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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 16.1898

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Mone, Fridegar: Bemerkungen zu Herrn Detzels "Christl. Ikonographie etc", [4]
DOI Artikel:
Schön, Theodor: Die Klosterhöfe in der Reichsstadt Reutlingen, [14]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18488#0114

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108

wollen, so wußte er auch bei den Marien-
wie bei den Heiligenbildern die italienischen,
französischen, holländischen, nordischen,
dentscben, spanischen und polnischen, neben
den griechischen und orientalischen unter-
scheiden und besprechen.
Alach der Einleitung sollte, anschließend
an den Abschnitt 5 dasjenige gesagt wer-
den, was z»m Teil im dritte» Kapitel steht,
nämlich: 6. die Welt, 7. die Synagoge,
8. die Hetoünasia, 9. die Engel, 10. der
Teufel, 11. die Psychvmachia und 12. die
Darstellung der Eschatologie. Dann würde
in logisch richtiger Folge an das zweite
Kapitel direkt das vierte sich anreihen. —
Am Schlüsse des vierten Kapitels fehlt
entweder als Anhang oder als Ergänzung
S. 495 des Bandes 1 „Der sakramentale
Christus", d. h. die Darstellung Christi
iw heiligen Altarsakramente. Ein solcher
Zusatz, wenn nicht ein eigenes Kapitel,
mußte unter allen Umständen demjenigen
Christus eingeränmt werden, welcher bis
anS Ende der Welt bei nnö bleibt. Nicht
allein ans dogmatischen Gründen, sondern
auch wegen der zahlreichen Knnstdenkmäler,
die ans den sakramentalen Christus Be-
zug haben. Man denke nur an die Sa-
kramenthänschen, an die Tabernakel und
an die Monstranzen. An den sakramen-
talen Christus hätte sich logisch anschließen
müssen der sogenannte tluonus Lalo-monis,
d. h. der Thron Salomons als typisches
Bild (Vorbild) des in seinem Stellvertreter
auf der Erde als Friedensfürst waltenden
Oberhauptes der sichtbaren Kirche und als
Typus für den König der Könige, der im
heiligen Altarsakrawente allezeit gegen-
wärtig ist. (Fortsetzung folgt.)
Din Aloftcrliüfv in der isteichMndr
Diemlmgett-
Von Thevdor Schön.
(Fortsetzung.)
Auch wurde dem Mietinger der Kopu-
lativnSscbcin abgenommen und am 1. De-
zember 1710 auf dem Nathanse durch öffent-
liche Zerreißung des Scheines, durch eine»
öffentlichen Notar die Trauung von der Stadt
für null und nichtig erklärt. Die Stadt er-
suchte am 14. Juni 1710 den Abt, den Pater
Engelhart, der übrigens bald durch
Pater Fintanns Böglin ersetzt wurde, und
den Hofmeister Mayr, der Vorschub ge-

leistet hätte, zur Bestrafung zu Mieren
und einen Revers auSznstellen, daß der
Vorgang nicht zu des Gotteshauses „Für-
stand" allegiert werden könne.
Hierauf ging natürlich das Kloster
nicht ein. Es wurden Schriften gegen
Schriften gewechselt. Der Hofmeister
wurde vergeblich vorgcladen, endlich wur-
den im November 1710 im vollen Kon-
sistorium und Senat dem Hofmeister 20
Gulden und dem Pater Engelhart 10
NeichSthaler Strafe in contumaciam an-
gesetzt. Nun richtete 29. Dezember 1710
Zwiefalten durch seinen Agenten Franz
Anton Glaser, der das betr. Schreiben
am 13. Januar 1711 erhielt, 15. Januar
präsentierte und am 27. Januar Resolution
nrgierte eine Jmplorativn an den Neichshof-
rat um ein Jnhibitionsdekret mit der Auf-
lage an den Magistrat, sich in der Frist von
zwei Monaten vernehmen zu lassen, in-
zwischen die Exekution zu Mieren. Die Stadt
zog, wie sie behauptete, vor, wie Zwie-
falten behauptete, nach der Zeit der In-
sinuation, also nach dem 23. Februar
1711, an dem dem Nentlinger Agenten
Mnth das 3. Februar erlassene coircln-
sum insinuiert wurde, des Paters Strafe
an einem vom Stadtrechner Spannagel,
nach Grvßengstingen zahlbaren Waidgeld
für 46 Stück Schafe im Betrag von 40
Gulden 8 Kreuzer ab. Deshalb bürdete der
Hof der Stadt am 19. Dezember ein lalsum
und ein spolium auf, und forderte, da
die Stadt dagegen am 10. Februar 1712
remonstrierte, Engelharts Nachfolger,
Pater Fintanns Bögtin, noch am 10.
Februar 1712 das Geld vonden Spannagel-
schen Erben wieder, erhielt aber nur am
10. Februar 1712 den Nest nach Abzug
von 35 Gulden Strafe, nämlich 5 Gul-
den 8 Kreuzer. Der Rat ließ Wachen
vor dem Zwiefalter Hof anfstellen und,
als Weihnachten 1712 der katholische
Kultus in der Hofkapelle öffentlich bis
über Mitternacht fortgesetzt und von den
Soldaten des Rittmeisters v. Gemmingen
besucht wurde, eine neue Protestation am
30. Dezember 1712 an den Hofmeister
Markus Mayer, juris utriusc^ue Di-
centÜLlum mit der Nenjahrsgratulation
und ein Negnisitionsschreiben an den Ritt-
meister, seine Soldaten abzuhalten, ergehen.
Der Abt klagte nun beim kaiserlichen
 
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