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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 12.1894

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Eine zu Grunde gegangene Pfarrei, Dürnau, DH. Göppingen, [5]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15916#0029

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! Erscheint monatlich zwei-
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! in Oesterreich fl, 1. 58 kr.
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von Schwaben
— zugleich Organ für deutsche Liirchengeschlchte —
mit periodischer kirchengeschichtlicher Weltschau.
Regelmäßige Beilage zum Paftoralblatt für die Diözese Nottenburg.

! Durch alle Buchhand- ;
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l lich, das P asto ralblatt !
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j werden. !

Mit einem Vereine von Geistlichen und in Verbindung mit Geschichtsgelehrten heransgegeben
von Or. Engelbert Hvfrle, Pfarrer in Ummendorf.
Kv rrrspo »d r nze n »vollen gefl. direkt an Or. Engelbert Hofele, Pfarrer in Ummendorf b. Biberach, gerichtet werden.

Nr. 6.

Stuttgart, den 15. März 1894.

11. Jahrgang.

Inhalt: Eine zu Grunde gegangene Pfarrei, Dürnau, OA. Göppingen. Von Stndtpfarrer P. M. (Fortsetzung.) — Kritik der Wappen der
Minnesinger aus Schwaben. Ein Beitrag zur Geschichte der christlichen Mystik in Schwaben und Alamannien. Von F. Mone. (Fort-
setzung.) — Miszellen.

Eine gr Grunde gegangene Pfarrei, Dürnau,
KN. Göppingen.
Von Stadtpfarrer P. M.
(Fortsetzung.)
Stimmel füge zwar bei, es seien vor 1810 einige Casualien
z. B. etliche Leichenbegängnisse und eine Hochzeit vorgefallen, die
aber ganz nach dem Sinn und der Vorschrift des Religionsedikts
von 1806 gehalten wurden. Vogel sagt: Nein, diese sind nach der
mehr als hundertjährigen Observanz gehalten worden. Taufen,
Leichen, Kopulationen, stille und feierliche Messen mit Musik und
Abendmahl seien doch katholische Knltuöhandlungen. Solche
öffentliche, unwidersprochene Kultnshandlnngen setzen pfarr-
liche Rechte voraus. „Ertheilt denn irgendwo das allerhöchste
K. Neligionsedikt dazu Erlaubnis, daß ein Geistlicher irgend
einer Konfession in einer Kirche, die einer andern Konfession
aus sch ließ end zngehört, und worin niemals das Limul-
tnneum eingeführt war, derlei pfarrliche actus vornehmen
darf?" Warum hat Pfarrrer Stimmel nie dagegen prote-
stiert? Sein evangelischer Mesner habe dazu immer die
Kirche geöffnet und geläutet, nicht bloß vor dem Gottesdienst,
sondern auch zur Wandlung. Also Pfarrer Stimmel hätte
berichten können: es sei erstmals wieder sonntäglicher
Gottesdienst gehalten worden. Das sei freilich richtig; aus
dem einfachen Grunde, weil seit 1803 sonntäglicher katho-
lischer Gottesdienst unmöglich war. Denn Pfarrer Schund
von Mühlhausen mußte Sonntags in seiner Pfarrkirche zn
Mühlhausen Gottesdienst halten; Vikar hatte er keinen.
„Messe halten in Dürnau an einem Werktag konnte er wie-
der nicht, da keine Veranlassung dazu war und er auch die
Kirchenparamente erst hätte zwei Stunden Wegs hin- und Her-
schleppen müssen. Das Taufen überließ er (!) dem evange-
lischen Pfarrer, weil nengebohrne Kinder nicht einen so weilen
Weg über Berg und Thal getragen werde» konnten und der
weite Weg dem alten gebrechlichen Mann zn beschwerlich war.
Die erste Ehceinscgnnng geschah in Mühlhausen, die zweite
im l. I. in der Kirche zu Dürnau (durch Pfarrer Vogel).
Leichenbegängnisse der Kinder wurden wie an viele» Orten
gebräuchlich nur in der Stille (!) gehalten. Zwei in den
Wintermvnaten 1805 und 1806 vorgefallenen Begräbnissen
von Erwachsenen wollte (!) Pfarrer Schund nicht beiwohnen;
cs war ihm genug, diesen Weg einmal bei der Krankenpro-

vision gemacht zn haben; in solchem Fall hielt Pfarrer Stim-
mel eine Betstunde (!!). Im Jahr 1807 dagegen erschien
Pfarrer Schund selbst zu einem Leichenbegängnisse, und damals
war es, wo sich zwischen beeden Pfarrern eine Mißhelligkeit ent-
sponnen, nicht wegen dem Limultaneum, sondern weil Pfarrer
Schund die ehmals den Kapuzinern gehörigen Kirchenschlüssel für
sich selbst forderte und nur von seinem Mesner geläutet wissen
wollte. Indessen hat Pfarrer Schmid ungehindert und ohne einige
erfolgte Protestation, nach vollendeter Begräbnis, seine Leichen-
rede in der Kirche gehalten". Als das gem. Oberamt
entschieden hatte, daß die Schlüssel nicht ausgeliefert und
durch den Dürnauer gem ei» sch aftli ch en Mesner geläutet
werde, ließ Pfarrer Schmid bei der nächsten Leiche (1808)
gar nicht mehr läuten, ging zur Leichenrede nicht mehr in
die Kirche hinein (die geöffnet war). „Von dieser Zeit an
kündete er die ihm zu beschwerliche Pastoration in Dürnau
auf, bat um allergnädigste Entlassung und erklärte den Ka-
tholiken, daß er Dürnau mit keinem Fuß mehr betreten wolle".
Die Katholiken wandten sich nun an den Dekan in Winzingen,
der den Pfarrer Vogel um provisorische Uebernahme der Pa-
storation mit Einwilligung des Pfarrers von Mühlhausen
ersuchte. „Ich habe —," sagt Vogel, „seither dort getauft, ko-
puliert, Abendmahl gespendet, Leichenreden und Katechesen, stille
und feierliche Messen, an 2 Sonntagen vollständigen vor- und
nachmittägigen Gottesdienst — ohne Protestation des evange-
lischen Pfarrers gehalten; der evangelische Meßner öffnete
und läutete. Es war gleich anfangs meine Absicht, monat-
lich wenigstens einmal an einem Sonntage, da ich zu
Hause an meinem Bruder einen Gehülfen habe, wegen man-
chen alten und gebrechlichen Leuten . . und wegen den vielen
Kindern, die seit 7 Jahren auch nicht den mindesten Religions-
unterricht erhalten haben, wiewohl mit Aufopferung meines
eigenen Geldes vor- und nachmittags Gottesdienst mit Predigt
und Katechese zn halten. Dies wäre auch um so notwendi-
ger, da auch in anderen, nahegelegenen Ortschaften z. B.
Gammelshausen, Heiningen, Oeschenbach, Zell und Albers-
hausen viele (?) katholische Kinder sich befinden, deren Eltern
noch vor kurzem ohne Heimat waren und die also ganz ohne
alle Erziehung und Unterricht herangewachsen sind." Wenn
> ihm nun aber der Eintritt in die Kirche verwehrt werde, also
kein öffentlicher Kultus mehr gestattet »nd ihm nur die Prv-
I Visionen übrig bleibe», „indem das Taufen von dem evangeli-
 
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