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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 19.1901

DOI Artikel:
Giefel, Joseph Anton: Beiträge zur Geschichte der Wiedertäuferei
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https://doi.org/10.11588/diglit.18109#0089
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Organ für Geschichte, MtertnniDnnde,
Kunst und Kultur der Diücese Kotteudurg und der angrenzenden Gebiete.
Herausgegeben und redigiert von Amtsrichter a. D. BccU in KaiienSüurg.
Beiträge, Korrespondenzen ic., Rezensions-Exemplare, Tanschzeitschriften rc. wollen
stets direkt an Amtsrichter a. D. Beck in Ravensburg, Bestellungen nnd Reklamationen an
die Expedition des „Deutschen Volksblatts" in Stuttgart, Urbanstraße 94, gerichtet werden.

Nr. ß>
-1604.

Erscheint monatlich einmal nnd ist halbjährlich durch die Post znin Preis von
M. 1.90 ohne Bestellgebühr; durch alle Buchhandlungen sowie gegen Einsen-
dung des Betrages direkt von der Expedition »in M. 2.10 (antzerhalb des
dentsch-österr. Postgebietes M. 2.20) zn beziehen; einzelne Nummern 40 Pf. An-
noncen rc., welche der Richtung dieser Zeitschrift nicht znwiderlanfen, werden von
der Expedition entgegengenoimnen nnd pro Petitzeile oder deren Raum mit 15 Ps.,
bnchhnndlerische Beilagen, Prospekte rc. nach Uebereinkunst berechnet.


Beiträge zur Geschichte der
Viedertäuserei.
Mitgeteilt von Hofrat vr. Giesel.
Das Täufertum trat im Gebiete des
heutigen Württembergs am kräftigsten in
den Reichsstädten Reutlingen, Eßlingen,
Ulm, Heilbronn, Gmünd und Hall ans,
aber auch auf vorderösterreichischem Ge-
biete, in der Grafschaft Hohenberg (Not-
tenbnrg und Horb) und im Herzogtum
Württemberg nahm die Täuferbewegung
eine gewaltige Ausdehnung ein. Wie aus
der folgenden Korrespondenz hervorgeht,
wurde auch Deutschordensgebiet, das Ober-
amt Schenerberg von der Bewegung er-
griffen. Dazu gehörten die Orte Jagst-
feld, Dnttenberg, Ober- und Unter-Gries-
beim, Bachenan, Offenau, Hagenbach und
Oedheim. Das Mandat Karls V. gegen
die Wiedertäufer vom Jahre 1529 wurde
hier zur Zeit der folgenden Korrespondenz
wiederholt publiziert.
Herzog Ulrich von Wirtemberg an Deutsch-
meister Walther von Cronberg:
Die verdammte Sekte der Wiedertäufer
halte sich heimlich in großer Anzahl in
dem an sein Amt Weinsberg angrenzenden
Deutschordensgebiete auf, wie einer ihrer
chihrer, der von seinen Weinsberger Amt-
leuten aufgegrifsen wurde und nun dort
gefangen liegt, aussagt. Da dem Deutsch-
meister au der Ausrottung dieser Sekte so
viel als ihm liege, so solle mau ein „tapferes
ernstliches Einsehen" haben.
ä. 6. Stuttgart 1537, 18. Dez.
Wolf von Nosenberg, Komtur zu Horn-
egg, an den Deutschmeister Walther von
Cronberg:

Es sei ihm ein Schreiben des Herzogs
von Württemberg zngekommen, wonach die
böse Sekte der Wiedertäufer sich im Dentsch-
ordensamte Schenerberg eingenistet habe.
Er habe davon gar nichts gewußt. Dem
Schultheißen von Neckarsulm als dem Amts-
verweser habe er sofort geschrieben, er solle
in den Feiertagen in eigener Person und
bei vertrauten Leuten im Geheimen und
Stillen Erkundigungen einziehen.
6. 6. 1537, Sonntags zu Nacht um
6 Uhr nach Thomä upostoli (23. Dez.).
Schultheiß zn Neck.nsulm an den Komtur
zu Hornegg:
Der Teller und er seien die vergangene
Nacht nach Binswangen und Erleubach
geritten und haben noch zwei zu Fuß mit
sich genommen. In beiden Dörfern hätten
sie die Schultheißen aufgeweckt und anfangs
den Uelin, der vormals ein Pfarrer ge-
wesen und in starkem Verdacht gestanden
sei, er habe den Wiedertäufern Unterschlupf
gegeben, heimgesucht und ungefähr um
10 Uhr aufgeweckt und Haussuchung bei
ihm gehalten, aber niemanden außer seinem
Hansgesind bei ihm gefunden, desgleichen
in Martin Beckers Haus, der auch mit
dem Volk verdächtig ist, und in zwei Mühlen,
aber auch hier nichts gefunden. Doch
glaube er, die Haussuchungen hätten einen
nicht geringen Schrecken eingeflößt.
6. 6. 1537, uf den heiligen Christag
(25. Dez.). " ^

Hanns Franck (von Dnttenberg) zu
Gnmper au den Deutschmeister Walther
von Cronberg:
. Er sei auf sein vielfältiges Bitten zu
einer Geldstrafe von 50 fl. — in zwei
Zielern aus Martini und Lichtmeß zu be-
 
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