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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 24.1906

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Neher, Alfons: Gegenreformation in der Propstei Ellwangen, [1]
DOI Artikel:
Geschichte des ehemaligen Franziskanerinnenklosters zu Unlingen, [5]
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https://doi.org/10.11588/diglit.18485#0035

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27

und dic Art und Weise, wie er ihr die
Arznei bot, ließ sie Verdacht schöpfen.
Eiligst rief sie den Namen Jesus an,
worauf dieser unheimliche Medikus ent-
schwand. So war sie mit knapper Not
der Behandlung des Teufels entgangen.
Sie rief sogleich einen Jesuiten, der ihr
anftrng, das näcbstemal vorsichtiger zu
sein. (Schluß folgt.)
8.8. Geschichte den ichemalchen .l-ra»-
ziM-tiienimeiililosterF zu Uiilimieu.
(Fortsetzung.)
Von alters her besaß der Konvent zu
Unlingen das Bürgerrecht, mußte
aber auch zu Kriegs- und Friedenszeitcn
alle Lasten wie jeder andere Gemeinder
tragen, und es war ihm bisher in Kauf
und Verkauf liegender Güter seitens der
Gemeinde nie eine Einschränkung auferlegt
worden. Seitdem aber das Kloster, besonders
nach dem 30jährigen Krieg, immer mebr
Güter an sich brachte (von 1648—1662
38 Janchert Aecker und 7 Mannömahd
Wiesen, wie die Vorsteherin einmal be-
merk!), da begann die Gemeinde sich höch-
lich zu beschweren und geriet in die Be-
sorgnis, es könnte, wenn das Kloster
künftighin wie bisher so fvrtfahre mit
Ansicherhandlnng liegender Güter, in kurzer
Zeit der größere Teil des Fleckens Un-
lingen in die Hände der Schwestern
kommen und die Bürger von der Schwester»
Gnaden zn leben gezwungen sein, da doch
die herrschaftlicl en Statuten, die jährlich
zn Unlingen publiziert werden, verbieten,
einig liegendes Gut in geistliche Hände
kommen zn lassen. Man wollte die Sache
in Güte beilegen, und so kam mit Wissen
und Konsens des Truchsessen Hans
und des ?. ProvinzialS Anton Stadler
im Beisein des gräfl. SlUetärS zn Din-
menlingcn, Johann Heinrich Hart-
man», im Jahr 1 6 6 2 (16. Dezember)
folgender Vergleich zwischen Gemeinde
und Kloster zu stände:
1. Die Schwestern müssen darauf ver-
zichten, künftighin Güter im Unlinger Oesch
zn kaufen und an sich zu bringen. Sollte
aber eine Unlinger Tochter ins Kloster
eintreten, an welche später liegende Güter
als Erbe erwachsen, so hat die Gemeinde
Unlingen das Recht, innerhalb Jahresfrist

' solche Güter mit barem Geld anSzulösen
und in bürgerlichen Händen zu erhalten ;
geschieht dies innerhalb dieser Zeit nicht,
daun darf das Kloster dieselben behalten
— aber mit den darauf lastenden bürger-
lichen Beschwerden, besitzen und selbst be-
bauen oder in seine Höfe einlegen.
2. Die Gemeinde befreit das Kloster
für die Zukunft von allen bürgerlichen
Beschwerden, Stenern, Fronen, Diensten,
Einquartierungen bei Kriegszeiten, den
bisher von ihren Meierhöfen entrichteten
Ueberschatzungen und was immer in Zu-
kunft Beschwerliches auf die Gemeinde
kommen könnte; doch sollen die Schwestern
Hubfiüchte und Bodenzins von ihren da-
mit assizierten Aeckern auch künftighin ent-
richten.
3. Die Schwestern dürfen in Zukunft
wie von alters her so viel an Kühen,
Rindern, Schafen, Schweinen und anderem
Vieh auf die Weide schlagen und ans-
treiben, als sie jedes Jahr von den in
Besitz habenden Gütern überwintern können ;
auch dürfen sie zur Besserung ihrer Güter
auswärts Stroh anfkanseu und nach Un-
lingen führen lassen ohne Widerrede der
Gemeinde.
Diejenigen Güter, welche die dermalige
Mutter noch von ihrer Schwester zu er-
warten hatte, waren den Bestimmungen
im ersten Punkt nicht unterworfen, im
dritten Punkt aber eingeschlossen.
Infolge dieses Vertrages kaufte das
Kloster in Zukunft meistens Güter in
fremden Markungsbezirken. Aber es kam
doch auch vor, daß der Vertrag nicht ein-
gehalten wurde; ja die Gemeinde war da-
mals recht froh, daß das Kloster 1675
den Kernmühleplatz samt Zngehör kaufte
und gab gern die Erlaubnis dazu. Und
wenn die Bürgerschaft in großer Not war,
wußte sie wohl, wo sie Hilfe fand, wie
damals, als das Kloster ihr unverzinslich
200 st. lieh. Dafür bewies sie auch den
Schwesteen viel „Treue und Freundschaft"
im Streit mit den Truchsessen und führte
Holz zum Bau der Mühle herbei. Das
Einvernehmen zwischen Kloster und Ge-
meinde blieb trotzdem ein gutes, und nie
elfährt man etwas von irgendwelcher
Streitigkeit zwischen beiden in dieser Zeit.
Die Mutter selbst mahnte ihre Mit-
schwestern, diesem Vertrag mit der Ge-
 
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