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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 15.1897

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Beck, Paul A.: Kunstbeziehungen zwischen Schwaben und Tirol-Vorarlberg
DOI Artikel:
Schön, Theodor: Die Klosterhöfe in der Reichsstadt Reutlingen, [7]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18487#0164

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156

aber bis »och vor 30 Jahre» so ganz i»
Vergessenheit oder i» Mißachtung geratene
Barock- nnd Nvkokvknnst wieder i» Auf-
nahme und zu Ehre» gebracht und vor-
nehmlich für daS hiefür auch sich besonders
eignende Knnsthandwerk nutzbar gemacht
zu haben. Erst auf daS von diesem un-
vergeßlichen Regenten gezeigte und bethätigte
Interesse für diese reizenden, lockenden
Formen und auf die vielfachen von dem-
selben hierin gegebenen Anregungen und
Bestellungen, welche einer Menge von
Künstlern nnd Kunsthandwerkern ein neues
dankbares Arbeitsfeld erösfucten, vor allem
auf die Erbauung der großartigen Kö-
nigschlösser hin, ließ sich die Kunstschrift-
stcllerei herbei, dieser Kunstrichtung wieder
etwas näher zu treten und mit der Zeit
fast bis zur förmlichen Ehrenrettung ge-
rechter zu werden.
Sv hat den» diese noch bis vor kurzem
so verschrieene Kunst, welche einst im „wilden
Jahrhundert" die größten Triumphe ge-
feiert, heutzutage wieder eine Art von Auf-
erstehung, wenn auch nicht ans dem Ge-
biete der kirchlichen Kunst, wo mau sich
besser und zweckmäßiger Weise auf Er-
haltung und Erneuerung des noch vom
„Zopf" Vorhandenen beschränkt, so doch im
Kunsthandwerk und Kunstgewerbe erlebt!
Wie weit die Fruktifizierung und Verwer-
tung dieser Barock- und Nvkokofvrmen jetzt
geht, beziehungsweise ausgedehnt wird und
wie vielseitig sie ist, mag inan z. B. nur da-
raus ersehen, daß die Gardiuenfabrik von
A. Schwarz in Ravensburg für ihre
Stores und Gardinen die alten Stuck-
ornamente und Motive, so z. aus der
nahen Weisscnauer Klosterkirche (von den
Gewölberippen) abzeichuen läßt und dann
mit bestem Erfolg verwendet und ihren
Dessins dadurch den Reiz der Originalität,
Neuheit und Abwechslung in dem sonst
gerade in dieser Branche herrschenden fast
ewigen Einerlei verleiht (s. auch die Entwick-
lung der Gardinenstickerei in Württemberg
seit l'-bO im „Gewerbcblatt aus Würt-
temberg" 48. Jahrgang, Nr. 34 vom 22.
August 1896, S. 265—267). Nicht bloß die
Stuccokunst bietet so für das Kunsthand-
werk und -Fabrikat eine schier unerschöpf-
liche Fundgrube, sondern auch andere
Kunstarten, auf welche sich einst Zopf
und Barock geworfen. Welchen Reichtum

an Ornamentik enthüllen nur die Kupfer-
blätter der AiigSburger Kupferstecherschule
deS vorigen Jahrhunderts, vor allen eines
Nilsou ec.!

Dir Mostorhüfe iu der Reichsstadt
Ucutliugeu.
Von Theodor Schön.
(Fortsetzung.)
Am 29. November 1430 bestand Jörg
Wempelli, den mau nannte Hitzler
zu Pfullingen, von dem geistlichen Herrn
Heinrich dem Huber, Convent, Herren
des Klosters Marchthal, jetzt wohnhaft
in der von Marchthal Hof zu Reutlingen
den dem Hof gehörigen Weingarten zu
Pfullingen zu einem rechten Erblehen um
10 Schilling jährlichen Zinses aus St.
Martini und 2 Pfund „Weglösin".
(St.-A.)
Die Richter der Stadt Reutlingen ent-
schieden am 12. September 1436 einen
Streit zwischen den Herren von March-
thal und der Caplanei zu Reutlingen über
den Rang von 2 Gülten aus einem Häus-
lein zu Reutlingen, das vor Zeiten der
Faigiu gewesen war, iu der neuen Stadt
im nächsten Gäßlein unterhalb St. Jo-
hannis Capelle bei der Stadtmauer, einem
Eckhause. Der Herren vom Marchthal
Gült waren 6h!- Schilling Heller, worüber
sie ein altes Register zeigten, der Capläne
Gült war 5 Schilling Heller, worüber sie
einen besiegelten Brief hatten, den Ernst
von Fürst vor Zeiten Jtel, dem Sohn
Eberli'S Walker gegeben hatte. Dieser
Brief war den Caplänen gegeben worden
zu einem Seelgcrät um Luggun der
Rite rin Seelenheils willen. Jeder Theil
sprach: sein Geld wäre das erste aus
dem Hause. Da die Richter keine RechtS-
eutscheidung zu geben vermochten, ent-
schieden sie dahin, daß Marchthal auf
18 Heller verzichtete und dann die beiden
Gülten den gleichen Rang haben sollten.
(St.-A.)
Im Jahre 1437 bestand Haus Müder
zu Kirchen (-TellinSfurth) von Herrn
Berhtold Maisliu, „by den Ziten in
der von Marhtel Hoff Pfleger" eine Wiese
(Maunsmahd) „inhalb dein Necker" und
sollte er alle Jahre davon geben Martini
1 Pfund Heller und sollte er die Wiese
 
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