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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 19.1901

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Schön, Theodor: Schultheater in den Reichsstädten Reutlingen, Heilbronn und Etzlingen und anderen unterländischen Orten
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https://doi.org/10.11588/diglit.18109#0013

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Fchultstvater in den Reichsstädten
Remlingen, HeiMronn und Esziinuen
mW anderen unterländischen Orten.
Von Theodor Schön.
Bürgermeister Beger von Reutlingen
(geb. 18. März 1588 in Reutlingen, P
30. Juni 1661) schreibt in seiner cüro-
nolo§ia LeZerinnn (Handschrift im Besitze
der Familie Beger in Baden):
Anno 1603. Zn disem Zar ist 13 Martii
die Comoedia von Joseph durch Herrn
Georginm Gertner') nff die Faßnacht
agirt worden, darinnen Hab ich die Person
deß Potiphars Hanßsran verlretten und
ein frembder Knapp, Schiferdecker
genannt, war der Joseph. Anno 1604
18 Febrnarii wnrt ein Schwerttantz denn
Burgern nsf die Faßnacht zu halten er-
laubt. Darinn Hab ich underschidlich Fenr-
werck mit Nageten lind einem Fenrrädlin
gebraucht und geworsfen. Anno 1619 den
14 und 15 Febrnarii halt Magister
Christoph Enslii?) Pfarrer allhie die
Comoediam von Tobia gespilt. Darbey
Hab ich auch ein knrtzweilige Person eines
Bauern vertretten. Anno 1652 28 Fe-
bruar» denn jungen ledigen Gesellen Metzgern
und Gerbern würt ihr Begeren, ein Tantz
und Spillent nff bevorstehende Faßnacht zu
halten, anß bewegenden Ursachen
vor Naht abgeschlagen, welches aber Mor-
gens am Sontag in der Hanptpredigt von
Herrn Prediger Enslin unwissender Weiß
nsf der jungen Metzger Begeren bewilligt
worden, welches die Hern Consistoriales
und Censores zimlich empfunden und ge-
andet und als ein verglichne Sach wider
denn Schluß, vor ein Jar (1651) ge-
macht, lauffent dem Herrn Prediger ver-
wisen, welcher sich aber mit der Unwissen-
heit entschuldigt und nmb Verzeyhung ge-
beten?) Auch Hoffstetter in seiner

0 Wirkte um 15NO bis ? in Reutlingen als
Geistlicher, vorher Pfarrer in Gomaringen.
2) Geb. Januar 1573 in Heidenheim, 1628
Hauptprediger in Reutlingen, st 12 Juni 1657.
3) Nach Gayler, historische Denkwürdigkeiten II,
128: sollte 1573 „die Unfuor der Faßnacht"
abgeschafft werden. 1623 wurde die gänzliche
Abschaffung abermals dekretiert, wahrscheinlich
aber ohne großen Erfolg. 1650 hatte die Metzger-
und Gerberzunft zur Fastnachtzeit ihre Fahnen,
an deren letzteren noch „ein Geiglein" gehängt
war, ausgesteckt and schwang sie auf öffentlicher
Gasse. Weil sie es ohne Erlaubniß gethan, wurden

Chronik von Reutlingen (historische Hand-
schrift der K. öffentl. Bibliothek in Stutt-
gart, Folio. 2) meldet S. 250: Den
14 Februar (1619) Sontag ist das Spiel
vom allen Tobia aufs dem Markt gehalten
worden. Hanpiprediger Enslin selbst
meldet in seiner gedruckten Autobiographie:
Es hat wol sonsten auch Henppel geben,
also daß es ansf einmal gar wollte zu
einer Flamme» anfreißen. Damahls hat
es Noth gethan, daß man dem Übel ver-
baue und ist die eingefallene Comoedia
Tobiae ein erwünscht gutes Mittel ge-
wesen, die zwyträchttge Bürgerschasft zur
Eynignng zu vermögen?)
Seit dem 30jährigen Kriege herrschte in
Reutlingen ein dem Theater feindlicher
Geist, der sich sogar ans die unschuldige
- Doggenkomödie erstreckte. Bürgermeister
Joh. Jakob Fetz er von Reutlingen (geb.
24. Ang. 1760 in Reutlingen, H 20. Febr.
1814 daselbst) berichtet in seiner Auto-
biographie (historische Handschrift der K.
öffentl. Bibliothek in Stuttgart, Folio 730) :
Einmal hatte mich mein Vater zu einem
Marionettenspiel mitgenommen. Dieses fand
ans der Küferznnslstnbe statt. Mein Vater
als Zunftmeister hatte für mich und meinen
Caineraden Schre y v ogel Freiplaetze be-
dungen. Ich merkte bald, daß die Puppen
durch seine Draehte in Bewegung gesetzt
wurden und das, was sie zu sagen schienen,
hinter der Bretterwand gesprochen wurde.
Als wir am folgenden Morgen znm Unter-
richt erschienen, der jedesmal mit einem
Capitel des hebräischen Textes ans dem
alten, sowie nachmittags des griechischen
ans dem neuen Testament eroeffnet wurde,
untersagte uns Grnoner^) das Bibel-
die Metzger um 2, die Gerber wegen des Geigleius
um 3 st. gestraft. Wollen sie die Fahne ausstecken,
einen Tanz halten oder anderen Kurzweil treiben,
sollen sie jedesmal anhalten. Am 20. Febr. 1669
ergeht das Verbot: das teufelsche Freßfeft der
Fasnacht sammt allen bisherigen Übeln Gewohn-
heiten, übermäßigem Essen, Trinken, Tanzen,
Springen neben Saitenspiel, auch aller Mummen-
schanzerei, Unzucht und Ueppigkeit soll abgeschafft;
die Kinder sollen statt des Umherlauffens in die
Schule gehen. Am 4. Juli 1575 heißt es: das
Feuerley-Springen ist laenger nicht, als bis zum
Salve gestattet.
') Siehe auch Gayler 1, 616.
0 Kandidat der Theologie Gruoner, Sohn
eines wohlhabenden Weingärtners (st 18. Jan. 1796
als Unterhelfer).
 
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