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Beck, Paul [Hrsg.]; Hofele, Engelbert [Hrsg.]; Diözese Rottenburg [Hrsg.]
Diözesan-Archiv von Schwaben: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Kunst und Kultur der Diözese Rottenburg und der angrenzenden Gebiete — 24.1906

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Brehm, Karl: Etwas über den Rahmen der Heiligenlegende
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Beck, Paul A.: Vieh-Besegnungen im Oberamtsbezirk Waldsee
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https://doi.org/10.11588/diglit.18485#0179

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Adelheidis, Jungfraw von Itttivil*.
Kebenina, Jungfraw, ei» junger!» der heiligen
Wyboradö P.
Rachitdis, ein jüngerin erstgedachter Wyboradn-H.
Kehrtildis, Jungfraw, deß heiligen Nockeri
anchli bei dem Closter S. Galli, 1008.
Kothelindisch, 1015.
Heberilla, Jungfraw zu Bregentz im Closter
begraben *ch.
Adellindis, ein Schwöster der heiligen Hilde-
gardis, der Kayserin, im Gottshauß Buchaw be-
graben *ch.
Hettwigis von Stainbach, anh dein Kloster
Ottenbach deß Predigerordens *ch, 1236.
Chunigundis, deß Prediger Ordens, ein
Schwester Kayser Rudolphs des ersten zu Frey-
burg im Kloster Adelhaussn begraben *ch.
Elisabetha oder Guthbetha, ein Schwöster deß
Ordens S. Francisci in der samblung zu Reutti
nahend bey Waldtsee ist verschiden I* 1420 Nov. 23.
Hildegardiß, Kayserin ch, 783 April 30.
Jtta, Grafst» zu Kirchberg, ein Haußfraw
Grass Heinrichs zu Dockenburg ch, Oktbr. 3.
Reguliuda, deß H. Adelrici Hertzogs im Schwa-
be» »und Münchs zu Einsidlen Mutter, daselbst
begraben*, 1140.
lltta zu Uttenweiler bey dem Berg Bussen*.
H.Hitta, Clauhnerin,Marbettonis Schwesterch.H

Lcll. Vieh-Wesermungen im Güer-
amtMezirlr Waldsee.
Zur Steuer der Wahrheit haben wir
der Abhandlung über den „Aberglauben
in Oberschwaben rc." („D.-A." XXII.,
1904, Nr. 8, inSbes. S. 117/118) nach-
zutragen, daß, was uns früher entgangen,
noch in den ersten Jahrzehnten des vorigen
Jahrhunderts ziemlich viele allgemeine
Bich-Benediktionen im genannten Ober-
amtSbezirk stattfanden. Vor allem in
Haifterkirch, einer vordem Rotschen
Klosterpfarrei, wo sie von alters her beim
ersten Austrieb des Viehs vor sich gingen
und Gegenstand einiger Artikel im „Be-
obachter" vom Jahre 1833, Nr. 145 und
246, wurden. Diese Artikel waren sicht-
lich übertrieben und rührten zweifelsohne
von dem damalige» Schullehrer Egger
in H. (nachmals in Baienfun) her. H^r
heißt es u. a. : . Der Reisende fragte
nach der Vieh-Benediklion einen Bauern,
ob denn der Pfarrer (dies war von
H Kultur- und zeitgeschichtliche Bedeutung
haben etwa die Bitten: „Von der Tyranney,
grimmen und Hochmut der Kötzer und Hayden",
„Das du das seufszeu der Katholischen wollest er-
hören". „Von Verachtung unnd unachtsambkeit
Geistlicher Sachen" und „Von Verwüstung der
Kirchen u. allein Kircheuraub" sowie das Schluß-
gebet mit einer Bitte gegen den Türken.

1816—38 Leo Wittib. Stelzer, ein früherer
Kapitular des Prämonstratenser-Reichs-
stistS Not) nicht wisse, daß derlei Sachen
längst verboten seien? Ein Bauer ant-
wortete, sei es, oder nicht, das gilt
unserem Pfarrer gleich, wenn er nur
den Wünschen seiner Pfarrkinder ent-
spricht ; wir dürfen uns glücklich schätzen,
daß wir den Mann haben, denn heutzu-
tage tun die Geistlichen nichts solches
mehr, aber unser Herr Pfarrer bleibt beim
alten; darum wird auch der gute Herr
allgemein verfolgt; er tut aber recht" u. s. w.
Am 16. November 1833 reichte Egger bei
Anlaß der dekauatamtlichen Kirchenvisita-
tion in H. eine 16 Seiten umfassende,
etwas übertriebene Beschwerde über kirch-
liche Mißbräuche in H. und Klage gegen
den Pfarrer ein. Diese und die „Be-
obachter"-Artikel führten zu einem Ein-
schreiten der Staatsbehörde und schließlich
znm Verbot der „bisher jährlich statt-
gehabten allgemeinen Vieh-Benediktionen,
Benediktion der Vieh-Herde mit oder ohne
Exorzismen" durch das Bischöfliche Ordi-
nariat. In dem betreffenden Ordinariats-
ertasse vom 12. Februar 1836 an das
Dekanat Waldsee heißt es u. a.: „Die
Staatsbehörde hat uns unterm 26. v. M.
die schon im Jahre 1833/34 verhandelten
Akten über eine Menge kirchlicher Miß-
bräuche mitgeteilt, wie sie sich bei einer
aus Veranlassung eines Artikels in dem
„Beobachter" vomJahre 1833 eingeleitete»
näheren Untersuchung in der Pfarrei
Haisterkirch ergeben haben." Darunter
wurde auch die Weihe des sogenannten
Heiligkreuzwassers au den Feier-
tagen unter Eintauchung des Kreuz-
partikels hervorgehobe», welche ebenfalls
als zum unwürdigen Gebrauch dieses
Wassers führend untersagt wurde. Weiter
ist in dem Erlaß die Rede von einem
„St. Johannis - Altärle" von nicht weniger
als 72 Lichtern, welche bei dem Früh-
gvttesdienst an dem Morgen des Weih-
nachtsfestes angezündet werden". All dies
wurde abgestellt und dem Pfarrer die
Duldung einer solchen „Masse von Miß-
bräuchen" ernstlich ansgestellt. Vorher
schon halte sich der Pfarrer auch darüber
zu äußern, ob etwas nick zutreffenden-
falls wie viel ihm für diese Vieh-Beseg-
nungen bezahlt worden sei? — In
 
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