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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 19.1901

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Vor 100 Jahren – Aus einem alten Neresheimer Klostertagebuch, [13]
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Kleinere Mitteilungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.18109#0088

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indessen unter denen, welche sie gemach!
hatten, ein Geheimnis bleiben sollte, bald
anshören würde, ein Geheimnis zn sein.
Den 12. März. Nach einem Schreiben
des Komites mnß auch die Geldkontri-
bntien für den vierten Monat bezahlt
werden. Am l3. März. Was ich in
Rücksicht unserer Disposition zu Gnusteu
unserer Beunteu, Dienerschaft und Uuter-
thanen fürchtete, geschah wirklich. Unser
Herr Kanzleirat v. Keller bekam davon
eine vollkommene Kenntnis und weil er
glaubte, darin nicht genug bedacht zu sein,
so reichte er heute au den Abt eine
Supplik ein, in welcher er sich unter
anderem des Ausdrucks bediente: dag man
für ihn schlechter, als für die Pächter
z. B. für den Wirt rc., gesorgt habe. Zn
gleicher Zeit schrieb er auch au den Herrn
Oberamtmanu, bediente sich gegen ihn des
nämlichen Ausdrucks und setzte noch hinzu:
„er hoffe, daß derselbe ihn auf dieses Schrei-
ben besser empfehlen würde". Der Herr
Oberamtmanu nahm diese Aeußerung sehr
empfindlich auf; es wurden von beiden
einige bittere Schriften darüber gewechselt.
Mir wurden alle diese Schriften mitgeteilt;
ich fand darin, daß beide Herren sich ein-
ander mißhandelten und noch mehr gegen
einander verbitterten und also zu keinem
guten Ziele auf diesem Wege gelangen
könnten. Ich riet also beiden Still-
schweigen, Nachgiebigkeit und Aussöhnung
und die Sache hatte also von dieser Seite
keine weitere Folgen. Aber der gnädige
Herr ließ den Kauzleirat zu sich kommen,
verwies ihm sein unbescheidenes Betragen,
vorzüglich gegen den Oberamtmanu und
drang besonders in ihn, ihm den Weg zn
entdecken, auf welchem er zur Kenntnis
der gemachten Disposition gelaugt sei. Der
Kauzleirat entgegen bestand schlechterdings
darauf, diese Entdeckung nicht zu machen,
worauf der Abt ihm, dem Oberamtmanu,
und den übrigen Beamten erklärte, daß
ihn dieser unangenehme Vorfall notwendig
dazu bestimme, die nun bekannt gewordene
Disposition als nicht gemacht zu erklären.
Der Abt mochte auch wirklich in der ganzen
Disposition wesentliche Veränderungen, be-
sonders in Rücksicht der Häuserschenkuugen,
welche dem Kauzleiverwalter, Forstmeister
Kiefer, Klosterwirt, Metzger rc. mit ge-
wissen Bedingungen gemacht waren und

welche er wieder zurücknahm. Ich nahm
es über mich, diese abgeänderte Dispo-
sition in Ordnung zu bringen, abzuschreibeu
und die Dekrete für jeden der Gedachten
besonders anszuziehen. — Das General-
instrument war samt den besonderu Dekreten
sofort von dem Abt und mir mit dem
Abtei- und Privatinsiegel und eigenhändiger
Hauduuterschrist versehen, dem Oberamt-
mann insinniert, von diesem als insinniert
unterzeichnet und in dieser Form indessen
in der Abtei uiedergelegt. Gott gebe, daß
wir nicht nötig haben mögen, einen Ge-
brauch davon zu machen! (Forts, folgt.)

kleinere Mitteilungen.
torum. In älteren Verzeichnissen von Aebten
bezw. Pröpsten eines Klosters begegnet man dann
und wann in der Zählung von der chronologischen
Reihenfolge abweichenden Ziffern, was auf den
ersten Anschein den Lokalgeschichtsforscher wirre
zn machen geeignet ist. Dieser Unterschied in der
Zählung der Klostervorsteher — wie z. B. auf
Grabsteinen die betreffenden Aebte als der 13.
und 14. ausgeführt werden, während sie im Abt-
kataloge die 30. und 31. Stelle einnehmen —
erklärt sich durch die eigentümliche Sitte, welche dem
Kapitel das Recht gab, nach dem Tode eines Abts
zu entscheiden, ob derselbe sich um die Abtei wohl
verdient gemacht habe, ob er Kens mei-Uus sei w.
Wurde dies bejaht, so fügte man auf dem Leichen-
stein bei, der wievielte er in der Reihe jener sei,
denen man auf diese besondere Weise ein dank-
bares Andenken bewahrte. Solche nach dem Tode
abgegebenen Urteile enden mit dem Ablauf des
Mittelalters. Daraus erhellt, wie im 16. Jahr-
hundert selbst in den Klöstern die persönliche
Autorität über die früher in Gemeinschaft mit
dein Konvent geübte die Oberhand gewann. Auf
das allmähliche Hervortreten der persönlichen
Bedeutung des Vorstehers weift auch jener andere
Umstand hin, daß auf den älteren Steinen nur
ein Stab, das Zeichen der Würde, auf den jüngeren
aber die ganze Figur des Würdenträgers mit all'
seineil Insignien erscheint. Uecll.
B r i e f k a st e n.
Nach R. (Zu S. 48 d. Bl.) — Ein Geschlecht o e
Montlong existierte thatsächlich im 18. Jahrhun-
dert im schwäbischen Kreis. So findet man um die
Mitte desselben zu Stockach einen Stift Salemschen
Rat und Obervogt Peter Eduard de Mont-
long und einen Amanuensis Franz Ignaz de
Montlong. Wahrscheinlich war der Professor Fr.
Anton Pitzenberger, der Vater der verehelichteil
Hailer, geb. Pitzenberger, gegen Ende des 18. Jahr-
hunderts öffentlicher Lehrer der Weltweisheit all
dem k. k. akademischen Lyceum zu Konstanz oder
dessen Frau M. Kresz. Klementine, geb. Keller,
(eine Verwandte des Bischofs K.) mit dieser Familie
Montlong verwandt? - cll.

Stuttgart, BnchdruckerO der Akt.-Tes. „Deutsches Volksblatt".
 
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