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Die Dioskuren: deutsche Kunstzeitung ; Hauptorgan d. dt. Kunstvereine — 7.1862

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https://doi.org/10.11588/diglit.13516#0229

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Deutsche Kunst-Zeitung.

Neransgegeden und rrdigirt

von

T>y. Max Schasler,

Herausgeber des „Deutschen Kunst-Kalenders" in Berlin.

Adoniieincute

„Die Dioskuren" erscheinen wöchentlich (Sonntags) in 1—izBogen4,o
zum AbonnementSpreisc von iz Thlr. pränumerando pro Quartal. — Preis
einer einzelnen Nunimer 4 Sgr. ohne Kunstdeilage. — Bestellungen nehmen
außer der „Erpedilien der Oiosliuren" an:

bedingunge».

t. Für Deutschland sämmtliche pchlaullalleu, Buch, und Nmiflhandtuugm
2. Für Großbritanien, Amerika und Australien G. L-ndcr's Buch-
handlung und General-Zeitungs-Agentur iu London, 8, Little Newport-street
Leicester-sq.

Uns Kedactionsbureau (Wilhelmsstr. 25, Ecke der Puttkaminerstr.) ist täglich von 8—10 Uhr Morgens geöffnet.

I N ll

Korrespondenzen: Z Berlin, den 7. Juli. — Hamburg,
Anfang Juli. (Erste Ankäufe für die neue Kunsthalle.) —
chp Paris, im Juli. (Die Ergänzung der Venus von Milo.)

Q Köln, Anfang Juli. (Wandgemälde in Gürzenich und
im Museum.) —' A London, Anfang Juli. (Kunstaus-
stellung IV.)

alt:

Kunstliironik: Verschiedene Lokalnachrichten ans Berlin, Trier,
Sigmaringen, Paris, London.

Klinstinstitlltc und Kiinstpereinc: Archäologische Gesellschaft in
Berlin. — Kunstverein in Hamburg.

Briefkasten.

Korrespondenzen.

cS Berlin, den 7. Juli. Die Düsseldorfer Han-
delskammer hat sich in ihrem Jahresberichte für 1861
auch mit dem Handelsverträge beschäftigt und bemerkt:
„Die höchste Wichtigkeit legen wir der Uebereinkunft wegen
gegenseitigen Schutzes der Rechte . an literarischen Er-
zeugnissen und Werken der Kunst bei, welche Uebereinkunft
wesentlich dem deutschen Kunst- und Buchhandel zu Gute
kommt. Wie nachthcilig dergleichen Erzeugnisse bisher
gestellt waren, erlauben wir uns wiederholt auszuführen."
Die Deputation der zweiten sächsischen Kammer,
welche die Uebereinkunft „wegen gegenseitigen Schutzes
der Rechte" u. s. w. zu prüfen hatte, erklärte sich damit
einverstanden und bemerkte, es sei „sehr erfreulich, daß die
sächsische Regierung ein allgemeines deutsches Gesetz zum
Schutz des literarischen und Kunsteigcuthums bei dem
Bundestage am 23. Januar beantragt habe." Sie fügt
hinzu: „Obgleich nicht zu verkennen ist, daß besonders die
Klagen der Künstler wegen mangelhaften Schutzes theils
auf zu weit gehende Ansprüche, theils aus Unkenntniß
und daraus entspringende mangelhafte Benutzung der
bereits bestehenden Gesetzes-Bestimmungen sich zurück-
führen lassen, will es der Deputation aber doch scheinen,

als ob in dieser Beziehung noch manche Lücken vorhanden
und z. B. die erst in neuerer Zeit zur unerwarteten Aus-
bildung gelangte Photographie noch nicht in Betracht
genommen sei und deshalb in Bezug ans dieselbe leider
ganz widersprechende Entscheidungen von verschiedenen
Gerichtshöfen in analogen Fällen erfolgt sind."

Eine an das preußische Abgeordnetenhaus gelangte
Petition zum Schutze von Photographien ist am 1. Juli
besprochen worden und das Haus ist zur Tagesordnung
übergegangen. Der Justizminister bemerkte bei dieser
Gelegenheit, der artistische und literarische Sachvcrstän-
digen-Berein hätten sich dahin ausgesprochen, Photo-
graphien seien bis jetzt nicht als Produkte der Kunst
zu betrachten.

Was aber die Besorgnisse von Herrn Dietz betrifft
(„Dioskuren" vom 6. Juli), der mit Frankreich abgeschlos-
sene Vertrag werde uns sranzösiren, so ist dieses wohl als
eine ru weitgehende Besorgnis; zu bezeichnen. Es wird nicht
ein Bild ans Paris mehr abgesetzt werden, und die
Franzosen werden sich nicht abhaltcn lassen, deutsche Bil-
der zu kaufen, wenn sic ihrem Geschmacke entsprechen.
Auch wird die pariser Unsittlichkeit uns nicht im mindesten
 
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