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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 21.1903

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Beck, Paul A.: Zur "Malerei der Nachrenaissance in Oberschwaben"
DOI Artikel:
Schön, Theodor: Beziehungen Württembergs zum Deutschen Orden in Preußen, [7]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18333#0112

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104

so sind uns beispielsweisevon den Städt-
chen Riedlinge», Ehingen ci. D., Wald-
see, Lentkirch, Buchhorn aus älterer Zeit
keine Malernamen bezw. nur wenige über-
liefert; schon vom 16. Jahrhundert an hatten
sich — abgesehen von den Städten, na-
mentlich Reicksstädten — fast bei jeder Abtei
und jeder Herrschaft in Oberschwaben
einige Maler, Bildhauer rc. sowie auch
Kunsthandwerker (so z. B. Seidensticker,
„Paramenter" rc.) niedergelassen.
Nicht wenige in Oberschwaben befind-
liche Malwerke sind ferner nach ihre» Ur-
hebern bezw. Meistern noch gar nicht fest-
gestellt, so das großartige Freskenstück der
„hohe Olymp" am Plafond des graziösen
Treppenhauses im Wnrzacher Schlosse, die
Plafondfresken im Chore der früheren
Klosterkirckevon Weissenanund inderPfarr-
kirche von Kißlegg rc. Ebensowenig möchten
wir unsere Beiträge bezw. Zusätze über das
württembergische Oberland hinaus spinnen.
Schließlich möchte noch — gegenüber von
laut gewordenen Wünschen nach einer Art
Klassifikation oder dergleichen der schwä-
bischen Zopfmaler — bemerkt werden,
daß eine Sichtung auch nur einigermaßen
aller Leistungen derselben schon um des-
willen ungemein schwierig und zeitraubend
wäre, weil die Meister jener Zeit s ehr ver-
schiedenartig arbeiteten. Diese Wahr-
nehmung haben wir, wie noch bei keiner
anderen Kunstrichtung, ganz besonders ge-
rade an den Zopfmalern gemacht, die
ihrem Aufträge meist nur nach der Höhe
ihrer Bezahlung gerecht wurden und je
nachdem sich recht gehen ließen und flüchtig
arbeiteten. Wenn man aber von G> und- oder
Urkräften dieser Meister spricht, so darf man
nebenihrerv irtu osenTechni k und „far-
bentollen Mache" auch das Tertium:
ihre großartige, kühne Perspektive
nicht übersehen! Jedenfalls bietet diese
Uebersicht wieder einen Beleg dafür, daß
in Oberschwaben ans dem Gebiete der
Malerei in der Zeit nach dem dreißig-
jährigen Krieg bis zur Säkularisation
bezw. Mediatisierung für einen verhältnis-
mäßig nicht großen Landstrick eine umfas-
sende Knnsttätigkeit — der Qualität nach
freilich im Durchschnitt mehr „Mittelgut" —
noch ganz anders wie im Gebiete der ver-
vielfältigenden Künste geherrscht hat, mit
welcher sich das, was hierin im schwäbi-

schen Unterlande geleistet wurde, nicht ent-
fernt vergleichen lässt.
Dir. Sclrörr. Woziichungon Württem-
bergs zum Deutscheu Grdeu m
Prcuszeu.
(Fortsetzung.)
Am 9. August 14l6 bestätigten zu Barten-
stein (Ostpreußen) in ihrem Hanse die Ge-
brüder Hans, Konrad und Mertin (Martin)
zu Korssen (Kurschen, Kreis Nagnit) ge-
sessen, eheliche Söhne des Ritters Eberhard
v. Knnseg selig, die von ihrem Vetter
Hans v. Knnseg, Ritter, als ihrem Be-
vollmächtigten mit ihrem Vetter (-Vater-
brnder, wie noch heute im schwäbischen
Oberlande gebräuchlich ist) selig, Ulrich
v. Knngseg von dem Hatzenthurm, ge-
troffene Teilung der Güter zu dem Hatzen-
thnrm und zu Wolpertschwende. Eö sie-
gelten Bruder Ulrich Czenger, Komtur
zu Balga und Vogt zu Nalhange», Erb-
herr des Gebiets zn Balga, dessen Unter-
tanen die Aussteller waren, und der erste
Aussteller sowie Nilsche Tolk, Ritter und
Landrichter des balgischen Gebiets. Am
9. August 1416 beurkundeten Landrich.er
und Landschösfen des balgischen Gebiets,
daß die Gebrüder Hans und Mertin,
Söhne des Ritters Eberhard v. Knnseg
selig, die von ihrem Vetter, Ritter Hans
v. Knnseg, vorgenommene Teilung der
Erbgüter gutgeheißen und daß der dritte
am Erscheinen verhinderte Bruder seinen
beiden Brüdern Gewalt gegeben hätte, in
seinem Namen zu handeln. Am 28. No-
vember 1417 entschied Berchtold v. S t e i n
v. Ronsperg, Halbritter, mit Hanö RnoP
von Memmingen und Werntz Lo echter
von Biberach, SchiedSlcuten der ersten
und Ital Wolffart und Chnnrat
Hügetlin, beide von Biberach, Schieds-
lenten der zweiten Partei, eine» Streit
zwischen Hans v. Kungsegge zn Mar-
stetten, Ritter, für sich und als Pfleger
der Söhne Ritter Eberharts v. Knngsegg
selig einerseits und seinem (des Berchtold)
Bruder Bentz v. Knngsegg zu Anlen-
dorff anderseits wegen der von Ritter
Lütolt und Ulrich o. Künsegg hinter-
lassenen Gütern, namentlich des Weihers
und der Kircke zn Wolperschwende. Das
Landgericht des balgischen Gebiets be-
urkundete 6. 6. 17. November 1418, daß
 
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