Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 16.1898

DOI Artikel:
Beck, Paul A.: Oberländer Spitzbuben-Chronik, [4]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.18488#0064

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Gverlmider Ffpitzliubvii-Msrmiilk.
Bon Amtsrichter a. D. Beck.
(Fortsetzung.)
Die Komplizen GcmchS wurden 11 an
der Zahl nach ihm zur Nichtstatt hinans-
geführt, und mußten alle dieser schreck-
lichen Echekution n fronte zusehen. Das
Letzen wurde allen geschenkt; nur dreien
ans ihnen, welche etwas mehr graviert,
wurde daS blutige Schwert des Schars-
richters vorgehalten und sic dann durch
diesen mit Nuten gestrichen. Diese drei
jungen Menschen waren von guten und
reichen Eltern, die übrigen alle ex plebe.
Einige Beamtensöhne, so der Delinquent
vorhin etwelche Jahre bei sich in Kost
hatte und welchen er die principin lehrte,
sind geflüchtet und in Sicherheit gebracht
worden. Die Gefangenschaft dieses ge-
sunkenen Mannes bestand in ebnem ho-
netten Zimmer, worin er an einer langen
Kette angeschmiedet war. Seine Ver-
pflegung war standesgemäß, seine Bnß und
Abtötung aber zu jedermanns Trost und
Verwunderung groß und erbaulich, indem
er gewisse Tage gar rein nichts aß. Er
lag beständig ans seinen Knieen und die
Ketten waren seine-Fußschemel; überhaupt
lebte er während seiner Gesangenschaft ein
wahres Büßerleben. Vier Tage vor seinem
Ende wurde er von Wildenstein samt seinen
comxüicidus ans einem Wagen nach Meß-
kirch geführt und alldort in dem untern
Stockwerk in ein Zimmer eingelegt. Sein
Beichtvater war ?. Boeck L. wie auch
vinc comes, d. h. Begleiter auf dem letzten
Wege zur Richlstätte (— „Galgenpater").
An dem ExekulionStag wurde der unglück-
liche Expriester morgens durch 40 Grena-
diere in Gala-Montur abgeholt und ge-
schlossen vor das Nathans der Stadt ge-
führt, alldort dem Blutgericht, welches
öffentlich auf der Gassen auf Sesseln ver-
sammelt saß, überliefert. Vom Nathans
hing ein roter Blnlfahnen heraus, und der
Tisch, um welchen das Blntgerichi saß,
war schwarz bedeckt. Hier wurde der arme
Sünder nochmals öffentlich angefragt, ob
er seine ckelicta einbekenne, worauf er
geantwortet: „Ja! vor der ganzen Welt!"
Nach diesem wurde das Urteil abgelesen,
aber so still (einige sagen in Latein), daß
es daS genieine Volk hat nicht verstehen

können. ()uo perncto ist ihm der Stab
zerbrochen und er, wie andere arme Sün-
der, gebunden, ansgestellt, dekapitiert und
verbrannt worden. Im „Ausführen" hat
er keinen Menschen, wohl aber den Mensch
gewordenen Heiland, unser» lieben Herr-
gott, den Helfer und Tröster in allen
Nöten und Peinen angesehen und ange-
rufen. Auf der Nichtstatt war er beherzt
und hat all' dasjenige selbst gethan, was
ansonst die Henkersknechte zu verrichten
pflegen. Er erwartete den tödlichen Streich
und empfing ihn ganz glücklich, weil er
hoffen konnte, daß Deus cor contritum
et llumiliatum non ckespiciak. Er war
erst 46 Jahre alt, äußerlich von großer und
lästiger Statur, zu Nellingen geboren, ein
gelehrter trefflicher Prediger, Vater der
Armen und allerorten besonders beiStandes-
personen sehr beliebt. Noch jung wurde
er bereits zum Dekan des Landkapitels
Niedlingen gewählt, in welches damals
noch Jnneringen mit Langenenslingen und
Vöhringendorf gehörte. Leck tolluntur in
altum, ut Iax>su Arnviore ruant, U. 1. U.
TWnsn! Man sieht an diesem schauer-
lichen Falle, wie daö Gesetz damals nicht
mit sich spassen ließ und daß der Gerech-
tigkeit in den allermeisten schweren Fällen
gegenüber von hoch wie niedrig, von
geistlich wie weltlich der volle Lauf
gelassen wurde und Begnadigungen da-
mals etwas überaus Seltenes waren.
Auch kann man an diesem Falle so recht
eklatant den gewaltigen Unterschied zwischen
der damaligen, noch im Anfang des
19. Jahrhunderls zu Kraft bestehenden,
oft grausamen und der bentigen humanen
Strafrechtspflege wahrnehme»: Einem geist-
lichen Würdenträger wird wegen Sittlich-
keitsverbrechen das Haupt abgeschlagen,
für welche derselbe heute eine Maximal-
strafe von 5 Jahren Zuchthaus bezw. bei
Annahme mildernder Umstände eine Mini-
malstrase von 6 Monaten Gefängnis zu
gewärtigen hätte! Die Karolina hatte eben
bei diesem Delikte in der Strafbemessung
noch ganz die mosaische Anschauung recipiert.
Am 21. November wurde morgens um
3 oder 4 Uhr zu Aulendorf im Schloß
in die gräfliche Kanzlei eingebrochen und
6 —7000 fl. samt vielen Briefschaften aus
demselben gestohlen, wovon 5000 fl. von
dem ch dortigen Kapellan Ungeduld, so er
 
Annotationen