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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 16.1898

DOI Artikel:
Schön, Theodor: Die Klosterhöfe in der Reichsstadt Reutlingen, [13]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18488#0100

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6e solvenOo sud poenu urctioris pro-
cessus et reulis executionis nachznleben
mit Anhang, ihre etwaige Prätension an
den Kläger in speruto processu anszn-
führen. Am 10. Januar 1701 wurde
dieses kaiserliche Urteil der Stadt eröffnet,
die am 30. August 1701 an Zwiefalten
die Prozeßkosten abtrng.
Im Jahre 1698 wurde wieder im Hofe
einer ziemlichen Anzahl Katholiken das
heilige Abendmahl gespendet und Soldaten-
chen eingesegnet. Deswegen erschien am
24. September 1698 ein Nentlinger Natö-
dekret, das am 10./30. Oktober durch
einen Notar im Zwiefalter Hof, dem Zwie-
spalt. Nat und Hofmeister Johann Leonhard
Hierher promulgiert wurde, aber keinen
Erfolg hatte. Vielmehr wurden im Jahre
1699 wie 1698 Soldatenehen eingesegnet,
Soldatenkinder getauft und der Gottes-
dienst von hohen Offizieren besucht.
Am 27./17. April 1699 händigten des-
halb die Nentlinger Herren dem Zwie-
falter Hofmeister eine Schrift ein, worin
sie wieder die vorige Neprotestationsschrifl
unter Berufung ans den westfälischen Frie-
den („Keine Regierung braucht Bürger zu
dulden, die nicht ihrer Religion angehören.
Sie kann, muß aber nicht, denselben un-
gehinderte HauSandacht gewähren.") aufs
feierlichste für alle Zeit protestierte».')
Im Jahre 1704 protestierte Zwiefalten
schriftlich wider die von den Rentlingern
angemaßte Einquartierung im Zwiefalter
Freihof. Sie leugneten, daß sie es ange-
ordnet hätten und bestritten die Freiheit
deö Hofes. Am 21. Dezember 1704
schrieb Pater Gregorins Schell-
hammer dem Abte:
er wäre am 18. Dezember von einem baden-
badenschen Offizier ersucht worden, einem kranken
Soldaten zu promdiren, so der Magistrat aber
nicht zugelassen hätte. Doch hat letzterer bald
andere Gedanken fassen müssen und gab am
28. Dezember die schriftliche Erlaubnis unter
einer gewissen Bedingung und gegen einen Revers.
Am 6. März 1706 tadelte der Abt
Uebcrgriffe des Hofmeisters.
Im Jahre 1708 wurden die Zwiefal-
tischen Güter zu Reutlingen nnd ein
Sitnationsplan der zwei Janchart zehnt-
freien Ackers in der Auwiese entworfen.
') Gratianus II, 365.

Im Jahre 1709 erhielt der schon er-
wähnte Zwiefalter Pater Gregorins
Schellhammer die Erlaubnis, in Ab-
wesenheit des Feldpaters einige tödlich er-
krankte Soldaten zu versehen.') Es
waren damals in Reutlingen über Winter
in Quartier sechs Compagnien vom Kreis-
regiment Baden-Baden.
Als 1710 beim Hofmeister Marx May r
kein Zwiefalter Pater sich aufhielt, be-
gehrte ein Student der Philosophie Joseph
Gabriel Mietinger von Dillingen mit
seiner Braut Maria Renata Renner von
da getraut zu werden?) Nun Pflegte
der Statthalter des Gotteshauses Zwie-
falten zu Großengstingen, Bernhard Enge l-
hart an Sonn- und Feiertagen nach Reut-
lingen zu kommen, um den Privatgottesdienst
zu halten. Dieser kopulierte am 1. Juni
1710 das Paar heimlich in der Kapelle
des St. JvhannishofeS zu Reutlingen „uck
cuvenOos concubitus illicitos", weil sie
unkopnliert mit einander hernmgezogen
waren. Als der Magistrat davon erfuhr,
wurden Braut, Bräutigam und die Mutter
der ersteren gefangen gesetzt und vor den
Nat gestellt.
Mietinger entschuldigte 3. Juui 1710
sich mit der Unwissenheit: die Schwieger-
mutter habe die Kopulation betrieben und
der Pater nichts vom Verbote des Rats
gesagt. Erst als sie diesen zum Essen
habe eiuladen wollen, habe er sie ermahnt:
sie solle nicht viel Wesens machen, die
Herren sehen es nicht gerne. Dennoch
wurden alle drei um zehn Neichsthaler,
die zwei Zeugen, Valentin Rain nnd
Balthasar Brandäcker, hiesige Hand-
werksgesellen um fünf Gulden, der Wirt,
der die drei etliche Tage beherbergt hatte,
ohne Anzeige zu thnn, um 10 Neichsthaler
gestraft. Am 4. Juni 1710 behauptete
die Stadt in einer Protestationsschrift, daß
der ganze Zwiefaltische Hof ihrer privaten,
geistlichen und weltlichen Obrigkeit unter-
worfen sei. Am 12. September 1710
citicrte der Nat den Pater Bernhard
Engel hart durch den Stadt- und Amts-
boten vor das Amt.
(Fortsetzung folgt.)
') Gayler II, 277.
2) Gratianus II, 371.

Stuttgart, Buchdruckerei der Akt.-Ges. „Deutsches Volksblatt".
 
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