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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 18.1900

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Beck, Paul A.: Lukas Härber, Probst von Waldsee und Neustift: ein Beitrag zur Geschichte des Chorherrnstiftes Waldsee
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https://doi.org/10.11588/diglit.15870#0105

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98

Bestellung Harbers zum Koadjutor s o sich
nicht zu Wege bringen ließ, so that Dom-
herr Kvnrad Wenger zu Bripe» am Donners-
tag nach Neminiscere im Jahre 1481 der
Propstei Nenstift kund, daß L. Harber auf
Anhalt des Landeöfürsten ein apostolisches
Breve zur pröpstlichen Wurde in Neustift
erhalten habe. Aber auch hiedurch ließ
sich Neustift nicht irre machen und die freie
Vorsteherwahl nehmen, sondern erklärte
sich wiederholt mit ihrem bisherigen Propst
Leonhard zufrieden und gegen die Zulassung
eines Propstes, der nicht Neustift selbst
angehöre. Im Oktober setzte aber der Bischof
in seinem und des Landesfürsten Namen
dem Propst Leonhard dermaßen zu, daß
dieser gleichsam gezwungenermaßen die Aus-
gabe der Propstei ihm zusagte, was der
Bischof allsogleich dem versammelten Kapitel
knndgab und demselben dabei vorstellte,
welch große Ehre es bei dem Landesfürsten
einlegen und wie gut dasselbe es treffe»
würde, wenn sie den Harber zu dieser Würde
erwählten. Das Kapitel, das in dieser
Angelegenheit nicht ganz einig war, resol-
Gestraz auch den Blutbnnn innerhalb der Mauern
ihrer Burg N. Zu den angesehensten Gliedern
dieses alten Geschlechtes zählten u. a. Christoph
v. Horben, welcher sich dein Bündnisse nngeschlossen
hatte, welches die oberschwäbischen kath. Grafen
und Cdelleute im Jahre 1635 zum Schutze des
alten Glaubens in Ueberlingen a. B. abgeschlossen
hatten; Dietrich von H., 1583 Landvogt von Stift
Kempten, Mehrer seines Hauses; der hier abgs-
handelte Propst Lukas Harber; dessen Bruder
Rud. Harber, des Kaisers Maximilian I. Nat und
Hauskämmerer in Innsbruck (ch 1506), über welchen
sich in den „Jahrbüchern der Kunstsammlungen
des allerhöchsten Kaiserhauses rc.", so in Band
beziv. Jahrgang I (1883), S. 219, 237, 282;
III (1865) verschiedene Notizen, u. a. eine Kom-
mission wegen des Messinghandels vom Jahre 1505
finden; Heinrich von H. (ch 1509 als kais. Rat),;
Franz Sigmund von H., zu Anfang des 18. Jahr-
hunderts Landeshauptmann von Borarlberg. Die
noch erhaltenen, in der Kirchenmauer voir Gestraz
eingemauerten prächtigen Grabsteine der beiden
täis. Räte und Brüder Rudolf und Heinrich von
H. mit dem Meisterzeichen: 8. L. sind in B a u-
m a n n s Gesch. des Allgäu, II, zu S. 526 abge-
bildct, welches Werk viele Nachrichten über dieses,
Ende des vorigen Jahrhunderts etwas herunterge-
kommene, im Jahre 1832 in der Person des
Frciherrn Anselm von H. im Mannsstamm aus-
gestorbene Geschlecht, in Band 1 auf Wappen-
tafel III auch das Horüersche Wappen (3 über-
einander liegende Pfeile und 1 Pfeil als.Helm-
zier); in Band II, S. 196 auch einen Siogel-
nbdruck vom Jahre 1370 und in III, S. 309
eine Ansicht von der Burgruine Rinzenberg bringt.

vierte sich endlich auf vieles Zureden und
Drängen dahin, daß eS au HärberS Wahl
kein Bedenken trüge, wenn er von dem
Gehorsam, mit welchem er an das Kloster
Waldsee gebunden, entlassen würde.
Darauf schrieb der Bischof deshalb unver-
weilt am 19. Oktober an den Propst von
Waldsee und bezeichnete in diesem Schreiben
ans seiner eigenen Willkür den L. Harber
bereits als erwählten Propst von Neustift.
Unter der Hand machte aber das Kapitel
nochmals einen Versuch, sich von dem ihm
zngedachten neuen Vorsteher zu befreien
und sandte zwei seiner Chorherren mit einer
Bittschrift au den Landesherrn, das Stift
bei der alten Freiheit zu lassen und dem-
selben keine unbekannte Person aufzudrängeu,
allein sie kamen unverrichteter Sache zurück,
indem er sie zugleich seiner beständigen
Gnade versicherte und ihnen die Tauglich-
keit und Qualifikation Harbers ernstlich
vorstellte. Selbst auf diesen Mißerfolg
und nach Eintreffen der Entlassungsurkunde
von Waldsee suchte das Stift noch die Neu-
wahl mit der Ausflucht zu Hintertreiben,
die Erwählung Harbers könne in Nenstift
nicht erfolgen, weil er daselbst keinen Ge-
horsam versprochen Haber Indes auch
dieses Hindernis wurde alsbald beseitigt,
indem Härber am Mittwoch vor St. Thomas-
tag auf Einraten des Bischofs die Profession
in die Hände des Propstes Leonhard fol-
gendermaßen ablegte: „Ich Bruder Lukas
versprech Euch, Ehrwürdiger Vater, den
Gehorsam nach der Regel des hl. Augustini
und die Treu diesem Kloster !" Und — doch
noch, als so alles nichts gegen das Herein-
kommen HärberS half, lehnten sich einige
gegen dessen Wahl ans unter dem Vor-
bringen, Propst Leonhard habe die Negierung
gar nicht aufgegeben, weshalb es der Bischof
am 10. Januar 1483 dahin brachte, daß
solche Uebergabe öffentlich Und ohne weiteren
Zwang aus Ursache seines Alters und seiner
Unpäßlichkeit in seine (des Bischofs und
Kapitels) Hände geschah und Härber a»
diesem Tage nun in aller Form zum Propst
von Reustift erwählt wurde. Die Wahl
sollte das Kloster, welchem ein thatkräftiger
einflußreicher Vorsteher sehr vonnöten war,
nicht gereuen, denn Härber war ein sehr-
tüchtiger und demselben überaus nützlicher
Vorsteher. Zunächst baute er an der Stifts-
kirche und ließ neue Altäre von knnstge-
 
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