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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 18.1900

DOI Artikel:
Saupp, ...: Denkwürdiges aus der Geschichte des Klosters Wiblingen, [10]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15870#0155

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148

DnMmirdnie', auF dir Grschichtr
drK lilo störst Wliiliugru.
Von Pfarrer Snupp in Wiblingen.
(Fortsetzung.)
Vom Jahr 1550 an folgten mehrere
Aebte rasch aufeinander infolge der schwie-
rigen Verhältnisse. Ans die Resignation
dcö Abicö Heinrich VI. Clans wurde
unter dem Beisein der Aebte Christian von
Blanbeurcn und Sylvester von Elchingcn
nach einer feierlichen Messe 6s spiritu
sancto, und nachdem alle die Kominnnion
empfangen hatien, per viam scrutinii
ruranimiter O th m ar Lanffenberg von
Vlaubenren zu dessen Nachfolger erwählt.
Da er aber schon 1553 starb, folgte ihm
Petrus Ne gelin, und als dieser im
Jahre 1556 resignierte und die Pfarrei
Donaustetten übernahm, wurde Augustin
Widen mann von Ottvbenren znm Abte
erhoben. Aber die Verwaltung des Klosters
brachte damals so viele und schwere Kämpfe
Und Schwierigkeiten mit sich, daß auch
er nach sieben Jahren sich veranlaßt sah,
abzndanken und mit einer jährlichen Pension
die Pfarrei Stetten sich übertragen ließ.
Angnstin Widenmann war nach dem Chro-
nisten auch Schriftsteller und verfaßte eine
Komödie „6e lba^aro resuscitato" und
eine Elegie „6s 6ivite epulone". Im
Jahr 1561 mußte er sich gegen verschiedene
Anklagen rechtfertigen, als ob er mit an-
rüchigen Personen verkehrt und die Güter
des Klosters verschwendet hätte, wie nament-
lich Graf Jakob Fugger in schriftlicher
Beschwerde ihn bezüchtigte, und zur Unter-
suchung war Abt Kaspar von Ottobenrcn
von Papst Pins IV. beauftragt worden.
Nun wurde Marlin Hermann von
Munderkingen zuerst als Verwalter und
später als Abt des Klosters ausgestellt und
soll im Jahre 1564 vor dem Dekan des
Kapitels Lanpheim, Joseph Mair, den Eid
abgelegt habe». Indessen entsprach er de»
ans ihn gesetzten Erwartungen in keiner
Weise, da er die geistlichen Angelegenheiten
ganz vernachlässigte und durch Schwelgerei
und Trunkenheit AergcrniS erregt habe. Im.
Jahre 1572 wurde durch eine Kommission,
bestehend ans dem bischöflichen Legaten
Joh. Gvtz und den Prälaten von PeterS-
hansen und Weingarten nebst dem kaiser-
lichen Abgesandten Christoph Vehlin von

Frickenhausen, eine Untersuchung vorgenom-
me». Es wurde konstatiert, daß in den
res temporales nichts in Ordnung war,
und in spiritualibus die giößte Nach-
lässigkeit herrschte. Daher wurde er seiner
Winde enthoben und gefangen gesetzt, ebenso
auch der Prior und der Kellermeister. Am
5.Jnli 1572 musste er folgende Abdankungs-
formel anerkennen:
iMurtlnus Lxa1)d.i8 su.tiet.ul- 1it.eri8 8i§natÜZ
per I'rLeposituiin ^VeiiLsensem-, c^iiocl propter
clemerita sua os> novennutem peS8i'mam clo.mes-
licalionem in temporu.Iidu8 et 8piril.uu1idi.i8 ^ure
curceri rnuuciputu3 sit, e cpiidu.3 ! turnen rnoclo
1iderutu8 riccepti8 6ucenti3 fIoreni3 uno e^uo
et L-.lic^uot 1idri3 renuutiet ^.ddutiue et rnonu^terio
in Perpetuum omnicjue in illu pru.eten8ione ete."
Als sein Nachfolger wurde von den
Wiblinger Mönchen Jodok ns Todt,
ein Konventnal des Klosters Ochsenhanscn,
geboren ans Weingarten, erbeten, der dem
Kloster wieder seinen alten Ruhm verschaffte
und „auf den Schatten einen unauslösch-
lichen Glanz folgen ließ". Er wurde sogar
znm Visitator monasterionim Lusvias
bestellt und im Jahr 1586 erhielt er vom
Bischof von Konstanz den Auftrag, das
Kloster Weingarten zu visitieren, „cxriocl
psrditum erat, rinde provisum est, ut
Abbate ceclsnte re^imeir alter! extra-
clitum luerit, iguo6 rinairimi voto sus-
cepit Oeor^ius VVe^elin". Dieser
bedcuiende Mann wurde von Abt Jodok
zuerst als Administrator eingesetzt und später
znm Abt von Weingarten erhoben.
Von der Sorgfalt Jodoks für die Unter-
thanen des Klosters giebt ein „lVlanckatum
/lbbatiale" Zeugnis, das er erließ gegen
den zu großen Aufwand bei Festlichkeiten,
um der Verarmung der Leute vorznbengen,
da namentlich bei Güterstaus oder -Verkauf
und bei Familienfestlichkeiten viel zu viel
Luxus und Verschwendung vorkam. Für
ersteren stellte er bestimmte Summen fest, die
aufgewendet werden dursten; bei Taufen
dursten außer der Hebamme nur sechs
Personen cingeladen werde», und aller
Uebcrflnß in Speise und Trank wurde ver-
boten. Bei Spons alten sollen höch-
stens von Verwandten oder Verschwägerten
24 ältere und 8 jüngere Personen bei-
gezogen werden, denen außer Brot, Wein
und Käse nichts vorgesetzt werden solle.
Ebenso sei das Zutrinken verboten. Auch
bei Hochzeiten soll die Zahl von 32
 
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