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Die Dioskuren: deutsche Kunstzeitung ; Hauptorgan d. dt. Kunstvereine — 14.1869

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https://doi.org/10.11588/diglit.13561#0351

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vr. Alax 8chaster.

Preis des Journals pro Quartal 1'^ Thlr. Bei Pränumeration auf den ganzen Jahrgang erhalten die Abonnenten ausserdem das photographische
Künstler-Album in vierteljährlichen Lieferungen gratis. (Redaction der Dioskuren: Berlin, Hohenzollernstr. 9.)

Inhalt.

Abhandlung: Das Konkurrenzstatut der deutschen Kunstgenossenschast. (Forts.) November. (Abdankung des Vicepräsidenten der Akademie; Kunstaus-

Korrespondcnzcn: G Düsseldorf, im November. (Die Gemälde für den stellung der Akademie. Forts.)

Rathhaussaal in Münster rc.) — 8. Wien, Mitte November. (Kürist- Kunst-Chronik: Lokalnachrichten aus Berlin, Hamburg, Warschau, Rom.

lerhaus :c. — X Heid elberg, Mitte November. (Der neubegründete Kunstkritik: Die internationale Kunst-Ausstellung zu München. (Forts.) —

Kunstverein und dessen Ausstellung. — □ St. Petersburg, im Berliner Kunstschau: Ausstellung des Kunstvereins.

Aas Konkurrenz-Statut der deutschen Kunjigenolsenschast.

(Fortsetzung.)

aragraph 5 beruht gleichfalls aus völliger
Verkennung der gänzlich verschiedenen
Stellung einer architektonischen Kon-
kurrenz von einer solchen für Malerei
und Bildhauerei und kann daher, wenn man
seinem Inhalt eine praktische Tragweite zu
geben versucht, nicht anders als zu Wider-
sprüchen führen. Da nämlich bei der archi-
tektonischen Konkurrenz eine später zugelassene
Ueberschreitung des Kostenanschlags diejenigen
Konkurrenten, welche sich strikte an die Maxi-
malsumme Hallen, in großen Nachtheil brin-
gen muß, sofern hier der Kostenbetrag ein wesentliches Moment
für die konstruktive Ausdehnung bildet, welche sie ihrem Entwurf
geben können, so verlangen die Architekten mit Recht, daß „im
Programm deutlich zu sagen ist, ob auf die Einhaltung einer
bestimmten Kostensumme das maaßgebende Hauptgewicht gelegt
wird, oder ob die genannte Summe nur als ungefährer An-
haltspunkt dienen soll" u. s. f. Eine solche Forderung hat
aber bei einer Konkurrenz für Malerei oder Skulptur gar keinen,

oder doch einen wesentlich andern Sinn. Trotzdem hat man
den § nur mit einigen Wortänderungen, die den Sinn nicht
tangiren, in's Statut der Kunstgenossenschaft ausgenommen.

Es ist klar, daß die Kostenberechnung eines projektirten
Gebäudes ein wesentliches Moment, einen organischen Theil
des architektonischen Entwurfs bildet, da auf dieser Basis nicht
blos Größe, Material und Ornamentik, sondern, sofern diese
sämmtlich im unmittelbarsten Zusammenhang mit dem Styl
und dem ganzen konstruktiven Organismus stehen, der
ganze Gedanke des Bauwerks beruht. Kann hiervon bei
Malerei oder Skulptur die Rede sein? — Hier ist erstlich eine
bestimmt begrenzte Lokalität, also eine Wand zu bemalen oder
eine Statue zu errichten. Die Wand ist so und so groß, für
die Statue sind diese lokalen Bedingungen, für beide so und
so viel Mittel vorhanden. Hat dies nun auf die Komposition
der Skizze irgend einen wesentlichen Einstuß? Vielleicht —
wenn auch in viel geringerem Grade als bei der Architektur —
bei einem Skulpturwerk, weil hier das Material ebenfalls schon
eine Rolle spielt. Aber bei der Malerei? Hier handelt es
sich doch nicht, wie bei der Architektur, um die Kostbarkeit der
 
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