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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 23.1905

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Bruderschaften und Bündnisse im Landkapitel (Wurzach-)Waldsee, [2]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18110#0073

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Grnan für Geschichte, AltertumDimde,
Aunst und Kultur der Diözese Gotteulnirg uud der anrrrcuzenden Gebiete.
yeransgegeben und redigiert von Amtsrichter a. D. Beck in SavcnZüurg.
Beiträge Korrespondenzen rc., Rezensions-Exemplare, Tanschzeitschristen rc. wollen
stets direkt an Amtsrichter n. D. Beck in Ravensburg, Bestellnngen n»d Reklamationen an
die Expedition des „Deutschen Bolksblatts" in Stuttgart, Urbanstraße 94, gerichtet werden.
Erscheint monatlich einmal »nd ist halbjährlich durch die Post znm Preis von
M I.SV ohne Bestellgebühr; durch alle Buchhandlungen sowie gegen Einsen-
dang des Betrages direkt von der Expedition um M. 2.10 (antzerhalb des
deutsch-österr. Postgebietes M. L.2V> zu beziehen; einzelne Nummern 40 Ps. An-
noncen welche der Richtung dieser Z-itschrist nicht znwiderlausen. werden von
der Erpeditiou entgegengenommen und pro Petitzeile oder deren Raum mit 15 Ps.,
büchhändlerische Beilagen, Prospelte rc. nach Uebereiukunst berechnet.



5.3. Bruderschaften uud Bündnisse
im Taudliapirel (Wurzach-)VaIdsee.
(Fortsetzung.)
II. Spezieller Teil.
Wenden wir uns zu den einzelnen
Bruderschaften deö jetzigen Landkapitels
Waldsee, so muß von vornherein znge-
standen werden, daß die eine oder andere
religiöse Vereinigung, namentlich aus alter
Zeit, wegen Mangels an Material nicht
zur Sprache kommen konnte. Die Bruder-
schaft vom heiligen Altarssakrament oder
Corporis-Christi-Bruderschaft wird nur
bei solchen Pfarreien besonders behandelt,
wo sie schon früher (vor der Mitte des
19. Jahrhunderts) eingeführt war; jetzt be-
steht sie fast in allen Pfarreieil des Kapitels.
Sodann können wir uns mit einer bloßen
Auszählung der einzelnen Bruderschaften und
Bündnisse nicht begnügen. Neben deren Wesen
und Zweck interessiert uns auch die Geschickte
der Einführung, die Art der Bruderschafts-
feier, ihr inneres Leben und äußere Tätig-
keit, ihre Verbreitung und ihr Einfluß
ans das religiöse Leben am Ort und aus-
wärts, ihr Kampf um die bedrohte Existenz.
Daher wird im folgenden das uns zur
Verfügung stehende Material und Mit-
teilungen ziemlich ausgiebig verwertet,
wobei allerdings dock nicht alles Wünschens-
werte Aufnahme finden konnte.
Die einzelnen Pfarreien mit ihren
Bruderschaften werden in alphabetischer
Reihenfolge aufgeführt, doch sei mit der
Stadt Waldsee der Anfang gemacht.
W a l d s e e.
^ In der an wohltätigen Stiftungen reichen
Stadt Waldsee bestanden noch vor 1800

mehrere Bruderschaften, von denen heute
nur noch eine einzige existiert. Es ist
dies die älteste und bedeutendste, die
Seb astians brud ers ch a ft. Den An-
stoß zu ihrer Gründung scheinen die
A rmbrustsch ütze n gegeben zu haben.
Durch einen offenen Brief, der am Freitag
vor dem Sonntag Jnvocavit in den Fasten
des Jahres 1460 (29. Februar) ausge-
fertigt und im Original von Propst
Heinrich und Truchseß Georg von
Wald bürg siegeliert ist, erklären mehrere
Personen beiderlei Geschlechts und ver-
schiedenen Standes, daß sie in Anbetracht
dessen, daß unstät und ungewiß das Leben
hier in der Zeit, darin männiglicher nichts
gewisser als der Tod und nichts ungewisser
als die Stunde des Todes, in Betracht,
daß das höchste und erste Gebot ist, Gott
een Herrn über alles und den Nächsten
wie sich selbst zu lieben, und für des
Menschen Seele nichts nützlicher ist, denn
Gottes Gebote zu halten, wozu »ichiS
förderlicher, als im gemeinschaftlichen Ge-
bete zusammenzuhalten, — daß sie in
Erwägung alles dessen der hohen Drei-
faltigkeit, der göttlichen Mutter Maria,
dem hohen heiligen Ritter Sebastian und
dem hl. Johannes dem Täufer und dem
hl. Johannes dem Zwölfboten zu Lob
und Ehre eine Bruderschaft in hiesiger
Pfarrkirche und insbesondere in der dabei
befindlichen Kapelle des hl. Johannes ge-
stiftet hätten, deren Mitglieder bei ihrer
Aufnahme schwören mußten, folgende
Artikel treu und gewissenhaft zu halten:
1. Jedes Mitglied erlegt bei seinem Eintritt
. und jedes Jahr auf St. Sebastians-
tag 8 Pfennige, welche von zwei verpflichteten
 
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