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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 12.1894

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Eine zu Grunde gegangene Pfarrei, Dürnau, DH. Göppingen, [4]
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Mone, Fridegar: Kritik der Wappen der Minnesinger aus Schwaben, [7]: ein Beitrag zur Geschichte der christlichen Mystik in Schwaben und Alamannien
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https://doi.org/10.11588/diglit.15916#0027

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19

der katholische Gottesdienst nach sieben Jahren wieder seinen
Anfang genommen" habe. (Fortsetzung folgt.)
Kritik drr Wappen der Minnesinger ans
Schwaben.
Ei» Beitrag zur Geschichte der christlichen Mystik in Schwaben und
Alamannien.
Von F. Mone.
VII.
Das Wappen ist, wie oben bemerkt wurde, ein symboli-
sches Porträt. Die Wahlsprüche und Devisen an demselben,
wie auch die Aussprüche der Dichter des Mittelalters, be-
stätigen die Richtigkeit dieser Definition. Bei dem französi-
schen, englischen, spanischen und italienischen Adel war, wie
I. v. Radowitz in seiner Schrift: „Die Devisen und Motto
des späteren Mittelalters, ein Beitrag zur Spruchpoesie",
S. 32 nachgewieseu hat, der Gebrauch von Wahlsprüchen bei
den Wappen sehr allgemein. Nicht so war es bei den Deut-
schen im 12., 13. und im 14. Jahrhundert der Fall. Es
liegt deshalb nahe, daß man den Wappen der geistig begab-
teren Männer, der Denker und poetisch-angelegten Naturen
bei den Deutschen nicht nur eine gewisse Aufmerksamkeit schenkt,
um zu bestimmen, welcher Wahlspruch oder welche Devise zu
ihrem Wappen wohl zu ergänzen wäre, oder passend erscheine,
sondern daß man hierüber eingehende Studien mache. Dieser
Gedanke hat mich bei der Untersuchung der Wappen der
schwäbischen und alamanischen Dichter des 12. bis 14. Jahr-
hunderts geleitet.
Der Wahlsprnch:
„Fromm, weise, ehrlich, mild,
Gehöret in des Adels Schild!"
ist das Prinzip, auf welches die wissenschaftliche Unter-
suchung der Wappen angewiesen ist. Daß dieser Auffassung
die sog. Psychomachia, d. h. . der Kampf der Tugenden mit den
Lastern, oder der Streit der menschlichen Seele gegen die
Anfechtung des Bösen zu Grunde liegt, bedarf keines Beweises.
Als Tugenden werden hervorgehoben: Frömmigkeit (Glauben),
Weisheit, Redlichkeit und Milde (misericorckiu, justikia). Der
Dichter und Konstanzer Bischof Heinrich v. Klingend erg,
1293—1306, welcher, wie man vermutet, unter dem Namen
der „Kanzler" als Nummer 140 in den Manesse-Codex aus-
genommen wurde, drückt in den Schilderungen seiner Zeit,
1260—93, dieselbe Idee aus, indem er ungefähr sagt: „Wo
„finde ich heutzutage Ehrenhaftigkeit (Tugend) bei großem Gut,
„wo sind' ich Alter oder Jugend ohne Arglist, Trug und
„Contrefei (Nachäfferei) u. s. w." In dem Worte Contrefei
liegt der Vorwurf, daß seine Zeitgenossen das nicht waren,
was in ihren Wappen symbolisch ansgesprochen liegt und für
den Kenner zu lesen war. Nach Radowitz in dem oben citier-
ten Aufsätze setzt die. Wappendevise (empresa) folgende De-
finition von Wappen voraus: „Die bildliche Darstellung
„eines ethischen Begriffes zu pädagogischem Zwecke
„(Erziehung durch Fanülientradition)". Nach dieser An-
schauung behaupteten die Schriftsteller über die Devisen, Wahl-
sprüche und Embleme, das Bild sei nur der Körper, die
Schrift (Devise) dabei sei aber die Seele. So ist es auch
bei den Wappen: Das Bild derselben ist der Körper, das,
was es bedeutet oder die Idee, welche ihm zu Grunde liegt,
ist die Seele oder der Geist. Nur mit dem letzteren haben
wir es bei vorliegender Untersuchung zu thun. Pädagogisch
wirkten die Wappen als Symbol oder Embleme der Tugen-
den dadurch, daß sic zuerst Liebe zu jenen Tugenden erwecken
und dann zur Nachahmung aneifern.

