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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 18.1900

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Beck, Paul A.: Die Klosterschule in Schussenried vor 100 Jahren, [1]
DOI Artikel:
Vor 100 Jahren: aus einem alten Neresheimer Klostertagebuch, [5]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15870#0018

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Ir) Joseph II. erster Feldzug gegen die
Türken. Josephs Nachfolger.
i) Empörung der Nordamerikaner gegen
England. Ende dieses Krieges. Ursachen
der Empörung der Niederländer. Ans-
bruch der französischen Revolution. Ver-
anlassung des Krieges zwischen Oesterreich
und Preußen gegen Frankreich. Schicksal
Ludwigs XVI. Zurückzug der Oester-
reicher und Preußen ans Frankreich.
V. und VI. Klasse:
Von Deutschland
in allgemeiner, geographisch-historisch- und
statistischer Hinsicht. (Nach Schriften.)
1. Deutschland und Deutsches Reich.
а) Seine Grenzen: ehemalige unter
Kaiser Karl d. Gr.; Otto d. Gr.; vor
und nach Maximilian I.; gegenwärtige
Grenzen. Deutschlands Lage; Klima;
Größe; Gebirge; See; Flüsse, ihr Ur-
sprung und Lauf.
d) Beschaffenheit des Bodens, Frucht-
barkeit und Naturprodukte aus dem Pflan-
zen-, Tier- und Mineralreiche.
c) K u n st prod u k t e. Vorzügliche
Manufakturen. Handel. Hansebund. Han-
delsstädte.
б) Deutsche Maße und Gewichte. Längen-
maß. Flächenmaß. Meileubestimmung.
Fruchtmaße. Maße flüchtiger Dinge. Ge-
wicht.
e) Münzen. Münzfuß. Münzsvrteu und
Bestimmung ihres Wertes.
I) Einteilung Deutschlands in den
ältesten Zeilen; im elften und zwölften
Jahrhundert; Unmittelbarkeit nnd Faust-
recht. Versuche einer Reichsvereinignug
unter Kaiser Wenzel und Albrecht II.
Neichseinteilung unter Maximilian I. Gegen-
wärtige Einteilung in zehn Kreise. Reichs-
lande, die zu keinem der zehn Kreise ge-
hören.
§) Volkszahl in Deutschland. Ein-
teilung der Einwohner. Sprache. Reli-
gion. Wissenschaften und Universitäten.
2. a) Vorbegriffe. Staat. Staats-
gewalt. Gesetzgebende, richterliche und
vollstreckende Gewalt. Regierungsformen:
Demokratie, Aristokratie, Monarchie,Mahl-,
Erb- und Patrimouialreich, Anarchie, De-
spotie, Tyrannei.
d) Die Grundgesetze desDcut -
scheu Reiches und ihr summarischer In-

halt. Die goldene Bulle. Der Landfriede.
Der Passauer Vertrag. Der westfälische
Friede. Die Reichshofrats- und Reichs-
kammergerichtsordnungen. Die Reichs-
exekutionsordnung. Die Wahlkapitulation.
a) Einteilung der Reichsstäude.
Kurfürsten, ihre Reichsämter und Vorrechte.
Deutschland ein Wahlreich. Kaiserwahl.
Kaiserkröuung. Rechte des Kaisers. Un-
mittelbarkeit der Neichsstäude.
cl) Gesetzgebende Gewalt des
Deutschen Reiches. Reichstag. Reichskol-
legien. Kurfürstliches Kollegium und seine
Vorrechte. Das fürstliche Kollegium: geist-
liche Fürsten, schwäbische und rheinische
Prälatenbauk; weltliche Fürsten: Das
Wetterau'fche, schwäbische, fränkische und
westfälische Grafeukollegium: rheinische und
schwäbische Bank. Lorpum Latlrolicorum
und Lorp>u8 iUvnnAelicorum.
e) I u sti zv e r f a ss un g De utsch-
lau d s. In den älteren Zeiten. Schöppen.
Schvppengerichte. Malgerichte. Malstädte.
Pfalzgrafen. In dem Mittelalter. Zerfall
der Justizverfassung. Faustrecht. Errich-
tung des Landfriedens und der höchsten
und niederen Reichsgerichte. Reichshofrat
und Reichskammergericht, ihre Mitglieder
und Rechte.
k) Vollstreckende Gewalt in dem
Deutschen Reiche.
(Schluß folgt.)
Vor ioo Jahren. — AüS einem alten
Mereühenner Utasterragelnich re.
(Fortsetzung.)
Er versprach, die strengste Manneszucht
zu halten und fcder Unordnung vorzu-
beugeu. Auch zeigte er sich geneigt, au
den Kommandanten der Compagnie zu
schreiben, um die Erlaubnis zu bewirken,
einen Teil seiner Mannschaft auf ein anderes
Ort, etwa nach Stetten verlegen zu dürfen,
um Elchingen zu erleichtern. Gegen die
Salve Aarcle, die wir nach Elchingen
brachten, protestierte er, indem er, wie er
sagte, Salve Zarcle genug sei, indessen
blieb doch der Kavallerist da und sagte,
daß ihn, da er vom Generalchef beordert
sei, kein Mensch vertreiben könne! — Den
3. August kam der Brigadier unserer alten
Salve §arcle von Augsburg zurück. Er
fand den Obcrgencral nicht daselbst, konnte
sich also die Erlaubnis, hier zu bleiben,
 
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