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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 22.1904

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Brehm, Karl: Zur Geschichte der Konstanzer Diözesansynoden während des Mittelalters, [1]
DOI Artikel:
Vor 100 Jahren - aus einem alten Neresheimer Klostertagebuch etc., [18]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18334#0034

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— 26 —

26. Die letzte Synode des 15. Jahr-
hunderts wurde 1497 von Hugo von
Landenberg gefeiert. Sein Synodalerlaß ')
ist völlig identisch mit dem von 1492.
Nur ist noch der Beschluß des Basler
Konzils über Verhäugung und Beobachtung
der Exkommunikation, des Interdikts u. s.w.
angehängt. Für seine lauge Negierungs-
zeit (bis 1529) will das uicht viel heißen.
Indes war er in dieser ernsten Zeit kein
sorgloser Hirte. Abgesehen davon, daß
er gegen die verschiedensten lokalen Miß-
brauche auftrat, erließ er 1516 ein denk-
würdiges Hirtenschreiben über die Reform
des Klerns in Kleidung, Lebni und
Sitten, stellte 1517 eine Visitation seiner
Diözese in baldige Aussicht und verhan-
delte 1526 mit dem Erzbischof Albert von
Mainz erustlich über eiu gemeinsames Vor-
gehen in Reformsachen>2)

27. Die nächste bekannte Synode fällt
auf deu 18. bis 21. November 1549.
In ihren wenigen, bis jetzt bekannten,
Ehesachen betreffenden Statuten wird
außerdem eine kurz zuvor abgehaltene,
vorerst nicht näher bestimmbare Synode
erwähnt, die uicht zu Konstanz, sondern
zu Markdorf tagtet)

preclieavi evvangelium secunclum texlum cum
pauca clsclaraiione. — 1493 clominica X (post
penlscosten) preclicavi sermonem ex Oiscipulo
cls msrcalione in ?eclula L nurnsi'i 48 per tolum
nicliil alias. — Dominica XIII tuil ssstum na-
tivitatis Narie, in c^uo preöicavi 6s ea6em
ssrmonem ex Neklret in csclula 6 numeri 101
per totum I nil alias. Daraus ergibt sich! der
Pfarrer besah eine umfangreiche Sammlung aus-
gearbeiteter Predigten und Predigtteile, die er
aus den damals bereits vielfach gedruckten Werken
eines Discipulus (Ioh. Herolt), Meffret, Joh,
Gritsch, Hugo de ?rato, Rupertus de Licio, Pere-
griuus, dem tliesaurus novns u. dgl. entnommen
hatte. Aus dieser teils .nach Sonn- und Feier-
tagen, teils nach Materien geordneten Sammlung
stellte er sich dann dem jeweiligen Bedürfnis
entsprechend seine Predigt zusammen, die er seiner
Gemeinde frei vortrug, ganz ausnahmsweise
auch vorlas.

^) Lonstitutiones svnaäales ecclesis Lc>n-
slantiensis acl lauclem I)ei eclits a. I). 1497'
— Impressum pe>> IZrkarclum I^atclolt civem

^uZustensem a. O, IZI0. Einen Neudruck da-
von veranstaltete Georg David Beger, Kirchen-
geschichtlich und rechtliche Nachrichten von dem
Rural-Kapitel Neutlilugen. Linda». 1765. Beil.
no, 7. S. 74ff. conk, auch „Freib. Diöz.-Arch."
IX (1875), 127 ff.

2) „Freib. Diöz.-Arch." IX (1875), 127 f.,
135 f., 139.

2) Theol. Quartalschrift 66 (1884) 663 ff.

Der Gang der Entwicklung ist derselbe,
wie in anderen Diözesen. Von den älteren
Synoden kennen wir nur einzelne Be-
schlüsse. Mit dem 14. Jahrhunderl treten
die sogenannten Loystitutiones s^nväsles
ans, d. h. Sammlungen aller Dekrete einer
Synode. Die Erlasse beschäftigen sich in
ihrer überwiegenden Mehrheit mit den An-
gelegenheiten des Klerus, besonders mit
dessen allgemein bekannten Gebrechen aus
dsr Zeit des zu Ende gehenden Mittel-
alters. Wie tief die Wirkung dieser
Synoden war, läßt sich ohne weiteres
nicht sagen: Auf einem Exemplar des
erwähnten Drucks von 1510 steht, von
alter Hand geschrieben, zu lese» : Omniz,
bene sunt orclin^ta, si Kens observare-
mus. Gewiß! Aber ob sie getreulich
beobachtet wurde» ? ! (Fortsetzung folgt.)

-e- Vor loa Mhreu. — AuF einem
alrenMereMeimerVkIostertAgebllch:c.

(Fortsetzung.)

Er betraf eine Klage der Laver
Brennerscheu Wittib von Ohmenheim
gegen mich, welche sie bei dem Ober-
amt angebracht hatte, und welche darin
bestand, „daß ich ihr Heuer das erstemal
deu Zins von 75 fl. Kapital abgefordert
habe, da sie doch nur 50 fl. schuldig sei,
und daß ich sie bei der Heiligenzins-
einnahme in Ohmenheim nicht habe ans
dem Psarrhos hinausgelassen, bis sie den
verlangten Zins bezahlt gehabt hätte".
Auf diese Klage forderte mich das Ober-
amt auf, auszuweisen, daß die Klägerin
wirklich 75 fl. schuldig sei, und protestierte
gegen die Gewalttätigkeit, die ich in einem
jenseitigen Orte und gegen einen jenseitigen
Untertanen ausgeübt haben sollte. In
meiner Antwort an das Amt bewies ich
die Schuld der Klägerin durch eiue Ab-
schrift der Original-Obligation. Der fal-
schen Beschuldigung einer Gewalttätigkeit
setzte ich bloß "einen allgemeinen Wider-
spruch entgegen. Endlich ersuchte ich das
Oberamt, der Breunerschen Wittib das
Kapital aufzukündeu und mir darüber
gegen Erstattung der Gebühr eiu Extrakt-
protokoll zu überschicken.

Den 1. Jan. 1802. Das verflossene

„Diöz.-Arch. von Schwaben" VIII (1892), Beil.
S. 48.
 
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