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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 15.1897

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Paulus, Nikolaus: Württemberger Hexenpredigten aus dem 16. Jahrhundert, [2]
DOI Artikel:
Schön, Theodor: Die Klosterhöfe in der Reichsstadt Reutlingen, [5]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18487#0116

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108

göttlicher und kaiserlicher Rechte, die Un-
holden an Leib »nd Leben zu strafen, wie
Gott selber befiehlt?"
„Hierauf ist zu aulwvrleu, daß die göttlichen
und kaiserlichen Rechte die Zauberinnen und
Hexeti nicht darum strafwürdig erkenne» und
zum Tod verurteilen, als ob sie ihres eigenen
Mutwillens und Gefallens können die Elemente
nud Geschöpfe verrücke», verkehren und ver-
wirren, sondern darum, dieweil sie Gott und
den christlichen Glauben verleugnen, sich ganz
und gar dem Teufel zu eigen ergeben und von
ihm dermaßen besessen und eingenommen sind,
daß sie nach ihres Meisters, des Teufels, Art
nichts anderes begehren, denn den Menschen
allerhand Schaden und Jammer znzufügen, und
sind aus des Teufels Verblendung dessen ver-
wöhnt, sie lhun dasjenige, welches doch der Teufel
aus Verhängnis Gottes thul. Denn wenn Gott
dem Teufel eine» Hagel zu erwecken verhängt,
so mahnet er seine Unholden, so sich ihm er-
geben, auf, heißet sie ihre Zauberei anrichten
und dies oder jenes in ihrem Hagelhäfelein
kochen und umschütten. Wenn dann der Hagel
kommt, der ohne das ans Gottes Verhängnis
kommen sollte, so meinen dann diese armen, ver-
blendeten Leute, sie haben ihn verursacht, so ihn
doch Gott zuvor durch seinen Schergen und Nach-
richten, den Teufel, zugerichiet, Bon dieses un-
gläubigen, argen, verzweifelten teuflischen Willens,
Zürnehmens und Wahns wegen werden die Un-
holden billig, als Gottes und aller Menschen
abgesagte Feinde, gestraft, gleichwie inan einen
Verräter und Brenner straft, der doch noch die
Stadt nicht verraten oder mit Feuer angesteckt,
aber gleichwohl des endlichen Willens und Vor-
habens gewesen, wo es ihm so gut hätte mögen
werden und er nicht vor der That wäre ver-
kundschaft worden.
Hier sollen sich aber die Oberkeiten und Richter
wohl fürsehe», daß sie nicht leichtlich einem jeden
Geschrei, so unter dem leichtfertigen, wankel-
mütigen Pöbel umgeht, glaubet, und gleich also
auf hör ich sagen zufahren und die, so für Unhol-
den ausgeschrieen, augreifen, gefänglich ciuziehen,
foltern und peinigen, sie haben denn zuvor alle
Umstände genugsam erfahren und seien auf eine
gewisse Spur gekommen, sonst ist das Geschrei,
wie auch der weise Heide Quintilianns sagt,
eine falsche nngegründete Rede, die aus Bos-
heit und Mißgunst ihren Anfang gewinnt und
durch gern Glauben zunimmt und gestärkt wird,
welches auch dem Allerunschuldigsten durch List
und Trug seiner nngüuftigen Widersacher wider-
fahren mag, Sv kann mau auch nicht gewiß
ans die peinlichen Fragen und Folterungen gehen,
daraus oft falsche gefährliche Vermutungen und
Urteile erfolgen,Z dieweil Etliche von Natur
so hart, littig, unbeweglich und gleich Steinen
sind, daß sie um kein Foltern nichts geben;

H Delrio (Oisgrusitiones niaglcme, Inb. z,
sect, 9) lehrt ebenfalls: „Die peinliche Frage
ist eine gefährliche, oft trügerische Sache; sie
bewirkt oft, daß der Unschuldige für ein unsicheres
Verbrechen die sichersten Strafen erleidet."

hergegeu Etliche, sonderlich das weiblich Geschlecht,
von Natur so weich, zart, blöd und nuliltig,
daß sie von wegen der herben Marter fälschlich
auf sich selbst und andere Leute bekennen und
lügen, dahin sie etwa» die Tage ihres Lebens
nie gedacht, wie denn hievon etliche Beispiele
möchten beigefügt werden, Dervhalben sollen
auch die Oberkeiten den zauberischen Nachrichtern
keinen Glauben geben, die sürgeben, wenn den
armen Weibsbildern, so für Unholden gehalten,
ein leinenes Hemd, das an einem Tag gesponnen,
gewebt und genaht sei, angezoge», auch sie an
Orten des Leibs, da es aller Ehrbarkeit zu-
wider, beschoren, nicht inehr auf das Erdreich
gelassen, oder da sie ans einen fremden Boden
geführt werden, so müssen sie alsdann bekennen
und werde ihnen dadurch alle ihre zauberische
Kunst benommen, so doch dieses für sich selber
abergläubig, auch des leidigen Teufels Werk-
zeug, und in Summa nichts anderes ist, denn
eben, wie gemeldet, Teufel mit Teufel vertreiben,
dadurch der Richter betrogen und die armen
Leute unschuldig gepeinigt und verdammt mögen
werden. Zudem ist es allweg besser, tausend
Schuldige loslassen, denn einen Unschuldigen
verurteilen und töten. Aber es werden sich
christliche, verständige Oberkeiten hierin wohl
wissen der Gebühr und nach Gestalt der Sachen
unvcrweislich und ohne Beschwerung ihrer Ge-
wissen zu halten,"
Wie „christliche Oberkeiten" sich hierin
„ohne Beschwerung ihrer Gewissen" zn
halten wußten, zeigte sich bald nachher, als
im Jahre 1563 die Grafen Ulrich und Se-
bastian von Helfenstein in ihrem kleinen
Gebiete „ans habendem Recht und evange-
lischer Frömmigkeit" 63 Hexen foltern
und verbrennen ließen.')
Die Stuttgarter Predigten waren nicht
geeignet, der immer schrecklicher um sich
greifenden Verfolgungssucht wirksam zu
begegnen, da dieselben wie ein protestanti-
scher Forscher bezüglich der Schriften von
Brenz bemerkt,^ trotz der „gutgemeinten
Anwandlungen", die darin Vorkommen,
„dem Henker die Pforte offen lassen".

Die Wostcrhüfr in der Keichsstudr
Keutlingen.
Von Theodor Schön.
(Fortsetzung.)
Zttin Königsbrvnner Hofe gehörten wohl
auch die daran stoßenden, kleinen Wohn-
gebäude. Eines derselben zeigt im Erd-
Z Warhafftige und Erschreckliche Thatten und
Handlungen der UXIIl Hexen und Unholden, so
zn Wisenstnig mit dem Brandt geeicht worden
seindt. Anno N.U.UXIII, Ohne Ört. 3 Bl. 8".
2) C, Binz, Doktor Johann Weyer. Bonn
1885. s>. 12.
 
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