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Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 33.1913-1914

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J.v.B.: Der III. Internationale Kunst-Kongress zu Gent
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https://doi.org/10.11588/diglit.7011#0083

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Der III. Internationale Kunst-Kongreß zu Gent igij.

DER III. INTERNA-
TIONALE KUNST-
KONQRESSZU GENT.
Der Kongreß wurde
vom 19.-24. Juli 1913 in
Gent, Brüssel und
Brügge abgehalten.
Wenn man ihn „inter-
national" nennt, so ist
das ein wenig übertrie-
ben, es war ein durch-
aus französischer Kon-
greß. Zwar finden sich
offiziell auch ein paar
Nichtfranzosen unter
den ständigen Mitglie-
dern des Kongresses,
aber der Präsident, ein
Vizepräsident, der Ge-
neralsekretär und der
Schaßmeister sind Fran-
zosen. Ein Deutscher
ist in dem offiziellen
Bureau überhaupt nicht
vertreten und als ein-
ziger deutscher Ehren-
präsident wird Profes-
sor L. Manzel genannt.
— Soweit, was auf dem
Papier steht. Zum Kon-
greg selbst waren
hauptsächlichFranzosen
erschienen, daneben
noch einige wenige aus
anderen Ländern. Von
Deutschen waren Ge-
heimer Baurat Prof.
Frenßen aus Aachen,
Professor Seliger aus
Leipzig, Maler Knorr
aus Strasburg, Maler
von Stetten aus Paris,
Maler von Bülow aus
Berlin, als Vertreter der
Kommission zur Vor-
bereitung eines Reichs-
ausschusses für die wirt-
schaftlichen Interessen
der bildenden Künstler
Deutschlands,anwesend.
Das Arbeitsprogramm
des Kongresses um-
schloßneben einerReihe
formaler Fragen, wie
die Schaffung eines vor-
bildlichen Aus Stel-
lungsreglements,

LOTTE PRITZEL MÜNCHEN. »VITRINEN-PUPPEN«

die regelmäßige Wie-
derholung der inter-
nationalen Ausstel-
lungen und Kon-
gresse, vor allem
wirtschaftlich wich-
tige Aufgaben. —
Es wurde die Regelung
der internationalen
Konkurrenzen in
Vorschlag gebracht,
ohne daß dabei neue
Gedanken auftauchten.
Man befürwortete die
Öffnung der Museen
für alle Künstler und
die Schaffung von
Mustermuseen für je-
des Land. - Die Haupt-
zeit widmete man den
Fragen des künstle-
rischen Eigentums
und dabei wieder dem
so interessanten An-
spruch des Künstlers
auf ein Recht an der
Wertsteigerung seiner
Arbeit. Von dem Pa-
riser Advokaten Har-
mand und dem bel-
gischen Parlamentarier
D e s t r e e glänzend ver-
teidigt, gelangte die
These zur Annahme, die
auch dem in nächster
Zeit den geseßgeben-
den Faktoren in Frank-
reich zugehenden Ent-
wurf zu Grunde liegt,
daß die Künstler nicht
so sehr an der Wert-
steigerung ihrer Werke,
als vielmehr an jedem
Weiterverkauf in öffent-
licher Versteigerung be-
teiligt sein sollten. Es
wurde mit Recht darauf
hingewiesen, daß der
Auktionator einen be-
stimmten Anteil an je-
dem Verkauf habe; der
Künstler, der schließlich
durch seiner Hände
Arbeit bei dem zu ver-
steigernden Gegen-
stand die meiste Arbeit
geleistet, sei deshalb

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