Nr. 140. Der Kanzler des Königs Rudolf I-,
H e iuri ch v. Kl i n g enb e rg, Bischof von Konstanz
(1245—1293 -j- 1306).
lieber die Gründe, welche den Joh. Hadlaub bestimmt
haben mögen, den 1306 verstorbenen Bischof Heinrich von
Klingenberg unter der bescheidenen Benennung „Kanzler"
am Ende seiner Sammlung noch anzuführen, ohne ihm ein
Wappen beizulcgen, kann man nur Vermutungen aussprechen.
Zunächst denkt man daran, daß der Bischof Heinrich von
Konstanz 1293—1306 es verboten habe, unter seinem rechten
Namen alle Gedichte seiner unreifen (?) Jugendzeit, ehe er
Bischof wurde, in die Sammlung aufzunehmen und bekannt
zu geben. Heinrich von Klingenbergs Familienwappen war
nach der Neichenauer Abts-Wappentafel ein quergeteilter Schild,
oben schwarz, unten weiß. Man nennt diese Teilung kraus-
verse sectum, oder italienisch spuccako. Was die schwarze
Farbe bedeutet, ist oben gesagt worden; das Silber ist das
Symbol der Reinheit des Herzens. Diese Schildteilung mit
denselben Farben findet sich nicht selten, wie z. B. bei den
Schenk von Geyern, bei der Reichsstadt Ulm a. D.; bei
Kanton Freiburg i. Ue. u. A. Im allgemeinen kann man
beim älteren Adel annehmeu, daß die quergeteilten Schilde
nur die Nationalfarbeu der Heimat der Familien bedeuten.
Darnach stammen die Klingenberg aus Rhätien. Ein solches
Wappen findet sich im Mauesfe-Codex allerdings beim Dich-
ter, welcher der „Kanzler" genannt wird, nicht. Aber jener
tonnte als Dichter und Student auch das Wappen seiner
Mutter (von Kostenz in Zürich), oder von Castell im
Thurgau geführt haben. Ausfallen muß es jedem Leser, daß
im Manesse-Codex der fruchtbare Dichter „der Kanzler", von
welchem so viele poetische Leistungen mitgeteilt sind, gar
kein Wappen hat! Es ist doch absolut undenkbar, daß
ein Mann von so hervorragender, sozialer und politischer
Stellung und solche» Verdiensten, wie ein königlicher Kanzler,
kein Familien- oder angenommenes persönliches Wappen oder
ein Siegel gehabt haben soll.
Nach den Neichenauer Abtswappen hat Abt Diethelm,
Freier von Castell, 1306—1342 einen weiß-grün gespaltenen
Schild, in welchem sich ein freistehender Löwe nach rechts,
halb grün und halb weiß, befindet. Den „Schenken" von
Castell giebt Grünenberg als Wappen ein rotes Hirschgeweih
in Silber. Beide Wappen finden sich nicht im Manesse-
Codex. Um die Identität deö Bischofs Heinrich v. Klingenberg mit
dem Dichter „der Kanzler" zu beweisen, könnte man auch die
Vermutung aussprechen, daß der erstere als dichtender Jüng-
ling oder Verse schmiedender Student sich als eines persön-
lichen Wappens desjenigen der Kirche seiner ersten Pfründe
bedient habe, wie dies bei dem Pfarrrektor Heinrich Rost,
Kirchherr von Sarnen, wie man annimmt, der Fall war. Da
Heinrich v. Klingeuberg schon frühe Pfarrrektor der Pfarrei Bür-
geln (rector LurZIeusis) in der Schweiz wurde, so wäre es schon
denkbar, daß er sich des Wappens dieser Pfarrei als eigenes
bediente. Es findet sich aber im ganzen Manesse-Codex kein
Wappen, das man auch in dieser Hinsicht mit dem Bischöfe
Heinrich von Konstanz in Verbindung bringen könnte.
Heinrichs Vater hieß Ulrich v. Klingenberg, seine Mutter
Wille bürg v. Kostenz aus Zürich. Andere nennen sie
eine Castel oder Schenk von Castell aus dem Thurgau. Von
1240—50 studierte er in der Reichenau und erhielt ein dcnc-
täcium am Domstifte oder bei St. Johann Baptista in Kon-
stanz. Auf diese Weise war er in den Stand gesetzt, auf
Kosten einer Pfründe in Bologna oder Padua Jurisprudenz
zu studieren und den Doktorgrad im jus CLuouicum
 
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