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Zeitung

für bildende Kunst und Baukunst.

üunftblatt

Organ

der deutschen Kunstvereine.

Unter Mitwirkung von

Kugler in Berlin — Passavant in Frankfurt — Waagen in Berlin — Wiegmann in Düsseldorf — Schnaase
in Berlin — Schulz in Dresden — Förster in München — Eitelberger V- Edelberg in Wien

redigirt von Dr. F. Eggers in Berlin.

M 22.

Montag, den 3. Juni.

1850.

Für deutsche Künstler.

Du

"urch Anregung und Vermittelung des Hrn. General-Con-
sul John G. Böker in Düsseldorf, welcher bereits vor einigen
Jahren eine Ausstellung von Gemälden in New-York veran-
staltete und deren Aufnahme dort über alle Erwartungen gün-
stig ausfiel, soll nunmehr eine dauernde Verbindung mit Ame-
rika, durch Gründung eines

„ Amerikanisch - Deutschen Kunstvereins *
ins Leben treten.

Dieses Unternehmen, von dem der Gründer desselben die
Ueberzeugung hat, dass es nicht nur für die Künstler sehr er-
folgreich, in pekuniärer Beziehung, ausfallen, sondern auch
auf das ganze Wesen der Kunst einen entschieden vortheilhaf-
ten Einfluss ausüben wird — ist um so erfreulicher und wich-
tiger, als sowohl die politischen wie auch andere die Kunst nicht
sehr begünstigende Verhältnisse in Europa jedem grössern Ab-
satz von Kunstwerken hemmend entgegentreten.

Der Consul Böker hat die Absicht in New-York (wohin
er am 15. April von Düsseldorf abreiste) eine permanente
Ausstellung von Gemälden zu veranstalten, der er durch stete
Aufnahme von neu hinzukommenden Werken eine immer mehr
und mehr umfassende Ausdehnung zu geben gedenkt, um da-
durch das Interesse für künstlerische Leistungen zu fesseln und
rege zu erhalten.

Den Schein jedweder Privalspeculation von der Hand wei-
send, sucht er vor Allem das Princip festzuhalten, „dass der
Gesammtbetrag der jedesmaligen jährlichen Betheiligung zum
Ankauf von Bildern für die Verloosung verwandt werden soll,'
wobei es sich von selbst versteht, dass die mit der Geschäfts-
führung verbundenen haaren Kosten vorweg in Abzug kommen.
Ein etwaiger Ueberschuss der Einnahme wird wiederum zu An-
käufen von neuen Kunstwerken verwandt, damit die stets durch
gute Werke vermehrte Sammlung das Triebrad bleibe, um den
Verein in Bewegung zu erhalten und fortdauernd eine bedeu-
tende Anzahl von Besuchern zur Subscription hinzuzuziehen." —

Ueber die statutenmässige Einrichtung dieses Vereins ent-
behren wir bis jetzt einer näheren Nachricht und wird dieser
seine bleibenden Bestimmungen wohl erst in Amerika erhalten,
von wo aus dann auch die Statuten publicirt werden möchten;
zum wenigsten beabsichtigt Herr Böker „für die Verwaltung der
Vereinsangelegenheiten eine Commission von sachkundigen und

einflussreichen Amerikanern zuzuziehen, damit bei Aufstellung
der Statuten nichts verabsäumt werde, was unbedingtes Ver-
trauen zu sichern geeignet sein mag."

Eine Vertheilung von Nietenblättern wird als zweckmässig
anerkannt, eben so soll in Erwägung gebracht werden, ob es,
„sobald der Verein entsprechende Mittel erworben hat, gera-
then sein wird, in der Historien-, Genre- und Landschafts-
malerei mindestens drei verhältnissmässige Prämien auszusetzen,
welche den betreffenden Künstlern ausser den Ankaufs-
preisen ihrer Werke, von den mit den Vereinsangelegenhei-
ten beauftragten Männern, zuerkannt werden würden." —

Da gerade das Frühjahr hindurch bis Ende Juni derglei-
chen Institute von den Bewohnern New-York's am stärksten
besucht werden, während im Laufe des Sommers und Anfang
Herbst die Stadt voll von Fremden ist, jedoch auch diesen Gele-
genheit geboten werde, sich durch Unterzeichnung bei dem Ver-
ein zu betheiligen— so wird die Verloosung jedesmal im Herbste
stattfinden müssen und die cpneurrirenden Bilder sollten dem-
nach zeitig in New-York eintreffen, um mit dem ersten April
in dem bestimmten Lokal zur Aufstellung gelangen zu können." —

In den näheren Bestimmungen in Betreff der Zusendung
von Kunstwerken heisst es: „sämmtliche Bilder müssen wohl-
verpackt bis Ende Januar an meine hiesigen Spediteure, die
Herren J. Wülfing et Comp., abgeliefert werden. Der Verein
übernimmt alle Transportkosten und wenn etwa wider Erwarten
ein Bild nicht placirt werden möchte, so wird es dem Eigen-
thümer binnen Jahresfrist von der Verschiffung ab in Düssel-
dorf, oder auch, wenn es vorgezogen wird, in Bremen, Rot-
terdam oder Antwerpen franco zurückgestellt. Ich muss indess
ausdrücklich hinzufügen, dass die See-Assecuranz auf Bilder
nur gegen Total-Verlust und nicht für Beschädigungen haftet;
den Risico dieser letzteren würden also die Künstler selbst
tragen müssen; derselbe liegt aber so fern, dass er bei vor-
sichtiger Verpackung kaum anzunehmen ist und ich schlage ihn
wirklich viel geringer an, als denjenigen eines Land-Transports
auf dem Europäischen Continent."

Da, in Rücksicht der vielen vorherigen Einleitungen, nicht
zu erwarten steht, dass von Ende Herbst 1851 eine gross-
artige Verloosung stattfinden kann, dennoch eine weniger be-
deutendere gegen Ende Dezember versucht werden möchte, so
würde zu diesem Zweck Herr Böker bis Mitte September Bil-
der annehmen, die aber längstens bis Ende Juli zur Verfügung
der vorstehend genannten Herren J. Wülfing et Comp, gestellt

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