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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 16.1898

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Beck, Paul A.: Geschlechtsabzweigung des schwäbischen Hauses Königsegg nach Preußen
DOI Artikel:
Schön, Theodor: Die Klosterhöfe in der Reichsstadt Reutlingen, [11]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18488#0041

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37

Znavenkapitän hinterließt endlich aus dem
Jahre 1866 einen IleZI)/ cle Koeni^s^
clievLlier cle leZion ck'kionneur, diel
6e bntnilloir im 27. französiseden Linien-
regiment. Soviel ist aber sicher, daß diese
Mömpelgarder KönigSegg mit dem sebwä-
bischen Urgeschlccht ansnämlich deödlamens
nichts gemein habe»; Schö n hält sie für
Abkommen der Baronin von Wimpffen.

Die lilasterhüfe in der lärichststndr
Keuttinrkvu.
Von Theodor Schon.
(Fortsetzung.)
Eben dieser Abt hat 1557, da die St. Jo-
hanniskapelle antigniert und zn einem Bind-
hans geworden war, auch die Glöckchen stumm
geworden und abgenommen worden waren,
ans Furcht vor dem Mutwillen des Pöbels
im Innersten des Hofes eine kleine Ka-
pelle an einem von allen Gassen abge-
legenen Ort so errichtet, daß nur ans
einem großen, gewölbten Platze, der meh-
rere 100 Personen faßte, der Priester
am Altar gesehen »nd gehört werden
konnte?) Diese Kapelle befand sich hinter
dem Pferdcstall und Kellerhals. Die Stadt
gestattete, daß die Hofmeister mit ihren
Konventnalen eine Privatandacht abhiel-
ten?) Im Jahre 1558 versuchte die
Stadt sich des Zehnten ans allen, sonst
zehntsreien Gütern dcS Klosters zn be-
mächtigen. Im gleichen Jahre stellte Leon-
hard Schöblin gegen Abt Nikolaus von
Zwiefalten einen Neverö ans, daß er und
die Seinigen ans seinem Haus nichts in
den Zwiefalter Garten schütten oder werfen
sollten, und behielt sich nur das Licht
durch die Wand vor.
Am 2. Juni 1560 gelobte Abt Nikolaus
Büchner von Zwiefalten gegenüber der
Stadt Nentlingen, einen Brunnen, den
diese im Kloster anznlegen gestattet hatte,
ans eigene Kosten und ohne gemeiner Stadt
Nachteil z» machen und zu unterhalten?)
Den Brunnen schmückt noch heute die
st Gayler II, 170. Jacob Salb, ein Reut-
linger Bürger, soll 1559 den ganzen Hof nnd
die Kapelle ansgematl haben An den Wänden
waren noch >719 alle Geinälde (darnnler die
der Stifter des Klosters Cuno nnd Lnitvld) nnd
Sprüche zn sehen.
st Grntianns II, 375.
st Staatsarchiv. Sulger II, 152; Gayler
II, 271; O.-A.-Beschr. II, 45.

Statue St. Johannis Baptistae im Büßer-
hemd. Im Jahre 1563 eignete dem Klo-
ster Leonbard Schneider, Bürger zn
Nentlingen, geboren zn Gossenzngen, Ober-
amt Münsingen den Platz ans seinem Gut
„Hirschland" genannt, wo an der Echatz
eine Brunngnelle entspringt, die auch ein-
gefaßt ist, samt dem Wege über sein Gut
ans Erkenntlichkeit.
Am 24. Juli 1574 wurde laut Rats-
protokoll dem Abt vergönnt, des Bartlins
Gärtner Garten gegen seinen Acker
hinter St. Leonhard zu taufen und zn
verkaufen nnd am 3. November 1576
maebte der Abt diesen Garten, der iür
430 Pfund in der Steuer lag, mit 50 sl.
steuerfrei und nahm der Schneider Jakob
Sehest er solche 50 fl. ans sich, um sie
dem Steuerhaus zn verzinsen. Am 27. Ok-
tober 1574 wurde laut Natsprotokoll dein
Prälaten eine Dole in seinem Garten
vorm oberen Thor in die Echatz vergönnt.
(Bestbegründetc, rechtliche Repräsentation,
Beylage d., )., X.) Am 9. Mai 1575 wird
gedacht der Wiese des Prälaten von Zwie-
falten ans der unteren Hegwiese. (St.-A.)
Im Jahre 1586 am 4. April wurde
bestimmt, daß bei Reparatur der gemein-
samen Wasserleitung das Kloster zwei, die
Stadt einen Teil der Kosten tragen sollte?)
Im Jahre 1591 versuchte die Stadt
den Zehnten ans der Anwiese einznziehen,
was aber Abt Georg hinderte. Noch im
16. Jahrhundert begannen Streitigkeiten
religiöser Art.
Am 22. November 1592 ließen die
Prälaten von SalmannSweiler, Marchthal
und Zwiefalten ihre Hofmeister zn Reut-
lingen dem Bürgermeister eidlich angeloben,
znm immerwährenden Zeichen, daß sie die
vollständige Landeshoheit der Reichsstadt
anzuerkenne» hatten, ja wirklieb thätlich
anerkennen nnd sich ihr unterwerfen, um
Gebot zn geben nnd zn nehmen, auch
Recht zn geben nnd zu nehme», wozu sic
auch schristverbündlich die Reversalien aus-
gestellt hatten?)
Als am 20. Dezember 1592 der Zwie-
faltensche Hofmeister den Käszmann von
Ehingen (nicht Eningen) durch einen katho-
lischen Geistlichen von Kirchheim d. h. Kir-
>1 Sulger II, 113.
st Graiianus II, 283.
 
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