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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 16.1898

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Mone, Fridegar: Kritik der Wappen der Minnesinger aus Schwaben
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https://doi.org/10.11588/diglit.18488#0165

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129 —

Säckingen". Ein weiterer Beisatz besagt,
daß die Homberg Mitglieder der Turnier-
gesellschaft vom „Falken und Fisch" waren.
Als solche werden sie von Grünenberg
Bl. 133 als Honburg neben den
Klingenberg aufgezählt. Was die
Stiftung der Homberg in Säckingen be-
trifft, so sagt Moriz Hohenbanm Van der
Meer-Klemens Schaubinger in der Ge-
schichte des Stiftes Säckingen 1852, S. 170.
Graf Hermann von Homburg habe 1300
zwei Schupossen im Hofe Eschikon an den
Bruderhof zu Säckingen vergabt. In An-
betracht, daß das ganze Frickthal mit Ein-
schluß von Wittnau, in dessen Nähe die
Burg Homburg liegt, der Fürstin-Aebtissin
von Säckingen gehörte, wird die qnerge-
stellte AbtSmütze als Helmzier der Hom-
berg wohl auf dies Stift Säckingen zu
beziehen sein. Ans Tr. Nengart episcop.
Loirstnnt. II, 471, weiß man, daß Fried-
rich Graf von Homberg 1284. starb und
zwei unmündige Kinder Hartmann und
eine Tochter hinterließ, deren Vormund der
Bischof Rudolf von Habsburg—Laufen-
bnrg von Konstanz war.
Das Hombergische Wappen, zwei über-
einandergestellte fliegende Adler, hat man
auch als Emblem zu deuten versucht. In
Angustinerkirchen kommt das Emblem zu-
weilen vor: eine Sonne darunter ein
älterer Adler fliegend, unter diesem ein
junger. Beischrift: volnt in nltum. Die
Sonne ist hier als Maria aufgefaßt.
Auch hat man jenes Bild so erklärt, der
ältere Adler lehre den jüngereil beim
Fliegen in die Sonne zu schauen, damit
sein Auge geschärft und gestärkt werde.—
Hieraus sind die Devisen entstanden: ein
Adler, der in die Sonne schaut: sine timore
(ohne Furcht), ein fliegender Adler: non
enntu, seck nctu. Es entspräche dem
Geiste der Zeit und wäre der poetischen
Veranlagung Werners von Homburg an-
gemessen, wenn dieser sich auch eine
ähnliche Wappendevise gewählt hätte.
Wie mir scheint, hat er dieselbe in den
zwei Schwanenhälsen mit den Ringen im
Schnabel bildlich ausgedrückt. Es hat
eben bis jetzt kein Heraldiker diese symbo-
lische Schrift zu lesen verstanden.
Der Dichterling Konrad vonStof-
feln oder Stöffeln, der um 1275 bis
1279 lebte, wird von Stälin, W. Gesch.
2, S. 768, 769 unter den Minnesängern

ausgezählt. Aber im Manesse Kodex findet
er sich nicht unter diesem Namen. Sich
selbst nennt der Dichterling: meister
Krionrnt von Ztokkelen, ein rvercker trier
(freier) rnnn und sagt von sich, daß er
in Spanien die Handschrift in französischer
Sprache erwarb, nach welcher er den Gan-
riel von Muntavel, den Ritter mit dem
Bocke, gedichtet hat. Stälin glaubt, dieser
Poet habe den Namen von der Burg
Stöffeln bei Gönningeu unweit von Tü-
bingen. Der Stoffelberg saus St. Chri-
stophsberg entstanden) bei Gönningeu ist
auf alten Landkarten noch als bewohntes
Schloß gezeichnet. Das Dorf Gönningeu
liegt an einem Bache, der sich in die
Steinach ergießt, welcher Ofterdingen be-
rührt. Es ist nicht überflüssig, zu be-
merken, daß der Stoffelberg nahe am
Gebiete der Reichsstadt Reutlingen gelegen
ist, und daß diese Stadt durch ihren Leder-
handel nach Spanien, besonders nach
Barcelona, im Mittelalter bekanm war.
Dagegen hält Laßberg den Straßburger
Kanonikus Eonrnckus cle LtoeKeln (von
Hohenstoffeln im Hegau) für den genann-
ten Epiker. Wir haben zu untersuchen,
ob derselbe im Manesse Kodex wirklich
fehle, oder ob er unter anderem Namen
dort vorkomme. Ferner ist zu besprechen,
wie sein Wappen beschaffen war. Da er
sich selbst Meister (mnZister UreoIo§ine?)
nennt, so könnte man wohl an den ge-
nannten Kanonikus in Straßbnrg denken.
Unter de» alten Grabsteinen im Münster
zu Straßburg (Joseph Schweigheußer,
Straßburger Münster- und Thurnbüchlein,
1765) findet sich jedoch keiner eines Dom-
herrn von Stoffeln.
Es gab aber drei Familien, welche
den Namen Stoffeln führten, und jede
derselben hatte ein anderes Wappen. Des-
halb kann mit der Entscheidung in der
Kontroverse zwischen Stälin und Laßberg
die Frage über diesen Dichterling noch
nicht erledigt sein. Wenn man sagt:
„Stälin hat recht und Laßberg hat un-
recht", oder „ersterer ist im Irrtum und letz-
terer hat das Richtige behauptet", so bleibt
noch eine weitere Frage unentschieden.
Diejenige Familie von Stoffeln, welche
ferner hier in Betracht kommt, hat weder
Stälin, noch Laßberg beachtet. Es ist
die dritte Familie, ans welche sich die Ver-
mutung erstreckt. Sie führt vielleicht ihren
 
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