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Beilage zum Diözesan-Archiv von Schwaben — 1894

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https://doi.org/10.11588/diglit.17221#0026
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kammergericht zu Wetzlar der Prokurator jur. lic. Konr. Aut.
Weißkirch daselbst.

Von der Kanzlei wenden wir »ns zum Kapitel und in
den Konvent, aus welchem n. a. zu melden wäre, daß selbes
zu Anfang deö Jahres 1738 einstimmig beschloß, vor dem
Allerheiligsten in Muttensweiler (einem schussenriedschen, übri-
gens mit Steinhansen vereinigten, in der Hauptsache damals
der Neichssiadt Biberach gehörige» Psarrdorfe) fortan ein
ewiges Licht zu brennen und zu unterhalten, da solches de-
centia erfordere; jedoch bloß ad interim, bis der „Heilige"
ad pinguiora media gelange und cum libertate revoca-
tionis. Die Muttensweiler, mit welchen das Stift von jeher
viel Verdruß hatte und welche sich gerne als Biberachsche
Unterthanen, als „Viertelreichsstädter" gerierte», waren nicht
so viel nutz, um ein ewiges Licht für ihren Tempel aus ei-
genem Beutel anfzubringen. — Im Mai darauf hatte man
das privilegium lucrandi animam pro altari S. Vincentii
in der Woche ans vier Tage, nämlich auf Montag, Mittwoch,
Freitag und Samstag (anstatt vorher bloß für einen Tag,
Mittwoch) von Nom ansgewirkt erhalte»; „nachgehends wurde
dieses Vorrecht gar auf alle Tage pro altari 5. Valentini
ausgedehnt; und können wir dasselbe auf allen Altären unserer
Kirche genießen, jedoch nur pro delrinctis religiöse ordinis
nostri«. In Schussenried war, seitdem man (im Jahre 1648,
bezw. 1651) die Leichname der hl. Märtyrer Vincenz und
Valentin von Rom durch P. Angustin Arzet ausgewirkt er-
halten , ein eigener Vincenz- und Valentinskult eingeführt.
Nachdem die Einsetzung den 31. August 1651 unter großem
Pompe vor sich gegangen, wurde 100 Jahre später das erste
Jubiläum der Translation feierlichst begangen, bei welcher
Seb. Sailer die Festpredigt über Job 37, 26 hielt, und er-
schien bei Kne» in Riedlingen eine eigene Festschrift über
diesen Kult. — Den 12. Januar 1740 wurde das anniver-
sarium für Hans v. Obernheim, welches schon lange Zeit
verschlafen, wieder rege gemacht und, nachdem zu Dillingen
ein eoncilium gehalten worden, wieder zu halte» geboten;
dies war bloß recht und billig, weil wir diesem Klosterwohl-
thäter kraft des Obligationsbriefes, der noch vorhanden, ganz
Untereggatsweiler, das Widdum, Kirch und Kirchensatz,
Zehent und Vogtci vom Jahre 1391 verdanken. — Den
18. September 1739 wurde im Konvente das Vakanzsystem
dahin geregelt, daß in Zukunft zur Herbstzeit die Konvents-
herren ihre Ferien nicht mehr ans den Pfarreien draußen,
sondern in Schussenried bei Hof mache» sollen und dies jeder-
zeit vier Tage hindurch, doch so, daß man an einem derselben
ans ein Mittagessen nach Otterswang oder Steinhansen gehen
könne. Selbstredend dürfte höchstens die Hälfte des Konvents
auf einmal in die Vakanz gehen, da der andere Teil den Chor
und andere reguläre Exerzitien zu halten hatte. Die Ursache
dieser neuen Disposition lag darin, daß vorher einige Va-
kanzisten zn Eberhardszell, welches man (weil es einen ge-
räumigen Pfarrhof hatte und wohl auch, weil es etwas ent-
fernter von Schussenried lag) gerne aufsuchte, mit Karten um
einen Pfennig gespielt und mithin ein crimen wider die Or-
densregel begangen haben. Dieser neue modus vacandi
wurde drei oder vier Jahre beobachtet, hernach aber, weilen
bei Hof zu viel aufgegangen, wiederum abgethan und züm
alten System zurückgegriffen. Der Prälat, Prior und Sub-
prior, sowie die „Hofherren" brachten ihre Ferien meist zn
Mörsburg am Bodensee im Schussenrieder Hofe über die
schöne Herbst- und Weinlesezeit zu, die übrigen Konventnalen
außer in Mariazell meist und mit Vorliebe in dem romantisch
gelegenen Stafflangen, dieser Perle unter den schussenriedschen

