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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 19.1901

DOI Artikel:
Die ältesten Kirchenbücher der katholischen Stadtpfarrei Biberach
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Reiter, Joseph: S. Amandus
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https://doi.org/10.11588/diglit.18109#0188

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180

von Donnawerd iuveni5 pore§rinceturu8
Lci LeLtLin Ll^nbetkum iu beulten:
cpiLM inx^enit in pxetmü.
,,14. Nui 1636. Niclruel I^i. von
Winterreite, welchen vn1etu6inni4uin die
Soldaten anff dem Weg nacher Memming
geplündert vnd ein Promotion mit harten
streichen zu seinem Todt gegeben."
Das Ehebuch. Nach Anordnung des
Kirchenrais von Trient 8033. 24 6e rek:
mntrim. c. 1 hat der Pfarrer ein Buch
zu halten, „in das er die Namen der Ehe-
gatten und der Zeugen und den Tag und
Ort der eingegangenen Ehe einschreiben
und das er sorgfältig aufbewahren soll."
Dieser Anordnung kommt das hiestge Ehe-
register vom Jahre 1623 nach. Wie die
vorbeschriebenen Bücher angelegt, enthält
es nach Angabe des Datums ans erster
Linie die Taus- und Geschlechtsnamen,
öfters auch den Stand der Getrauten und
bei Hereingeheirateten den bisherigen Wohn-
und Heimatort. Ans der folgenden Linie
stehen die vollen Namen und der Wohn-
ort der Zeiigen. Abweichungen von der
kirchlichen Vorschrift, z. B. Trauung in
der geschlossenen Zeit, Unterlassung der
dreimaligen Proklamation, Kopulation ex
deleZukionle durch einen anderen, als den
purocUri3 propriri8, werden jedesmal
notiert.
So heißt es unter dem 7. März 1624:
,,Iöx rutionlnbili cemsu tempore u1iü8
mterdieto". Ein anderesmal: „Outu
licentiu 3, proprio purocllo Ono
Nnrtmrm In8iriZ'er per Iitteru5 propriu
mmru et ZiZUlo mrmitu3". Ferner:
,,8iire pruevÜ3 /^mmmtiutiorlibu5 copu-
luti; in LUN3N ernt, cpiin militntnm
ndiit, et tnnto tempore mornri Ü8
non liceUnt". ,,44rc copulnti ex
licentin O. ?nroclli in IllmmenUorl".
,,l3ti non 3unt no8trne pnroclline,
8eci roZ^ntu et lieentin 5ni pnroclli
tric copnlnti 8nnt" etc. Unter dem
1. Mai 1625 findet sich der Eintrag:
„Michael Schmid, Anna Hencknngerin
(Heuchelerin?), 6iberncen3e3. Hin Une-
reticn"; der einzige Fall einer gemischten
Ebe von 1625—1657. — Von 1630 an
gab es viele Soldatenehen. Die Kriegs-
männer brachten ihre Bräute teils mit,
teils heirateten sie Mädchen ans der Stadt
oder ans der Umgegend.

^ Ein Firmungsbnch findet sich in
unserem Foliobande nicht, ein solches treffen
wir erst i. I. 1687 mit den Einträgen
der Firmungsjahre 1687, 1697 und
1710. Die Firmlinge — nach Geschlechtern
geteilt, das männliche an erster, das weib-
liche an zweiter Stelle -— sind mit Tauf-
und Geschlechtsnamen und unter Angabe
des Alters ausgezeichnet. Dieselben sind
mit wenigen Ausnahmen Kinder vom 1.
bis 14. Lebensjahre. Eltern und Firmpaten
sind nicht eingeschrieben.
Thun wir nun noch einmal einen Rück-
blick ans das Gesagte, so haben wir in
unseren Büchern noch nicht etwas Voll-
endetes im Sinne der Neuzeit vor uns,
man findet noch Lucken, die Einträge sind
nicht gleichartig, nicht nach einem be-
stimmten Schema -angefertigt, sie tragen,
wie alles, was neu und in der Entwicklung
begriffen ist, den Stempel einer unfertigen,
verbesserungsbedürftigen Arbeit an sich,
Mängel, die übrigens jeder billig Denkende
in Anbetracht der Neuheit der Sache ent-
schuldigen dürfte und sicher wäre es ein
Unrecht, wollte man an diese vor mehr
als 250 Jahren geschriebenen Bücher den
Maßstab der Neuzeit anlegen und, weil
sie nicht in moderner Gestalt sich uns
vorstellen, ein strenges Gericht über sie
halten. Sie entsprechen in der Hauptsache
der Tridcntinischen Vorschrift und es lassen
sich aus ihnen nicht bloß aus dem kirch-
lichen Gebiet interessante Data, sondern
auch aus dem bürgerlichen Leben von da-
mals wichtige Momente entnehmen und
sind sie in Beziehung ans Geburt, Ge-
schlecht, Konfession, Verheiratung und Tod
unserer Vorfahren u. s. w. auch für die
Gegenwart namentlich für die Geschlechter-
geschichte, von wesentlichem Werte.
H. AmanduF.
Von Pfarrer Reiter.
Dem hl. Amandus sind in Württem-
berg zwei Kirchen geweiht: die Stifts-
kirche zu Urach und die Kirche zu Bei-
hingen, OA. Ludwigsburg. Letztere hat
ihren Patron wohl durch das Geschlecht
der Noihaft erhalten, deren Wappen in
einem Schlußstein der Kirche angebracht
ist. Näherhin dürfte Herr Peter Nothaft,
welcher 1500 die „Kapelle erstehen ließ",
derselben ihren himmlischen Patron zuge-
 
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