Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 21.1903

DOI Artikel:
Die Gebrüder Kolborn in Warthausen
DOI Artikel:
Giefel, Joseph Anton: Zur Geschichte der Glasmalereien in der Eriskircher Pfarrkirche
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.18333#0083

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Zeit, in der wir z. B. Knaben des Hoch-
adels im Besitz der höchsten kirchlichen
Würde» antreffen.
Dass es sich übrigens auf dem Tisch-
beinschen Bild um eine frühere Landreise,
wohl um die Rückkehr der etwas storch-
beinigen Jünglinge von Hochschulen nach
Erwerbung akademischer Würden handelt,
geht ans der ganz versteckt angebrachten
Jahrzahl 1781 hervor.
Was nun die Familie Kolborn anbe-
langt, so dürfte das Leben des Epjesniten
Martin ziemlich klar vorliegen. Von
seinem Bruder Karl kennen wir jetzt ein
Bildnis und vorerst nur die jüngeren
Lebensjahre und seinen geistlichen Stand.
Von einer 1775 noch lebenden Mutter,
einer Schwester der Klosterfrau, und einem
Bruder Georg, geb. zu Mainz 30. Dez.
1745, der Benefiziat in Wnrzach war/)
haben wir ebenfalls Kenntnis. Was ist
aber aus Karl Kolborn, dem Mitglied
einer so kirchlich gesinnten Familie, später
geworden? Darüber fand sich endlich
»ach langem Suchen Aufschluß. Nach
heraldischen Büchern / erhob nämlich am
10. August 1813 zu Aschaffenbnrg der
letzte Kurfürst von Mainz, Karl Theodor
Freiherr von Dalbrrg, als Fürstprimas
des Rheinbundes und Großherzog von
Frankfurt einen Weihbischof Kolborn
von Negknsbnrg in den Freiherrnstand.
Sein seiiheriges Familienwappen, in
schwarzem Feld eine goldene ^förmige
Fußangel (»crampoir«), auf dem Helm
zwischen schwarzen Büffelhornern sich wieder-
holend, wurde in einem senkrecht ge-
spaltenen Schild vcrneu mit einem schwe-
benden goldenen Prälatenkreuz in Blau
vermehrt, unter Hinznfügung eines wei-
teren Helms mit dem Kreuz zwischen blauen
Flügeln.
An nuferen Karl und nicht an den
Benefiziaten in Wnrzach zu denken lag so-
fort mehr als nahe.

0 Der Konstanzer Diözesnnkntalog von 1779
(S. 212) führt ihn, wie folgt, auf: 6eor§ius
Kolborn, Llozruntinns Ls. Mb. Iloccol. Lnpellnn.
Lurnt., LÜ. 8. 6eorx. LI. — Zn dem von 1791 i
(S. 183) erscheint er seit d. I. 1786 als Pfarrer
zu Hauerz, Ldkaptls. Wnrzach, ivo er 10. Septbr.
1815 starb und beerdigt wurde.
/ v. Hefner, Wappenb. d. bayer. Adels. Iliet-
slap, ^rinorlal Oonernl.

Eine ausführlichere Quelle, der »Moni-
teur Oes Dates«-,') beseitigt jeden Zweifel!
Karl Joseph Hieronymus Kolborn,
geb. 8. März 1744, war Weihbischof von
NegenSburg, Bischof in xmrt. von Kaper-
nanm und Ctaatsminister zu Aschaffen-
burg, wo er am 20. Mai 1816 ver-
schied! Wenn er in diesem Zitat den
rheinbündlerischen Freiherrntitel, dessen er
als kirchlicher Würdenträger gar nicht be-
durfte, nicht mehr führt, so krklärt sich
dieses schon dadurch, daß sehr viele unter
der Napoleonischen Gewaltherrschaft er-
teilte Würden eine Geltung später nicht
mehr hatten.
Unser um vier Jahre jüngerer Bischof
wurde also 72 Jahre alt und hat seinen
Bruder, den Jesuiten, der im 46. Lebens-
jahre starb, um 31 Jahre überlebt. Beide
greifen in die Lokalgeschichte von Wart-
hausen herein zu einer Zeit, in welcher
die gräfliche Familie von Stadion nicht
nur durch hervorragende Männer sich anö-
zeichnete, sondern auch solche an sich heran-
zog, und hier wie anderwärts, besonders
in Mainz, noch eine bedeutende Nolle
spielte. Für beide Brüder möge das
Schlußwort jener Kirchentafel volle Gel-
tung haben: recfuiescant in pmce.

T-ur Geschichte der Glnsiiuilereieii
ui der GriMrcher Vfnrrltirchc.
Von Hofrat vr. Giefel.
Was den Schutz der Kunst- und Alter-
tumsdenkmale in Württemberg anlangt,
so sind im Verlauf des Sommers 1902
hierin die schon früher ergangenen An-
ordnungen aufs neue eingeschärst und
ausgedehnt worden. Dem Konservatorium
der vaterländischen Kunst- und Alter-
tnmSdcnkmale und der Direktion der
StaatSsammlnngvaterländischer Kunst- und
Altertumsdenkmale müssen sämtliche bevor-
stehende Veränderungen und Veräußerungen
von Werken der Kunst und des Altertums
von den einzelnen Behörden, soweit solche
zu deren Kenntnis gelangt sind, an ge-
zeigt werden.
Wenig bekannt dürfte cs sein, daß schon
vor annähernd 100 Jahren von dem
Könige Map I. von Bayern ähnliche Au-
') Von E. M. Oettinger, Leipzig Denicke. 111.
(1867) p. 70.
 
Annotationen