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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 13.1903-1904

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Die Organisation des Zeichen-Unterrichts im Großherzogtum Hessen
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https://doi.org/10.11588/diglit.7008#0257

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246

charles r. mackintosh—glasgow.

Schlaf-Zimmer. Kiefer weiss gestrichen.

Die Orgcinifafion des Zeichen=Unferrichfes im Grofcherzogfum ßeKen.

Die Organisation des Zeichen-Unterrichtes im
Grossherzogtum wird demnächst die Zweite
Kammer beschäftigen, nachdem der Abgeordnete
Noack einen Antrag eingebracht hat, diesen
Unterrichtszweig an allen Schulen des Landes,
mit Ausnahme der Hochschulen und gewerblichen
Unterrichts-Anstalten, ähnlich zu organisieren, wie
dies bereits in anderen deutschen Bundes-Staaten
geschehen ist, mit Rücksicht auf die ausserordent-
liche Wichtigkeit des Zeichen-Unterrichts als eines
allgemeinen Bildungs-Mittels und insbesondere als
der Grundlage für die gesamte gewerbliche Fach-
bildung der heranwachsenden Jugend. Zur Durch-
führung der Wünsche wird in erster Linie die
Berufung einer Landes-Kommission vorgeschlagen,
bestehend aus einer Anzahl von Männern aus
den Kreisen der Wissenschaft und Kunst, des
Unterrichts-Wesens und der Technik. Diese
Kommission soll als begutachtende Körperschaft
von der Regierung in allen Fragen des Zeichen-
Unterrichts zu hören sein, ihr soll die Beratung
bei Aufstellung von Lehrplänen und Unterrichts-
Gängen und die Befugnis zur Stellung von An-
trägen obliegen. Die Lehrpläne selbst dürfen
kein starres System'bilden, nach dem an allen
Schulen gleichmässig zu arbeiten wäre, sie sollen
dem Können und der Persönlichkeit des Lehrers

Spielraum lassen. Die Überwachung des Zeichen-
Unterrichtes wäre einem Landes-Zeichen-Inspektor
zu übertragen, der als künstlerisch gebildeter
Lehrer des Zeichnens und Malens auch mit einer
mässigen Anzahl wöchentlicher Unterrichts-Stunden
an einer höheren Schule beschäftigt ist. Ihm
würde weiter obliegen die Abhaltung besonderer
Lehrer-Ausbildungs-Kurse, zu denen nach Befund
der Prüfungen der Schule die an denselben tätigen
Zeichen - Lehrer einberufen werden. Auf seinen
Besichtigungs - Reisen würde der Inspektor auch
zu prüfen haben, in welcher Art die in den Aus-
bildungs-Kursen gegebenen Anleitungen und Er-
läuterungen von den Lehrern beobachtet und
angewandt werden. Zur Unterstützung des ge-
nannten Beamten können auf dessen Antrag
nach Bedarf in einzelnen Landes-Teilen Zeichen-
Lehrer höherer Schulen mit der Beaufsichtigung
einer Anzahl von Schulen betraut werden. Der
jährliche Aufwand ist ohne das Gehalt des
Landes - Zeichen - Inspektors auf 9000 Mk. ver-
anschlagt. — Wir können diesen Plan nur freudigst
begrüssen, nachdem andere Staaten, namentlich
Preussen, mit seinen neuen Lehrplänen und Be-
stimmungen für die allgemeinen Schulen vom
Jahre 1901 dem Zeichen - Unterrichte eine her-
vorragende Pflege widmet. — die schriftleitung.
 
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