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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 18.1900

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Beck, Paul A.: Schulordnung des Reichsgotteshauses Weingarten O. S. Bened., in Oberschwaben pro 1787
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https://doi.org/10.11588/diglit.15870#0069

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hiezu die Sommerschnle bestimmt, »nd zwar
von Georg» bis zur Erntezeit vormittags
von 8—10 Uhr und nachmittags von
12—2 Uhr. Diesen Anfängern müssen
aber annock jene Kinder, die des Buch-
stabierens schon kundig sind, so viel als
möglich beigesellt werden, damit sie wäh-
rend dieser Zeit das vorhin Erlernte genau
wiederhole» und sich im Lesen und Schreiben
so weit üben können, daß sie mit Recht
verdienen, bis auf den Winter in die zweite
Klasse, sowie etwa einige Anfänger in die
erste ungehindert gelassen zu werden.
WiederholungSstunde n.
Unter denselben versteht man nichts an-
deres, als daß an Sonn- und Feiertagen
gewisse Stunden znni Unterricht der Kin-
der der zweiten Klasse, wie auch besonders
znm Nutzen derjenigen ansgeworfe» wer-
den, die von dem beständigen Schulbesuch
oder Schulgehen schon entlassen worden.
Denn damit diesen und dergl. die nötige
Uebnng in dem schon erlernten Schreiben,
Lesen und Neebnen und zugleich in der
Kenntnis der Neligionsgründe nicht nur
wiederholt, sondern ihnen derselben An-
wendung immer deutlicher und gründlicher
möge gezeigt und eingeführt werden, so
findet man für gut und höchst zuträglich
an Sonn- und Feiertagen dergl. Wieder-
holnugsstnuden einzuführen und zwar um
allen ruhestörenden Unordnungen anszu-
weichen, für die Mädchen von 12—1 Uhr,
für die Knaben von 2—3 Uhr. Bei
diesen Wiederholungsstunden haben also
unnachsichtlich die wirkliebe», wie die ent-
lassenen Scküler und Schülerinnen solang
eine Handschrift vorzuzeigen, ein vom
Schulmeister anferlegtes Nechenexempel
mitzubringen, allvorderst aber Uictruräo
(d. i.) die vom Schulmeister Vorgespräche»!»
Sätze und Bliese inhaltlich, wörtlich und
behend zu schreiben, auch jede Frage ans
dem Katechismus aufzulösen, bis endlich
der Schulmeister sattsam überzeugt sein
kann, die gänzliche Entlassung ans den
WiederholungSstnnden unparteiisch und mit
gutem Gewissen erlauben und gestatten zu
können.
Nun kommt noch weiter zu verordnen,
daß jährlich nach der Endigung der Winler-
und Svmmerschule eine allgemeine Schul-
prüfung vorgenommen und dabei über l

sittliches Betragen, gute Ausführung, da-
von der Schulmeister sein eigenes Verzeichnis
aufzuweisen hat, besondere Nachfrage ge-
halten werde, wo sodann nach geendigter
Prüfung diejenigen, die sich vor andern an
Frömmigkeit, Fleiß, Gehorsam und Kennt-
nissen der vorgetragenen Schullehren anö-
zeichnen, zur Belohnung ihres Wohlver-
halteuS angemessene Schnlpreise und Ge-
schenke zu hoffen und zu erhalte» haben.
Endlich weil allvorderst den Schulmeistern
daran gelegen sein muß, den Nutzen der
ihnen anvertrauten Kinder bestmöglich zu
befördern, so haben sie sich dieser Schul-
ordnung unter immerwährender Aussicht des
Herrn Pfarrers vorzüglich zu unterziehen
und pflichtgemäß an dieselbe zu halten. Was
die A>t zu lehren und die Bestimmung der
Schulbücher betrifft, werden den Schul-
meistern besondere VerhaltnngSbefehle zur
genauesten Befolgung erteilt. BeinebenS
aber werden die Eltern ebenfalls nicht er-
mangeln, dem Schulmeister seinen für ihre
Kinder angewandten Fleiß und Diensteifer
nach Verdiensten zu belohnen und ihm den
wohlverdienten Schultap (der für dieganze
Gemeinde, es möge einer davon Kinder
haben oder nicht, insgesamt auSzuwerfcn
ist), ohne Widerrede jedesmal richtig zu
bezahlen. Schließlich werden sich, wie inan
zuversichtlich hofft, alle Unterthaneu ans
eigenem Antrieb veranlaßt finden, die
vorgeschriebene Schulordnung nach all'
ihren Kräften zu unterstützen und zur
Ausübung derselben schleunigste Hilfe zu
leisten, indem man sonst von seiten der
Herrschaft sich mit Mißlieben genötigt
sehen würde, solche Maßregeln nach und
nach zu ergreifen, wodurch endlich der Ge-
horsam mit schärferen Strafen müßte be-
trieben und in seine Thätigkeit gesetzt werden.
Und damit sich Hierinfalls niemand mit
der Unwissenheit entschuldigen könne, so
soll diese Verordnung alle Jahre bei der
Gemeinde laut und deutlich abgclesen
werden.

Ulemere Mitteilumicii.
Kunststickerei im Mittelalter in
Obers ch w allen. Die von Berg bei Ehingen a. D.
stammenden, um die Mitte des 14. Jahrhunderts
ausgestorbenen Grafen v. Berg, große Wohl-
thäter des Benediktinerklosters Zwiefalten, woselbst
sie auch (»eben Urspring) ihr Erbbegräbnis hatte»,
zahlten nicht bloß zu de» älteste» und angesehenste»
 
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