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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 18.1900

DOI Artikel:
Beck, Paul A.: Die Thätigkeit d'Ixnards in Buchau am Federsee
DOI Artikel:
Mone, Fridegar: Kritik der Wappen der Minnesinger aus Schwaben, [34]
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https://doi.org/10.11588/diglit.15870#0195

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188

an de» Hauptbau der Fra» Fürstin stoßen
wird; im Jahre 1773 bis Lichtmeß
1774 den genannten Neubau in allen
Teilen bis zur Schlüsselübergabe zu be-
endigen; sodann alle anderen von seinem
Bauauftrag noch nicht beendeten Partien,
entsprechend all' seinen vorgenannten Zu-
sagen, zur Zufriedenheit zu erledigen.
21. Da Herr d'Jxnard öfters abwesend
sein wird, so ist er verbunden, davon An-
zeige zu erstatten und zugleich anzngebeii,
an wen ev. während seiner Abwesenheit
die vierteljährlichen Auszahlungen zu machen
sind, damit man der Ermächtigung seines
Bananfsehers oder Buchhalters zum Geld-
empfang versichert ist und er später eine
geinachte Zahlung nicht in Abrede ziehen
kann.
22. Um jeden Vorwurf und Verstim-
mung zum voraus zu vermeiden, unter-
wirft sich Herr d'Jxnard freiwillig einer
Besichtigung bezw. Beaugenscheinigung seines
Bauwesens durch unparteiische Persönlich-
keiten und Sachverständige, so oft eine solche
die Frau Fürstäbtijsin anznordnen beliebt,
um sich über den Fortgang der Arbeiten
und die Gediegenheit der Ausführung ein
Urteil zu bilden, wobei er zugleich ver-
spricht, alles ohne Widerrede zu ändern
bezw. rückgängig zu machen, was als gegen
den Inhalt der Baupläne und gegen seine
Verpflichtungen gehend erfunden werden
würde.
23. Schließlich behält sich das erl.
Kapitel im Falle eines Kriegsausbruches
in diese» Gegenden oder des Eintretens
sonstiger außerordentlicher Ereignisse die
Einstellung des Bauwesens vor, in welch'
unverhofftem Falle der Unternehmer sich
" Entschädigung für nachweisliche Unkosten
vorbehält.
Zn Beglaubigung des obigen in allen
Artikeln, Punkten und Bedingnissen ist der
vorwärtige Vertrag abgefaßt und in zwei
Exemplaren ansgefertigt worden, wovon
daö eine ins Französische übersetzt, dem
Unternehmer in rechtsgültiger Form anö-
gefolgt, das andere, durch ihn mitgezeichnet,
bei den Akten der Kanzlei niedergelegt
worden ist.
Gegeben den 18. Dezember 1769 zu
Buchau:
Fürstliche Stiftskanzlei.

Äritill der Wappen der Minnesinger
and Schwaden.
Von 4 Professor a. D. ru. F. Mone in Karlsruhe.
(Fortsetzung.)
Die Helmzier der Schottischen Familie
der Douglas (jetzt Grafen) hat mit derjenigen
des Herzogs Johann I. von Brabant einige
Aehnlichkeit. Die Helmzier des Jamas
Douglas, gest. 1330, war die liegende
Chimäre, d. i. das feuerspeiende Unge-
heuer, das vorne» Löwe, in der Mitte
Ziege und hinten Schlange war (Allegorie
auf einen feuerspeienden Berg). Der In-
haber des Wappens hat sich mithin als
Bellerophon, den Besieger der Chimäre,
gedacht. Die späteren und jetzigen Douglas
führen de» Feuer-Salamander oder Molch
(skellio) von Flammen umgeben ans dem
Helme.
Eine ähnliche bildliche Darstellung, die
ohne Zweifel mit der Form dieser Helm-
zier in Verbindung steht, zeigt das Tym-
panon Bild am Hanptportale der alten
Augustiner-Stiftskirche in Landau an der
Queich, welche etwa 1390 gebaut wurde.
Die Beschreibung jenes Bogenfeldbildes
führt uns zur Augustiner-Mystik des 14.
Jahrhunderts. Als Gegenstück zu dem
Pelikan, der auf der hcrald. linken Seite
des Kruzifixes dargestellt ist, sieht man zur
Rechten des Gekreuzigten den geflügelten
Drachen auf einem geflochtenen Korbe
(Scheiterhaufen) liegend, ans welchem
Flammen emporlodern.
lieber die Bedeutung des Fener-Sala-
manderö ist scbon mancherlei geschrieben
worden. Der Dichter, welcher unter dem
Namen der Tannhnser bekannt ist, nennt
unter den Thaten, die sprichwörtlich für
unmöglich gelten, auch die: „den Sala-
mander aus dem Feuer holen". Damit
wird die Bedeutung des Salamanders im
Feuer als Helmzier leicht erklärlich.
Nach diesem Exkursus ist wohl der Schluß
erlaubt, daß Manesse die Helmzier des
Herzogs von Brabant nicht richtig ge-
zeichnet hat.
Im Abschnitt XXVIII war von Hein-
rich von Ofterdingen oder dem Of-
terd in ge r nur kurz die Rede, dessen
Wappen und Namen im Manesse Codex-
fehlen. Eine eingehende kritische Unter-
suchung bezüglich dieses Dichters, sowie
 
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