrs Pfarrer Joh. Ev. Schüttle in Seckirch.) (Fortsetzung.)

Die Erwerbung des Patronatsrechtes auf die
Pfarrei St. Mori; durch Jak. Fugger1611—1618.9
Ein Beitrag zur Neformationsges chicht e speziell
von Augsburg, Jakob Fugger, vr. Joh. Eck.
Von vr. Alfred Schröder, Bischöflicher Archivar in Augsburg.
Die vorliegende Abhandlung der Öffentlichkeit zu über-
geben, bestimmten den Verfasser zwei Gründe. Die Personen
nämlich, welche darin die Hauptrolle spielen, haben sich teils
in der Augsburger Neformationsgeschichte, teils in der all-
gemeinen Reformationsgeschichte einen Namen gemacht, und es
ist vielleicht für weitere Kreise von Interesse, aus ungedrucktem
und bisher fast gänzlich unbenütztem Material genauere
Kenntnis des äußeren Lebensganges sowohl wie des Cha-
rakters dieser Persönlichkeiten zu gewinnen; es sei hier nur
hcrvorgehoben Jakob Fugger, der Hort des Katholizismus
in Augsburg während der ersten Stürme der Glaubens-
ncuerung, Or. Johann Speicher, dessen Lebensgeschichte leider
noch zu wenig aufgehellt ist, um ein abschließendes Urteil
über ihn fällen zu können, endlich Or. Johann Eck, der be-
rühmte Gegner Luthers. Der zweite Grund der Veröffent-
lichung liegt darin, daß diese Episode ans der Augsburger
Geschichte nach verschiedenen Richtungen hin charakteristisch ist
für jene Zeit. Das energische zielbewusste Vorgehen des hoch-
angesehenen Jakob Fugger gegen das Kapitel ist gleichsam
typisch, ihm steht in festgeschlossener Reihe die Geistlichkeit
Augsburgs (mit verschwindenden Ausnahmen) gegenüber, um
sich des Laienrcgimentes zu erwehren und die hergebrachten
Rechte zu schützen. Kaiser und Papst erweisen sich den
Wünschen Fuggers entgegenkommend, letzterer wohl hauptsäch-
lich ans Rücksicht auf elfteren; der Rat von Augsburg will
cs anscheinend mit keiner der beiden Parteien verderben, er
benimmt sich, wie ein anderer bei anderer Gelegenheit es
schlagend bezeichnet hat, „echt kaufmännisch". 9 Das Volk
0 Die folgende Darstellung beruht durchgeheuds auf dem Archi-
vauenmaterial, welches vorzüglich das Fürstlich F-uggersche Archiv, dann
nnch das Stadtarchiv dahier in vorliegender Frage bieten. Es sei den
veiden Archivverwaltnngcn für das äußerst freundliche Entgegen-
kommen der verbindlichste Dank hicmit öffentlich ausgesprochen. — Im
folgenden wird der Kürze halber das Fürstlich Fnggcrsche Archiv mit
P.-A., das Stadtarchiv mit St.-A., das Ordinariatsarchiv mit O.-A.
citiert.
9 G. Uhlhorn, Urbanns Nhegins. Elberfeld 1801. S. 117.

zeigt geringe Sympatien für die Kapitelögeistlichkeit und läßt
sich leicht gegen dieselbe einnehmen.
Es war bei den Chorherren von St. Moriz altes Her-
kommen, daß die vakanten Kanonikate durch die Herren des
Kapitels besetzt wurden. Das Präsentationsrecht stand jenem
Kanonikus zu, in dessen Monat die Erledigung der Pfründe
siel; es waren nämlich die einzelnen Monate einzelnen Kano-
nikern zugeteilt und derjenige, welchen die Reihe des Präsen-
tierenö traf, hieß turnariuZ. Z Das Pfarramt hingegen
wurde vom Kapitel als solchem vergeben und einer der Kapitu-
laren mit der Verwaltung desselben betraut.
Das war der durch Gewohnheit gefestigte Nechtsstand,
als am 24. Juni 1510 Pfarrvikar und Kanonikus Leonhard
Lauginger starb.
Um diese Zeit scheint Jakob Fugger, welcher in der
.Pfarrei St. Moriz wohnte, den Plan gefaßt zu haben, das
Patronatsrecht auf die genannte Pfarrei zu erlangen. Zu-
nächst strebten er und sein Anhang zur Erreichung dieses
Zweckes eine strengere Sonderung des pfarrlichen Gottes-
dienstes von dem Chordienste der Stiftsherren an, um die
enge Verbindung, welche zwischen Pfarramt und Kapitel be-
stand, zu lockern. Es wurde deshalb ein eigener Pfarrmesner
neben dem Chormesner bestellt Z und für denselben an der
Sakristei eine Wohnung gebaut. Durch diesen MeSner ließ
sodann Fugger den Chorherren den Pfarraltar (altare parocüiie
extra cliorum in pauimento, sagt die inlormatio) sperren,

Z Als sehr instruktiv für die Kenntnis der Gepflogenheiten des
Kapitels in jener Zeit erweist sich die Einleitung einer von kapitelscher
Seite etwa im April 1518 abgefaßtcn inkormntio facti in causa
preckicalure in ecclesia s. Llaurici, augustensis ac canonicatus ei
predcncle et ecclesie parocbialis idiclem per (sacokum dstixlcbsr einem
--ru^usteiisem clominis clecano et capitulo eiusckem ecclesie mota.
Es dürfte daher der Abdruck dieser Einleitung als 1. Beilage man-
chem nicht unwillkommen sein. Das Schriftstück wird in zwei Exem-
plaren im St.-A. ansbcwahrt. Die zunächst im Texte folgenden An-
gaben sind vorzüglich dieser i reformatio entnommen.
Z Fugger behauptet in seiner „Berantwor tung", der Mesner
sei früher von den Zcchmeistern und ans deren Mitte gewählt worden;
das Kapitel aber habe sich damals znm großen Mißvergnügen der Ge-
meinde hcrausgcnommen, den Mesner selbst zu bestellen. Die „Berant-
worlnng", welche im Verlaufe der Abhandlung noch öfters citiert werden
wird, ist eine im August oder September des Jahres 1518 verfaßte
Rechtfertigung Jakob FnggerS vor dem Kaiser und den Ständen deS
Reiches gegenüber der Beschwerde des Kapitels von St. Moriz. Konzepte
davon liegen im F.-A. und im O.-A.
 
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