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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 19.1901

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Saupp, ...: Denkwürdiges aus der Geschichte des Klosters Wiblingen, [12]
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Mariaberger Nonnen und Priore
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https://doi.org/10.11588/diglit.18109#0140

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mußten. Sein Leichitam tvurde nachher
verbrannt. Am 20. August desselben
Jahres tburde nnler dem geistlichen Bei-
stand von I'. Georg Schnell nnd ?. Jlde-
phons Schlichting ein Dieb Georg Schnell
gehängt, sein Weib und Konkubine mit
Nuten gepeitscht rc. rc.
Vom I. 1781 sind solennes execguine
für die ch Kaiserin Maria Theresia be-
richtet, die drei Tage hindurch celebriert
wurden. Im gleichen Jahre wurde das
Leneckictionnle Eonstnntiense als allein
gültig angeordnet nnd die Benützung ande-
rer seid poenn suspensionis verboten.
Bald daraus wurden auch hier die Jose-
phinischen Neuerungen in Neligious- nnd
Kultus.Angelegenheiten publiziert, z. B.
daß die Bulle ,,in coenn OorninG nicht
als bindend anznsehen sei, daß über die
Bulle ,,LIni§enitus'< nicht disputiert wer-
den solle, daß „jede echte katholische deutsche
Bibel "zugelassen sei, daß vom 21. August an
keine Dignität oder Titel ohne laudes-
fürstlichen Consens erteilt werde, daß keine
Unterthanen mehr in das EolleZium 6er-
mnnicum nach Nom gesandt werden dürfen.
Am 24. August 1782 wurden durch kaiser-
liche Verordnung allen fremden Geistlichen
nnd Otdenslenten jegliche Sammlungen
streng verboten nnd der Befehl erneuert,
in der Brevierlegende von Gregor VII. die
Stelle ,,contrn Henrici Imperntoris ina-
pios eonntus'st sowie in den Eonstitu-
tionidus ^enei'Llibus der Franziskaner
und Kapuziner jene Stellen mit weißem
Papier zu Verpichen, die de» Ordensgeneral
und den demselben zu leistenden Gehorsam
betreffen, „Massen dieser Nexus mit dem
Oedensgeneral nun aushören muß". Die
Kapitelsdekane sollen genaue Nachsicht
pflegen! Für jedes nnverpichte Exemplar
— Brevier oder Constitutionen —- wäre
50 fl. Strafe zu erlegen zum Besten der
Armen. Prozessionen dürfen außer den
allgemein kirchlichen nur noch zwei gehal-
ten und bei denselben keine Statuen mit-
getragen werden. Die Stiftungen für
Prozessionen sollen zur Erziehung der
Jugend verwendet werden. Ferner mußte
vor Anfang des Schuljahrs von der Kan-
zel die kaiserliche Schulordnung verlesen
und dann eine passende Anrede oder Er-
mahnung au die Eltern von jedem Orts-
pfarrer gehalten werden. Auch das kaiser-

liche Toleranzedikt samt dessen weiteren
Erklärungen musste publiziert werden.
Ebenso wurde von Konstanz her insinuiert,
die laudesfüestliche» Gesetze seien von jedem
Pfarrer oder Kuraten in ein besonderes
Buch einzutragen, auch in den Stiften
und Klöstern, bei Strafe von 100 Duka-
ten. Die päpstlichen Ablaßbriefe von
Bruderschaften seien in einer authentischen
Abschrift au die weltliche Obrigkeit ein-
zusendeu rc. rc. Auch viele Kapellen
mußten auf Befehl des Kaisers nieder-
gerissen werde», z. B. eine solche in Ay,
von welcher zwei Nebenaltäre um 56 fl.
vom Kloster erstanden wnrden, die dann
zu Bihlafingeu aufgerichlet worden seien.
Das Schicksal der Zerstörung sollte auch
die Einsiedelkapelle in Wiblingen treffen,
aber sie blieb noch einige Jahrzehnte bis
zur Säkularisation erhalten, ja i. I. 1791
wurde noch „ein Türnlein" auf derselben
errichtet. (Fortsetzung folgt.)
Mariaberger Können und Kriore.
Das K. Staatsarchiv in Stuttgart ver-
wahrt unter den Archivalien des ehemaligen
Bencdikliuerinnenklosters Mariaberg,
Gemeinde Bronnen, an der Lauchert, OA.
Reutlingen, in Büsch. 3. Snbf. I eine
Sammlung von Profeßzetteln aus den
Jahren 1457 —1699. Die einzelnen Stücke
tragen Aufschriften von verschiedenen Hän-
den, die neben dem Namen der Kandidatin
nnd dem Datum der Profeß kurze Notizen
über das Leben einzelner Schwestern bieten.
Die Schristzüge verraten teilweise gewandte
Schreiberinnen, während andere wohl
kaum mehr sind als die ersten Versuche
einer ungelenken Hand. Das Profeßver-
sprechrn wurde gewöhnlich eigenhändig ge-
schrieben oder wenigstens mit Nameus-
nnterschrift bekräftigt; nach Form und
Inhalt hat es bei dem konservativen Sinn
der Nonnen im Laufe der Jahrhunderte
nur wenig unwesentliche Aenderungen er-
fahren, so daß füglich das älteste als Bei-
spiel für alle dienen mag. Es lalltet:
In dem namen Jesu Christi. Ich
schwcster Grettle von Emerfelt, lay, zu
lob und zu eren dem almächtigen Got nnd
der säligen junckfrowen und dem hailgeu
satter saut Benedikten nnd allen Gottcs
hailge mit dissem brieff serhaiß ich stätti-
kait und bekerung und bessrung miner
 
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