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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 7.1900

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Reformatorische Bestrebungen im Württenbergischen Kunst-Gewerbe
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https://doi.org/10.11588/diglit.6699#0245

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S ReFORUlHTORiSCHe

BesTReßunsen 2 im
wHRTTenrceRGiSisen

KlinST'SeWCRBG.

Schon während der Drucklegung unleres Württemberg. Sonder-ßeffes (Dezember 1900)
war in Stuttgarter kunftgewerblichen Kreifen eine heftige Gährung eingetreten.
Wir hatten damals bereits unfere flnfchauungen hierüber in einem längeren Artikel
dargelegt, jedoch fchliefjlich von einer Veröffentlichung derfelben flbftand genommen,
weil die Angelegenheit noch nicht fpruchreif erfchien: flnfchauungen und Vorfchläge, welche
[ich durch die inzwifchen auch dem Publikum bekannt gewordenen Vorgänge als
durchaus zutreffend, ja als die einzig möglichen herausgeftellf haben. — Regiftriren
wir zunächft die thatfächlichen Vorgänge: Eine Gruppe hochangefehener und hervor-
ragender maier, die jedoch erft vor Sahresfrift nach der fchwäbifchen Refidenz berufen
worden ift, richtete eine Eingabe an das Kultus-ITlinifterium, in welcher mit Recht betont
wurde, dah das technifch fo hoch entwickelte württembergifche Kunffgewerbe einer ideellen
Ileu-Befruchtung durch bedeutende, moderne Künffler dringend bedürftig fei. Zu diesem
Zwecke wäre es wünfchenswerth, wenn in Stuttgart „Künftler-Werkffätten" ins lieben
gerufen würden und es wurde darauf hingewiefen, dafj die „Vereinigten Werkftätten"
in ITlünchen bereit wären mit ihrem Fabrik-Betrieb nach Stuttgart überzufiedeln, wobei
iich eine Reihe ihrer angefehenften künftlerifchen ITlitarbeiter anfchliehen würde. s<afi<3
s^b<3 nun ergriffen aber auch die Ilächftbetheiligten, nämlich die Baupt-Vertreter des fo
hoch entwickelten württembergifchen Kunft- Bandwerkes und der Kunftgewerbe-Ünduftrie
das Wort, indem fie eine andere Eingabe mit 50 Unterfchriffen an die König!. Zentral-
[teile richteten, in welcher, faft in allen Punkten übereinftimmend, mit den von uns in
dem Eingangs erwähnten fluffafze dargelegten Gefichtspunkten, eingehend begründet
wurde, warum das Kunffgewerbe die Ueberfiedelung oder üeubegründung von „Ver-
einigten Werkftätten" nicht als eine zweckmäßige IRahregel betrachten könne, flicht mit
Unrecht wurde betont, dafj die Künftler, welche die Ueberfiedelung der „Iflünchener
Werkftätten" angeregt, „erft kurze Zeit in Württemberg anfällig lind, die württembergifchen
Verhältniffe kaum, die in Württemberg bereits begehenden Werkftätten gar nicht kennen".

- Wir möchten nicht unterlaffen, an diefer Stelle hervorzuheben, dah von Seiten des
Berausgebers diefer Zeitfchrift langjährige perfönliche und gefchäftliche Beziehungen zu
den mafjgebendften württembergifchen Kunftgewerbetreibenden beffehen und fomit eine
 
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