f n v ^11 ion ■

Besitzungen. Bei diesen Vakanzenaufenthalten scheint hi» und
wieder der Becher der Freiheit etwas übergeschänmt zn habe»;
so lesen wir z. B. unter dem 9. Dezember 1740 folgenden
Eintrag: „Sind novae leges ex mandato Revnnni in ca-
pitulo a Priore Benedicto Metzler ratione delatorum
clandestinorum, namentlich nenn Punkte, die aber mir nicht
bewußt, statuiert worden. Ineipit lamentatio Sorethanorum!"
Am 4. Mai 1739 wurde vom P. Prior und P. Lanr. Aberle
der Grundstein zn einer neuen jetzt noch stehenden Kapelle in
Hopferbach, mitten im Weiler gelegt, welche im selben Jahre
noch ans Kosten der dortigen Bauern erbaut wurde. Einige
Jahre zuvor, am 30. Juni 1735, wurde die nengebante Kirche
zn Neichenbach eingeweiht und konsekriert; der Turm war vor-
her ein sogenannter Sattelturm, ward aber durchweg renoviert
und mit einer Kuppel von roten Schindeln (statt dem weit
teureren Kupfer) versehen; derartige „Schindel- oder Zwiebel-
kuppeln" sind aus jener Zeit in Oberschwaben noch da und
dort zn sehen. Den feierlichen Akt nahm der Konstanzer
Weihbischof Franz Johann Anton von Sirgenstein vor, welcher
am 28. eingetroffen, schon öfters in Schussenried gewesen war
und u. a. die Kirchen zu Steinhausen, Attenweiler, Egg-
mannsried, Untereggatsweiler, Warttenweiler successive eingeweiht
hatte. Derselbe Kirchenfürst hatte schon früher im Jahre 1724
mit seinem Bruder, dem Domherrn Marquardt von Sirgenstein
und dem Konstanzer Kanonikus Grafen Joh. Ernst v. Königseck-
Aulendorf der großartigen, durch den Fürstbischof von Kon-
stanz, Johann Franz Schenk v. Stanffenberg vorgenommenen
Einweihung der Weingarter Klosterkirche assistiert. „Ermelter
Herr Weihbischof war ein unvergleichlicher Schussenrieder
Patron und verlangte ans alP^Wu'' MÄL
wie er sich denn auch als ein E, ......

schrieben. Er genoß allhicr e «
auch mit einigen unserer Hl ^
collegio germanico zu Ron =- ^/J|^

Bekannter. Maximus patron E ^
starb den 26. Januar 1739 ;E
Besuche gab es überhaupEV
die Gastfreundschaft damals
Begriff der Gastfreiheit wurde-, +-^
sächlich der Gäste willen sogar E ° .

Jahrhundert eine eigene HofhE^ ^
gehörige» derselben, wie der 1e-
(Oekonom), der P. Kucheln»E°> O
wurden. Wir beginnen die - _

sonderbare» Persönlichkeit eil ET Q
berühmten Professors zn TübiE-^ i—
ihm anfgetragen worden sein, E_ ^

und dessen Werk „Vogel friß ^ —

er aber selbst erkannt, daß - O
Wahrheit geschrieben und mi =- O
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lassen und sei katholisch geword e_ ^
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1740. „Den 6. Januar en=— O
drechslers Sohn, Knecht zum l-. ( )

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