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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 21.1907

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Einwände gegen die Gebühren-Ordnung für das Kunstgewerbe
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https://doi.org/10.11588/diglit.6700#0221

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Einwände gegen die Gebührenordnung

EINWÄNDE GEGEN DIE GEBÜHREN-ORDNUNG FÜR DAS KUNSTGEWERBE

(EISENACHER ORDNUNG).

von einem kunstler.

Der „Verband deutscher Kunstgewerbevereine"
beabsichtigt eine Gebührenordnung für
das Kunstgewerbe aufzustellen. Das heißt, er
beabsichtigt, dem für das Kunstgewerbe arbei-
tenden Künstler die Grenze für den Ertrag seiner
Arbeit zu ziehen. Tut er das, um „einem längst
gefühlten Bedürfnis" abzuhelfen?

Ein jeder „Tarif" bedingt doch eine fort-
laufende Arbeitsmöglichkeit. Hat die der Künstler,
kann er sie selbst dann haben, wenn er stets
Aufträge hat? Der Künstler — nicht zu ver-
wechseln mit dem gewerbsmäßigen Zeichner,
von dem rede ich hier nicht — der Künstler kann
unmöglich tagtäglich von 8 — 12 und 3-6 Uhr
Entwürfe, künstlerisch wertvolle Entwürfe zur Welt
bringen. Er muß — um sich nicht „auszugeben" —
ständig Naturstudien machen, Naturbeobachtungen
anstellen. Wer bezahlt ihm die? Wo steht von
ihnen etwas in der Gebührenordnung?

Ich zweifle nicht daran, dag manche Be-
stimmung, z. B. die über die Gebührenpflichtig-
keit, über die Fälligkeit der Gebühren etc., gut
und nütjlich wirken mag. Der Versuch aber, die
Gebühren selbst als feste Norm zu Papier zu
bringen, ist fehlgeschlagen. Mußte fehlschlagen,

weil es noch nie ein „Kunst-Metermaß" gegeben
hat (und wohl auch nie geben wird).

Die „Ordnung" sieht drei Berechnungsarten
vor, einmal die Vor-, Werk- und Wiedergebühr,
dann die Pausch- und endlich die Zeitgebühr.

Abgesehen von den beiden leßten erfolgt die
Festseßung der Gebühr mit Hilfe der „Grund-
gebühr". Die Grundgebühr „bemißt sich stets
nach Hundertteilen des Verkaufspreises an Hand
des Tarifs". Infolgedessen dürfte allein schon
ihre Berechnung zu manchen arithmetischen Kunst-
stücken verführen — nein, zwingen. Denn da die
Verkaufsgebühr selbst eine noch unbekannte Größe
ist, die Summe nämlich von Material plus Arbeits-
lohn etc. plus Entwurfsgebühr, einer dieser Ad-
denden, die Entwurfsgebühr, aber doch erst
berechnet werden soll, so ist der schönste Schul-
fall für „Gleichungen mit mehreren Unbekannten"
gegeben. Und sind dann schließlich glücklich
diese beiden unbekannten Größen eruiert, so er-
gibt sich die interessante Tatsache, daß die zuerst
noch gar nicht bekannte Entwurfsgebühr prozen-
tualer zur Berechnung eben dieser Entwurfs-
gebühr schon mit herangezogen ist.

Aus dieser Ermittlungsart der Grundgebühr

Bildhauer fritz behn—münchen. Klein-Plastik in Silber »Gazelle«.

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