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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 18.1900

DOI Artikel:
Beck, Paul A.: Die Thätigkeit d'Ixnards in Buchau am Federsee
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https://doi.org/10.11588/diglit.15870#0194

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187

per Hundert, von 1 fl. pro hundert Dach-
ziegel liefern und znführen lassen. Man
wird überdies den Ziegler zur größtmög-
lichsten Eile anspornen, um die Lieferungen
zn beschleunigen; im Falle aber er die er-
forderliche Menge nicht liefern kann, ver-
pflichtet sich der Unternehmer, solche anders-
woher auf seine Kosten kommen zu lassen.
14. Herr d'Jpnard wird sich im Punkte
des Fuhrwesens nach den bis jetzt von
dem Kapitelsrentmeister bezahlten Preisen
richten, wofern er nicht Gelegenheit findet,
billigere Preise durch unmittelbare Ver-
handlung mit den Fuhrleuten zu erzielen.
Man sagt ihm von seiten der Kanzlei die
Gewährung nötiger Unterstützung nach aller
Gerechtigkeit und bestem Willen in diesem
oder anderen Fällen, falls der Unternehmer
herrschaftliche Verwendung nötig hat, bezw.
darum nachsucht, zu. Selbstverständlich
hat er für zeitige Beschaffung seiner
Materialien Sorge zu tragen, damit die
Unterthanen keinen Anlaß zu Klagen haben,
wie daß mau sie zu Zeiten des Feld-
geschäftes, über die Saat- und Erntezeit
zu Frohnen zwinge.
15. Mau überläßt dem Unternehmer
nach dem Inventar alle Werkzeuge, Seile,
Schiebkarren, Bretter, Hanen, Beile und
andere gegenwärtig im Gebrauch stehende
Werkzeuge, wofür er verspricht, davon am
Ende seiner Bauunternehmnng, das noch
Vorhandene zurückzugeben, mit der Be-
dingung, daß das erl. Kapitel an weiter
etwa nötig werdenden Werkzeugen nichts
zu bezahlen hat.
16. Man überläßt des weiteren Herrn
d'Jchnard die Materialien, Steine, Nägel,
Gips, Sand, die zurzeit im Besitze des
Kapitels sich befinden und für das Bau-
wesen bestimmt sind; überdies das gänzlich
niederzureißende Haus, Holzwerk, Glas-
scheiben, Fenster, Schlösser, Oefen ohne
Ausnahme in der Erwartung, daß er alles,
was noch gut und brauchbar ist, bei den
Neubauten verwenden wird.
17. Dem erl. Kapitel wird es angenehm
und Herrn d'Jxnard nicht abgeneigt sein,
die Handwerker und Arbeiter, welche Stists-
unterthanen sind, vorzugsweise zu verwen-
den. Selbstredend kann er gute Arbeit
und Gehorsam erwarte», andernfalls bleibt
ihm unbenommen, zu verwenden, wen
er will.

18. Man räumt dem Unternehmer zur
bequemen Unterbringung der Maierialien
sowie der Zimmerwerkstatt den Platz vor
dem Portal und im hintern Garten die
alte Schrcinerwerkstätte für die Leute ein,
wenn die vom Schreiner bereits gefertigte
Arbeit anderöwo ohne Gefahr sich anfbe-
wahren läßt.
19. Der gegenwärtige Vertrag nimmt
seinen Anfang mit Lichtmeß 1770 und
endet den 2. Februar 1774. Die Gesamt-
summe beträgt 32 000 fl., d. h. das erl.
Kapitel wird durch seinen Rentmeister, erst-
mals am 2. Februar 1770, alle drei
Monate bezw. jedes Vierteljahr, 1750 fl.
vorauszahlen lassen, so daß der Unter-
nehmer jedes Jahr in vierteljährlichen Ab-
zahlungen 7000 fl. und an Lichtmeß 1774
28 000 fl. erhalten haben wird. Im
dritten Jahr am Schluß wird er in
Vierteljahrsraten 1000 fl., somit 4000 fl.
bekommen, welches alles in allem die zu-
gesagten 32 000 fl. ansmachen wird. Die
Belohnungen für seine (bisherige) Ge-
schäftsleitung hören mit Lichtmeß 1770
auf und schließen vollständig mit diesem
nenen Bauvertrag. Des weiteren sagt
man Herrn d'Jpnard eine Erhöhung von
500 fl. unter der Bedingnis zn, daß er
sich das Brennholz, den Gips und alle
Nägel, deren er für das ganze Bauwesen
bedarf, selbst anschafft; er erhält dafür
während der Dauer dieses Vertrages jedes
Jahr 125 fl.
20. Um die Reihenfolge, in welcher die
einzelnen Gebäude während der vier Bau-
jahre fertig zu stellen sind, ohne Streit
und Widerspruch von beiden Seiten zu
ordnen, ist man dahin übereingekommen,
bezw. verpflichtet sich Herr d'Jxnard, im
Jahre 1770 in dem neuen, zurzeit im
Bau befindlichen und aufgerichteten Flügel
die vier Wohnungen der Stiftsdamen voll-
ständig bis zur Schlüsselübergabe und zu-
gleich mit der Einwölbung im Erdgeschoß
die Kanzlei fertig zu stellen; im Jahre
1771 dies Erdgeschoß und die Stiege zu
vollenden; ebenso den kleinen Flügel gegen
den See hin bis zur Schlüsselübergabe
und damit auch den Gang gegen die Kirche
zu; im Jahre 1772 das neue Gebäude
nach Niederreißung des alten Baues wie-
der aufzuführen und unter Dach zu bringen,
Keller, Wohnungen des Flügels, welcher
 
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