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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 16.1898

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Schön, Theodor: Die Klosterhöfe in der Reichsstadt Reutlingen, [14]
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Kleinere Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.18488#0117

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111

der Reichsstadt und verlangte Restitution,
ebenso auch am 4. Februar 1747 das
Oberamt Zwiefalten auf ein Schreiben
des Statthalters. Am 24. Januar ant-
wortete der Amtsbürgermeister (Ulrich
Knap p):
„Seine Ehrwürden wären vom Bestaender all
zu mild berichtet worden. Wenn dieser zu klagen
hätte, möchte er ans Stadtgericht provociren."
Am 5. Juli schrieb die Stadt weiter:
„es wäre notorisch, daß ihnen Jurisdiction
zustande. Es wäre nicht der Mühe werth,
wegen einer so geringfügigen Sache mit einander
zu zanken. Habe der Bestaender eine Klage über
etwaiges juclieatum, möge er sich beim geschwor-
nen Rath melden. Die Zwiefalter Widerlegung
von 1716 sei ihnen unbekannt."
Am 19. August antwortete Zwiefalten:
„die Reutlinger möchten doch einmal mit ihren
angeblichen Praejudizien zu Hause bleiben. Was
die in juäicic, aulico geschehen sein sollende
Judicatur beträfe, bäte man sich eine Copie aus.
Man wolle ihnen die Widerlegungsschrift gegen
ihre Repraesentationsschrift von 1714, so sie in
lorma le^ali hieher coicirt würde, commnniciren.
Uebrigens bleibe Zwiefalten in seiner uralten
Posession und protestire nochmals gegen vorm
Jahr incompetenter vorgenommene Bestrafung."
Am 30. April 1750 überließ das
Kloster sämtliche Gefälle an Zehnten,
Gülten, Landgarben u. s. w. zu Reut-
lingen an Württemberg?) Der Hof aber
verblieb dem Kloster.
Im Jahre 1758 wollte der Reutlinger
Salpetersieder im Zwiefalter Hof graben,
nachdem er beim Pater Großkeller um
Erlaubnis angesncht hatte. Solches ward
ihm aber abgeschlagen. Der Bürgermeister
und Rath schrieben nach Zwiefalten: „der
Prälat mochte solches gestatten, weil sie
dies reZnIe vi juris territorinlis auch im
Zwiefalter Hof hätten." Abt Bernhard
aber schrieb: „er könne ihnen dieses re§n!e
und sriperioritmtem nicht erst jetzt einge-
ftehen, sondern behalte es für sich."
1766 unternahmen die Reutlinger nach
Absterben des Zwiefalter Beständers Mi-
chael List die Obsignation im Hofe.
Allein dagegen protestierte das Kloster
nicht nur 19. Juli per notnrium ek
bestes, sondern es wurden durch den Zwie-
faltischen Oberamtmann I. U. Or. Karl
Friedr. Joseph Tiber Sallwürk v. Wen-
zelstein (geb. 29. Juli 1741, ch 18.
September 1787) nomine monnsberii
die Reutlinger siZiltn abgenommcn und

die Zwiefalter angcschlosscn, gegen Abend
die Erbtheilnng reservnbione tstetn vor
Händen genommen und wirtlich verschie-
dene Mobilien den Erben zu Händen
gestellt. Als die Reutlinger im Hof die
Erbteilung von neuem unternahmen, wurde
am 24. Juli dagegen vom Kloster aber-
mals mit Ernst protestiert und an den
Stabhalter zu Nenhausen wegen der von
Zwiefalten am 19. Juli gemachten L i st i-
scheu Erbteilung referiert und da die
Reutlinger Herren noch von allem Listi-
schen Vermögen laut ?romemorin den
Abzug forderten, wird ihnen dieses so
allgemeine Gesuch samt ihren in der
?romemorin angeführten Gründen bündig
kontradiciert. Am 5. März 1767 beant-
worteten die Reutlinger dies Schreiben bei
Gelegenheit eines neu aufznstellenden Be-
ständers, den sie dem Abt Nikolaus II.
empfahlen:
„ihre Meinung sei nie gewesen, zum Nachtheil
des Gotteshauses ihre Stndtjura zu erweitern.
Sie Hütten es nur in Consideration des wirk-
lichen Besitzstandes gethan. Es würde auch kein
schicklicheres Mittel, künftigen Zwistigkeiten vor-
zubeugen, sein, als wenn Reutlinger Bürger zur
Pachtung admittirt würden."
Jakob Kurz, den sie empfohlen hatten
und der schon „ehenter" von Zwiefalten
die Hoffnung bekam, wurde als Beständcr
des Zwiefalter Hofs angenommen.
(Fortsetzung folgt.)

Weinnre Mitteilungen.
Die ehemalige Herrschaft Neu-Ra-
vensburg, welche sich so ziemlich mit dem
jetzigen im württembergischen Oberamt Wangen
gelegenen Gemeindebezirk gleichen Namens deckt,
stand bekanntlich vom Jahre 1260 bis 1803, in
welchem Jahre dis Herrschaft an den Fürsten
Joh. B. v. Dietrichstein als Entschädigung für die
von ihm an die helvetische Republik abgetretene
Herrschaft Tarasp in Graubündten kam, mit
mehr oder weniger Unterbrechungen unter der
Landeshoheit des Benediktinerstifts St. Galt o n.
Hier in dem Schloßhofe der alten erst im Laufe
dieses Jahrhunderts leider niedergelegten Burg
spielte sich zu Ende des vorigen Jahrhunderts
folgender denkwürdiger, in der schwäbischen Loknl-
geschichte nicht mehr bekannter Vorgang ab?) Be-

st In Baumanns „Allgäu" findet sich nichts
darüber; in Bd. III S. 228 wird bloß bemerkt:
„Im April 1769 erschien eine Menge Schweizer
Flüchtlinge im Allgäu; in Wangen waren z. B.
ihrer so viele, daß man auf einmal von dort
öOO derselben nach Neu-Ravens bürg über-
siedelte".

st Gratianus II, 364.
 
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