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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 16.1898

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Saupp, ...: Denkwürdiges aus der Geschichte des Klosters Wiblingen, [2]
DOI Artikel:
Merk, Gustav: Prioren-Katalog des Dominikanerkonvents in Mergentheim
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https://doi.org/10.11588/diglit.18488#0193

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heim, Buoch, Unterkirchberg, Ammerstetten,
Weinstetten, HüttiSstetten. Auch wurden die
Unterthanen noch gezwungen, weither Holz
zu führen für die Vögte. Dazu kamen
die Belastungen bei den Jagden derselben,
wobei sie Hunde, Netze n. dergl. stellen und
unterhalte» und an Ort und Stelle bringen
mußten. Ebenso hatten die unter der Vogtei
stehenden Orte alle Jahre Steuer zu bezahlen
„skiimrn, gunm c»rniskir»m »ppellnnk",
se nach dem Vermögen, und oft sei sie will-
kürlich höher angesetzt und in Geld oder
Naturalien eingezogen worden. Selbst die
Söldner mußten Stenern entrichten, und
außerdem wurde» sie, wofern sie nicht Holz-
beifuhren leisten konnten, genötigt „pecunins
liAnnrins" zu bezahlen. „Om »ncedik »li»
violent» maclnnatio esusclem, dum super
recto et 6stermin»to numero in urbnrio
specitrcato Löldnerorunr operas rnanu-
»rias prnestantiunr plures »lins coeZit
eunr non exi^uo Zöldnrum minime ob-
ligakurum grnvnrnine." Solche Tribute
wurden erhoben, obgleich das Kloster exemt
war. Ueberhaupt habe die vogti» modern»
in Anspruch genommen 1. das sus skirae,
wobei bedeutende „exeessus stirnles" an-
geführt werden; so seien in Nnterkirchberg,
Beitelreisch, Buch, Harthanse», Altheim,
Weinstetten, Ammerstetten Ueberschreitungen
von vielen Tausenden vorgekommen und oft
doppelt und dreifach mehr eingezogen worden,
2. das sus se^uelLs d. h. das Recht Krieg
zu führen, das Recht der Aushebung und
HeereSsammluug, selbst bei Privatstreitig-
keiten der Grafen, 3. sus colligendi tlre-
L3urum, das ähnlich wie das obige miß-
braucht worden sei, 4. sus »ppeU»ndi i. e.
licenti» provoc»ndi »6 supremum tribu-
N»I, wobei die Güter der Unterthanen gleich-
falls sehr mitgenommen worden seien; wahr-
scheinlich mußten diese die Prozeßkosten
decken.
Es werden sodann auch Rechtsverletz-
ungen der Vögte dem Kloster gegenüber
angeführt, Plackereien aller Art, sowohl in
Rechtsstreitigkeiten als bezüglich der Ab-
gaben, welche wohl hier übergangen werden
können. Man sieht aus dem bisher An-
geführten, daß auch in der Geschichte des
Klosters Wiblingen wie sonst dieses Vogtei-
wesen das Kreuz und die Schattenseite der
Klöster war. Zwar wäre nach dem Sprich-
wort unter dem Krnmmstab gut wohnen ge-
/ '

wesen, aber infolge dieses VogtwesenS hatten
die Klosternnterthancn oft zwei Herrschaften;
die milde war die des Klosters, die
rauhe und gewaltthätige die der Vögte,
und so kamen sie doch mitunter in eine
harte und gedrückte Lage. Daraus mag
es sich auch erklären, daß z. B. im Bauern-
krieg,: wie Grupp nachweist, die Klöster
hauptsächlich Gegenstand des Angriffs und
der Wut dev Empörer wurden. Es dauerte
lange, bis diesem Nebelstand der Vogtei
abgeholfen wurde.
(Fortsetzung folgt.)
Vrioreii-VlAtulorl deF DomiiManer-
Lanlicntr, in Mergentheim.
Von stnä. tNec>I. Gustav Merk in Tübingen.
Ueber den ziemlich dunkeln und unsicher»
Ursprung des Dominikanerklosters zu Mer-
gentheim hat H. Bauer in seinen Mergent-
heimerMiscellen abgehandelt. I Breitenbach
gegenüber, welcher die Gründung des Klo-
sters am wahrscheinlichsten zwischen 1247
bis 1253 erfolgt wissen wollte, sucht Bauer
seinerseits nachzuweisen, daß dieselbe in
die Zeit der zweiten Hälfte des 13. und
Anfang des 14. Jahrhunderts falle. Er stützt
sich hiebei auf „einige zuverlässige Notizen"
eines in einer Abschrift ihm zur Hand ge-
kommenen Anniversarienregisters, indem sich
„ein paar Glieder der Hohenloher Familie"
(Braunecker Linie) vorfinden. Für seine
Beweisführung treten aber nun besonders
in den Vordergrund Nir»tko I. de NloNen-
loell (1256—1312) und dessen zweite nnd
dritte Gemahlin, Margaretha von Trnhen-
dingen (c. 1275—1295) und Agnes Gräfin
von Wirtemberg (c. 1295—1305).
„In die Zeit der letzteren Personen also
scheint ganz besonders die Errichtung des
Klosters zu fallen, die sich noch etwas
genauer bestimmen ließe, wenn uns die
Zeit des Nr. Nriedericus de N'unAerslleim
bekannt wäre (am 23. Januar), c^ni ineNo-
»vik eonventum nostrum. Zwar soll in
einem allen Buche des Dominikanerklosters
dieser Nriederieus de InnAersIreim als
erster Prior eingezeichnet gewesen sein mit
dem Sterbejahre 1273, allein wo ist eine
genügende Sicherheit für diese Angabe?"
So Bauer.
') Zeitschr. d. hist. Vereins f. d. württeinb.
Franken. 3. Bd. 1853. Heft 1. S. 27—30.
 
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