Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 16.1898

DOI Artikel:
Schön, Theodor: Der Streit des Truchsessen Hans Ernst von Waldburg mit dem Frauenkloster Unlingen wegen einer Mühle
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.18488#0174

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
168

nach Dürmentingen und warfen ihn über
die Palissaden hinein.
Nach einiger Zeit ließ der Truchseß die
Prälaten von M a r chthal, El ch ingen
und Wiblingen nach Zwiefalten
kommen zu einer Zusammenkunft mit ihm
und dem Prälaten von Zwiefalten, wobei
er ausdrücklich hervorhob, letzterer müsse
auch dabei sein, er sei eine Ursache dieser
Zusammenkunft, da er de» Klosterfrauen
in Unlingen den Mühlplatz zu kaufen ge-
geben habe. Und er ließ nun einen gol-
denen Becher voll Wein über seine und
der vier Prälaten Hände hinabgießen znm
Zeugnis dafür, daß er den gen. Kloster-
frauen sei» Neckt an der Mühle schenken
wolle; eö sei dies geschehen, so bemerkte er,
damit die Schwestern nicht sagen können,
sie haben ihm sein Recht abgewonueu. So
erzählte es Äbt Johann Marlin der Mutter
des Klosters.
Damit war der Streit mit dem Truch-
sessen beendigt; allein die Schwestern
blieben auch jetzt noch nickt in ungestörtem
Besitz der Kernmühle. Der dem Kloster
wohlgeneigte Abt Jobaun Marlin (Gleuz
ans Riedlingen 1675—1692) starb am
11. März 1692 und sein Nachfolger war
UlrichV. (RothheuSler aus Weingarten
1692—1699). Die jungen Zwiefalter
Beamten glaubten nun, daö Kloster Zwie-
falten habe noch einen Anspruch ans die
Kerumühle; sie sagten, Abt Martin habe
dem Kloster Zwiefalten einen Schaden
zugefügt, indem er den Uulinger Kloster-
frauen die Mühle nur aus Freundschaft
oder ans Wohlwollen überlassen habe (zu
vrgl. Sulger, I. c. II. 22 : „Die Kehl-
mühlen prope blnisnALm, cfuock Iroclie
Lnrores 6risine nostro beirekicio
po8si6enk"). Ja sie drohten der Vor-
steherin sogar mit dem Landgericht. Auch
erlaubte man den Unterthanen des Klosters
Zwiefalten in Riedlingen zu gerben und
strafte sie sogar, wenn sie ans gewissen
Gründen in der Kernmühle gerbten oder
mahlen ließen. Unter diesen Umständen
richtete die Mutter ein Verteidignngs-
schreiben an t?en Abt Ulrich, in dem sie
den wahren Sachverhalt darlegte und sich
bitter über das Verhalten der „jungen
Herrn" beklagte. „Neben demietiger beuel-
chung", so beginnt ihr Schreiben, „bit
demietigst Umb Vergebung, das ich Jhro

hochwierden behelige. falt mir so schwer,
das ich schon so vnderschidlich inall wegen
wnser Mülle von des hochlobl. Gotöhans
Herren beambten bin gewahrnet so gar mir
mit dem landtgericht gethrauwet; da doch
so vyl mir bewußt das hochlöbl. Gvts-
hans Zwyfalten im geringste» nichts bcy
der Kern Mihle zu suochen gehabt" ....
Nach Erzählung des wahren Hergangs,
auf dessen schriftliche oder mündliche Wider-
legung hin sie sich zur Nachgiebigkeit be-
reit erklärte, fährt sie weiter: „Es ist
mir offt schmertzlich vor komen wan Man
die Mühle vißitiert vnd mir gesagt wor-
den die jungen Herrn stehend in gedankhen
vnd sagent anß der genedige Herr hoch-
ßeligen angedenkhens (Abt Johann Martin)
Hai dem gvtshans Ein solchen schaden
znegefigt Hab Vnß die Mihle freundschaft-
lich oder wohlgewogenhait halber yber-
laßen" .... „Es muß ein großer wider
wil wider wil gegen den genedige»
Herrn seligen angedenkhens vnd vns ver-
borgen sein, daß man die sach so offt
wider auf die bau bringt." Zum Schluß
fügt sie noch bei, daß die Klosterfrauen
verschiedene Gilten von der Kernmühle
haben ablösen müssen und daß sie auch
jährlich ein Malter Roggen und 15 fl.
Hubzins dem Truchsessen bezahlen müssen.
In diesem Tone wandte sich die ehr-
würdige Mutter an den Abt, und daö
Schreiben verfehlte seinen Zweck nicht;
man hörte von nun an von seiten der
Klosterfrauen keine diesbezügliche Klage
mehr. Sie blieben bis zur Aufhebung des
Klosters in ungestörtem Besitz der Kern-
mühle.
Derartige Streitigkeiten um ihr Besitz-
tum hatten die Untiuger Klosterfrauen noch
manche auszufechten; aber mit großer
Energie und Standhaftigkeit haben "sie ihr
rechtmäßig erworbenes' Gut bewahrt.
Schließlich mögen noch die Worte ange-
führt werden, welche die wohlverdiente ehr-
würdige Mutter A. Joh. Hermauntzin für
derartige Fälle an ihre Mitschwestern und
deren Nachfolgerinnen richtete: „Geliebte
Schwestern, wan ihr angefochten Wörden
von hohe und niederen standts persohnen
sy sehen gaistlich oder weltlich, was sy
an sich begehren ober vmb alles was sy
Eich anfechten werden, was eS immer sein
wolle, so laßt ihr Eich nie mallen im
 
Annotationen