Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 20.1902

DOI Artikel:
Mayer, Franz Xaver: Zur Geschichte der Gegenreformation in den Komburgschen Pfarreien Steinbach (b. Schw. Hall) und Gebsattel, [2]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.18298#0028

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Eur Beschichte der Gegenrefor- !
matioii
in den Kvmburgschen Pfarreien Stein-
bach (b. Schw. Hall) nnd Gebsattel.
Von Pfr. F. L. Mayer in Ludwigsburg.
(Fortsetzung.)
„Obbemelter Vikarius und Stiftsprediger
beschwert sich auch, daß er in einer vnre-
conciliirten Khirch die Predigt und obge-
ho(e)rte actus verrichten soll, In der
Meinung, als ob er ipso facto in irie-
^ularitatem fallen möchte." Deswegen
folgt die Anfrage, „ob derselbig confessious-
verwahnter (evg.) vff die Pfarrei zu be-
stellen sei oder ob die khirch zu recon-
ciliiren und durch vicarium feinen Chor-
vikar) oder andern kathol. Priester zu
versehen" sei (Pfarrregistratur). Darnach
hat Vogelsang in Steinbach die Messe in
dieser Zeit nicht wieder gelesen.
(Die Antwort des Bischofs auf diese An-
frage war nicht aufzusindcn, aber folgen-
dem Bittgesuch dem Inhalt nach zu ent-
nehmen.)
Bittgesuch der Gemeinde Stein -
bach beim Dekan v. Holdingen.
Am 2. Mai 1592 wenden sich 40 Ein
wohncr Steinbachs mit Namcnsunterschrift
in einer „Supplikation" der Gemeinde
Steinbach an den Dechanten v. Holdingeu
(Johann Wilhelm v. Haltingen 11. Dekan
1583—95). Mit Reverenz, heißt es,
haben die 40 armen Endsnuterschriebenen
die Antwort des Bischofs vernommen und
dahin verstanden, daß sie sich der um-
liegenden evang. Kirchen und Predigten,
auch Gebrauch der Sakramente enthalten
sollen, zu hiesiger Kirche sich einfinden
und selbiger L.ehr auch gebrauchen sollen.
Aber von Neu st etter seien sie bisher
der Religion gefreiet gewesen und von den
Chombnrgischen Pfarrherrn vfm Land nach
Augsbmger Coufession und Sakramenten
sich versetzen zu lassen Macht gehabt.
Auch von Gern and v. Schwalb ach
(Vorgänger Neustetters als 9. Dekan
1536—51) sei das zugelassen worden.
Daher seien sie in der Augsburgschen
Konfession auferzogen worden und ver-
blieben. Deshalb gelange an ihn (Hal-
lingen) als die von Gott gesetzte Obrig-
keit ihr unterthäniges um Gott und seines
hl. Evaugelii willen flehentlich Bitten, sie

nicht katholisch zu machen; auch wegen der
ganzen Umgegend das kleine Häuflein von
armen Unterthauen zu verschonen und bei
der geübten Religion zu belassen, Ehr
und Gut und Blut wollen sie für ihn
einsetzeu. Ihr Weib und Kind würden
sonst in äußerstes Verderben und Epilium
gestürzt. (Unter den Unterschriebenen sind
vier Kechcndörfer, Feuchter, Nappold, noch
hällische Namen.)
Den Abgeordneten: Steffan Nosch-
maun, Kilian Hofmann, Hannsen
Schaiblin und Jacob Segern wurde
hieraus vom Dekan Komburgs geantwortet,
daß es nicht in seiner Macht stehe, das
zu widerrufen, was der fürstliche „Beuelch"
augeordnet habe oder zu ändern. Aber es
sollte keiner übereilt, sondern jedem Zeit
gelassen werden.
Besetzung der Pfarrei.
Im folgenden Jahr 1596 (am 15. Jan.)
wird die Pfarrei Steiubach neu besetzt.
Das Dekret mit Siegel (mit den Worten:
)ulius O. o. Ups Wirceburo-. cd Uran-
cor. Dux in latein. Majuskeln ^ )ulius
Oei Oratia Upiscopus WirceburZensis
cd Uran co rum Dux) lauter: „Julius von
Gottes Gnaden Bischofs zu Würzburg vnd
Herzog zu Francken. Vusern grues zuvor.
Würdiger, lieber Audechtiger. Vnserer
hieuorig beschehenen ercklerung genieß thuu
wir euch gegenwertigen Priester, vnsern
^.lumnum andream Molenium
(Andreas Müller) pro vicario zu senden,
deme Ir, wie bei dem Stifft gebreuchlich,
possess geben zu laßen, welcher daneben
die pfarr Stainbach mit der Predi-
katur und andern zugehörigen Pfärrlichen
sachen versehen solle. Der Zuversicht, er
werde der sachen geineß sein vnd sich
sonsten dabeueben Zur gebür zu erzeugen
wißen. ... So wir Glich gnediger mai-
uung nicht wöllen verhalten, Seind euch
mit gnaden geuaigt. Datum vff vnserm
Schloß vnser lieben Franenberg ob Wirz-
burg den 15. Jauuarij Ao 1596" (Pfarr-
registratur).
Abordnung an den Landesherrn.
Da die Supplikation an den Dekan
v. Holdingen ohne Erfolg war und der
Befehl des Landesherru, m der Pfarrkirche
zum Gottesdienst zu erscheinen, nicht zu-
 
Annotationen