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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 16.1905

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Vetterlein, Ernst: Ein Landhaus in Honnef a. Rhein
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https://doi.org/10.11588/diglit.8553#0187

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EIN LANDHAUS IN

HONNEF A. RHEIN.

Die vorliegende Arbeit verdankt ihr Ent-
stehen einem Wettbewerbe, für den
der Bauherr, ein reicher Kunstfreund in
Essen, eine namhafte Summe als Preise aus-
gesetzt hatte. Der Verlauf und der Aus-
gang dieses Wettbewerbes darf als ein ge-
radezu idealer bezeichnet werden, hat er
doch dem Bauherrn eine grosse Anzahl ganz
hervorragender Arbeiten eingebracht, und
andererseits dem Verfasser des mit dem
ersten Preise bedachten Entwurfes die er-
hoffte Frucht seiner Mühen: die Ausführung.
Auch die hier vorgeführte Arbeit des Ar-
chitekten Joseph Rings—Darmstadt stellt
eine prachtvolle Leistung dar, bei der ein
feines malerisches Empfinden sich mit einer
gesunden Auffassung vom Wesen der Bau-
kunst verbindet. Ein Bauwerk wird doch
erst dann zu einem Werke der Kunst, wenn
es neben der Erfüllung praktischer Anfor-
derungen noch eine seelische Empfindung
in solcher Form zum Ausdruck bringt, dass
andere diese Empfindung des Künstlers
nachfühlen können. Erst unter dieser Vor-
ausetzung kommt das zustande, was wir
»Stimmung« nennen, ein Mitschwingen unse-
rer Gefühle oder unserer Seele nach dem
Rhythmus, den der Künstler in sein Werk
gelegt hat. Rings bedient sich, um diese Stim-
mung zu erzeugen, der einfachsten Mittel, eines
harmonischen Verhältnisses zwischen Mauer
und Dach, zwischen Wand und Öffnung,
zwischen Werk und Natur. Das tief herab-
gezogene Dach erweckt den Eindruck des
behaglichen Schutzes gegen Unbilden des
Wetters, die hohen Giebel mit den weiten
Fenstern stellen die Verbindung zwischen
dem Innern des Hauses und der Natur her.
Das Haus ist von innen nach aussen ge-
baut, indem die praktische Raumeinteilung
die Massen gegliedert hat; gleichzeitig aber
auch von aussen nach innen, indem die
rhythmischen Linien der umgebenden Natur
ihren Ausdruck auch in der Silhouette des
Hauses finden. So verwächst das Haus mit
der Natur, erscheint wie von der Natur ge-
schaffen, ohne die Bestimmung der »Be-
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hausung« zu verleugnen. Eine solche Kunst
erscheint uns »natürlich« und »ungekünstelt«;
erquickend durch ihre Schlichtheit, sodass
wir uns ihrer Gegenwart immer erfreuen
können, während jede Aufdringlichkeit gar
zu rasch lästig wird.

Derartige, aus der Seele des Künstlers
geborene, durch die Natur hervorgelockte
Kunst ist immer »modern«, auch wenn ein-
zelne Formen in früheren Zeiten schon ein-
mal eine Verwendung gefunden haben sollten.
Die Einzelformen sind gewissermaßen die
Worte, aus denen der Künstler seine Ge-
danken aufbaut. Das Wort ist allgemein,
und kann der Lüge und der Wahrheit dienen,
der Gedanke und der Aufbau der Worte ist
die Tat des Künstlers, die erst den Worten
ihre Bedeutung verleiht. Die Strasse oder
die Natur ist nun nicht der Ort für vorlaute
Marktschreier; da wünschen wir nicht, stän-
dig hohle Phrasen oder theatralische Dekla-
mationen zu hören, und aus diesem Grunde
darf die Aussen-Architektur, namentlich in
städtischen Strassen, nicht als der Platz be-
zeichnet werden, an dem sich die »Indivi-
dualität« des Künstlers ohne Schranken
»ausleben« darf. Das darf sie nur in dem
Maße, als sie in sozialer Rücksichtnahme
nicht vorlaut, aufdringlich oder gemein wird.
Das Taktgefühl, welches darüber entscheidet,
wieweit wir unseren inneren Empfindungen
Ausdruck verleihen dürfen, ist eine Charakter-
Eigenschaft, die wir von allen Menschen
fordern dürfen, und ganz besonders vom
Baukünstler.

Das Taktgefühl regelt nun auch die Ver-
wendung des dekorativen Beiwerkes, das
manchmal nötig, manchmal überflüssig sein
kann. Gleichwie der Schmuck der Kleidung
den Menschen verschönern oder aber lächer-
lich machen kann, ist das Ornament imstande,
auch in der Architektur verschiedene Wir-
kungen zu veranlassen. Die tiefsten, reinsten
und beständigsten Eindrücke erreicht die
Architektur, wenn sie ihren Reiz ohne
Schmuck erzielt. Und so möchte ich auch
als besonderen Vorzug der vorliegenden
 
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