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Hermann Hirschwald—Berlin :
hempel — dresdkn. Vor-Raum für ein Offizier-Kasino.
Möbel: Kiefer nat. Allgemeine Stimmung: gell) und braungelb. Decke: weiss.
Welcher Gegenstand ist kunstgewerblich?
(Eine öffentliche Umfrage von
"VJoch vor wenigen Jahrzehnten, z. B. als
X ^ in der Münchener Ausstellung 1876
neben »Der Väter Werke« auch die neuen
Erzeugnisse des eben erwachten Kunst-
gewerbes vorgeführt werden sollten, hatte
man es leicht, die kunstgewerblichen Arbeiten
von denen des Handwerks oder der Industrie
zu unterscheiden. Heute werden getrennte
Ausstellungs - Gebäude für das »Kunstge-
werbe« und die »Gewerbe« geschaffen, und die
Verteilung verursacht vielseitiges Ärgernis
und Schwierigkeiten. In der Tat ist aber eine
Grenze kaum noch zu ziehen, ein überaus
erfreulicher Zustand; die Kunst ist in weite
Gebiete der Industrie und des Handwerks
eingedrungen! Nicht nur im reichen Orna-
ment und in üppiger Entfaltung, sondern
in der Enthaltsamkeit und dem vornehmen
Empfinden für Einfachheit wird die Kunst
ßermann Hirsdvwald — Berlin.)
im Gewerbe heute geschätzt. — Indessen
verlangt die Praxis eine Bescheinigung
über die Zugehörigkeit; bei der Behand-
lung wirtschaftlicher bezw. rechtlicher Fragen
wird der Mangel einer feststehenden Er-
klärung für den Begriff der »kunstgewerb-
lichen« Eigenschaft oft fühlbar. Insbesondere
bei den schwebenden Beratungen über die
notwendige Abänderung des Musterschutz-
Gesetzes bedarf es einer Verständigung über
die Grenze, welchen Gegenstand man noch
als kunstgewerblich gelten lassen soll. Erst
wenn der Begriff feststeht, werden die be-
rufenen Sachverständigen in zweifelhaften
Fällen auf Grund dieser Festlegung einheit-
lich entscheiden können.
Von der Ansicht ausgehend, dass
unsere wirtschaftlichen Interessen die unbe-
schränkte Ausdehnung der künstlerischen
Hermann Hirschwald—Berlin :
hempel — dresdkn. Vor-Raum für ein Offizier-Kasino.
Möbel: Kiefer nat. Allgemeine Stimmung: gell) und braungelb. Decke: weiss.
Welcher Gegenstand ist kunstgewerblich?
(Eine öffentliche Umfrage von
"VJoch vor wenigen Jahrzehnten, z. B. als
X ^ in der Münchener Ausstellung 1876
neben »Der Väter Werke« auch die neuen
Erzeugnisse des eben erwachten Kunst-
gewerbes vorgeführt werden sollten, hatte
man es leicht, die kunstgewerblichen Arbeiten
von denen des Handwerks oder der Industrie
zu unterscheiden. Heute werden getrennte
Ausstellungs - Gebäude für das »Kunstge-
werbe« und die »Gewerbe« geschaffen, und die
Verteilung verursacht vielseitiges Ärgernis
und Schwierigkeiten. In der Tat ist aber eine
Grenze kaum noch zu ziehen, ein überaus
erfreulicher Zustand; die Kunst ist in weite
Gebiete der Industrie und des Handwerks
eingedrungen! Nicht nur im reichen Orna-
ment und in üppiger Entfaltung, sondern
in der Enthaltsamkeit und dem vornehmen
Empfinden für Einfachheit wird die Kunst
ßermann Hirsdvwald — Berlin.)
im Gewerbe heute geschätzt. — Indessen
verlangt die Praxis eine Bescheinigung
über die Zugehörigkeit; bei der Behand-
lung wirtschaftlicher bezw. rechtlicher Fragen
wird der Mangel einer feststehenden Er-
klärung für den Begriff der »kunstgewerb-
lichen« Eigenschaft oft fühlbar. Insbesondere
bei den schwebenden Beratungen über die
notwendige Abänderung des Musterschutz-
Gesetzes bedarf es einer Verständigung über
die Grenze, welchen Gegenstand man noch
als kunstgewerblich gelten lassen soll. Erst
wenn der Begriff feststeht, werden die be-
rufenen Sachverständigen in zweifelhaften
Fällen auf Grund dieser Festlegung einheit-
lich entscheiden können.
Von der Ansicht ausgehend, dass
unsere wirtschaftlichen Interessen die unbe-
schränkte Ausdehnung der künstlerischen