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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 24.1906

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Fox, Wilhelm: Ein Weissenauer Bibliothekar
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Brehm, Karl: Etwas über den Rahmen der Heiligenlegende
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https://doi.org/10.11588/diglit.18485#0175

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167

Peter v. Depra, Sekretär des in RegenS-
bürg weilenden Abgesandten des schwäbi-
schen Prälatenkolleginms, er möge beim
dortigen Bischöflichen Konsistorium dahin
wirken, daß dem nach dem Ordensrecht
suspendierten I^uZütivus die facultas
celebrancii nicht erteilt werde. Allein
der geriebene Schwindler hatte bereits die
löbliche Vorsicht seines Obern zn vereiteln
gewußt. . Dem Pfarrer machte er weis,
den immerwährenden Verfolgungen seines
Prälaten wie seiner Konfratres gegenüber
habe er nach dem Beispiel eines hl. Atha-
nasius sein Heil in der Flucht suchen
müssen. Dem Konsistorinm aber legte er
das Instrument seiner Priesterweihe vor,
das er bereits im vorigen Jahr heimlich
ans den Schränken des Priors entwendet
hatte, und so ward ihm ohne Rücksicht
ans die Privilegien des Ordens, freilich
nur ans ein Jahr, die Erlaubnis, Messe
zu lesen und zn Hans zn bleiben, gewährt.
Die Einschränkung war dem Deserteur
sehr unbequem. Er mußte sich nun dazu
verstehen, sich wenigstens brieflich an seine»
rechtmäßigen Obern und an den General-
vikar in Not zu wenden, um Dispens
von seinen Gelübden zn erhalte», welche
er noch wenige Tage vor seiner Flucht
feierlich vor seinem Abte erneuert hatte,
und in den Weltpriesterstand übertreten
zn dürfen.
DaS Schreiben »ach Weissenau war
ein Mischmasch von Widersprüchen: Schuld-
bekenntnis und Unschuldsbeteurung, ver-
leumderische Anklagen und nichtssagende
Entschuldigungen, Lob und Tadel, alles
kunterbunt durcheinander, so daß der
Adressat an eine Beantwortung, sei es
dieses, sei es der weiteren Briefe, nicht
denken konnte. Der Generalvikar gab dem
Bittsteller wiederholt abschlägigen Bescheid:
Weder der Abt von Weissenau noch er
als Generalvikar könne von Gelübden
dispensieren, die ein für allemal frei und
gültig abgelegt »nd noch obendrein öfters
feierlich erneuert worden seien. In dieser
Sache müsse sich der Petent selber direkt
ans Tribunal des apostolischen Stuhles
wenden.
Dies hat Schund sicherlich bleiben lassen.
Abt Karl schließt seinen deutschen Bericht
mit den Worten: „Ich habe wirklich die
sichere Nachricht, daß er sich in Nürnberg

aufhalte und ans dem Sprunge stehe, den
Glauben und alles Heilige zu verlassen.
Ouoci Deus »vertat!" Von den wei-
teren Schicksalen des entgleisten Biblio-
thekars ist nichts bekannt.

EtviaF über den Kähmen der
Heitigenleyende.
Von Vikar Brehm.
Der Verfasser einer Diözesanlegende hat
eine Schwierigkeit zu überwinden, die bei
Abfassung einer allgemeinen Heiligenlegende
unmöglich eintreten kann : es ist der Stoff-
mangel. In eine Heiligcnlegende im eigent-
lichen Sinne sind nämlich nur die kirchlich an-
erkannten sancti, beati und veirerabiles
servi Oei anfznnehmen. Die Zahl der-
artiger deutscher Persönlichkeiten, soweit
sie von Nom beatifiziert und kanonisiert
wurden, ist nicht gar groß, selbst wenn
man die anfänglich nur von Bischöfen und
Synoden anfdieAltäre erhobenenDeutschen
beiderlei Geschlechts hinznrechnet. Der
württembergische Anteil vollends beschränkt
sich auf einige Namen, wie Meinrad,
Wolfgang, Heinrich Suso, Elisabeths
Bona, vielleicht auch Fridolin, Nikolaus
von Flüe, Ulrich, Kilian, Bnrkard, Albertus
Magnus, Gebhard, Magnus, Gallus,
Petrus Canisins, die sich mit mehr oder
weniger sanfter Gewalt irgendwie in die
Grenzen der Diözese Rottenburg bezw. des
Königreichs Württemberg einzwängen
ließen. Ganz ähnlich liegen die Verhält-
nisse für andere Diözesen und Länder.
Daher haben mehrere Diözesanlegende»
bei ihrem notorischen Stosfniangel zn
einem Notbehelf gegriffen: zur Ein-
beziehung der pü servi Oei, womit der
Willkür Tür und Tor aeöffnet wird.
Würde man statt der p>ii bedeutendere
außerdeutsche Heilige, die Kirchen-, Vereins-,
Standes- und Namenspatrone des be-
treffenden Gebietes, einbeziehe», so wären
in einer solchen Legende nicht bloß der
hohe Weltklerus und die Ordenslente,
sondern auch die Laien, nicht bloß die
Bekenner, sondern auch die Blutzeugen
entsprechend vertreten. Sie würde durch
eine solche Zusammensetzung den indi-
viduellen Anschauungen und Bedürfnissen
eines Teilgebietes der Kirche Rechnung
tragen und zugleich den Gedanken der
Allgemeinheit und Zusammengehörigkeit
 
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