Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Deutsche Kunst und Dekoration: illustr. Monatshefte für moderne Malerei, Plastik, Architektur, Wohnungskunst u. künstlerisches Frauen-Arbeiten — 38.1916

DOI Artikel:
Zuckerkandl, Berta: Die Wiener Mode-Ausstellung
DOI Artikel:
St.: Versteuerung von Kunstbesitz
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.8538#0098

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Versteuerung von Kunstbesitz.

architekt dagobert l'eche—wien. »aus einem schaukasten der ausstellung wiener modeschau«

zur to* österreicruscnen Kunst-Industrien, die
tj f ^°de in Beziehung stehen; nur durch dieses
^nachahmliche der Details von Aufputz und
narnent, nur durch die Eigenart einer charak-
^ristischen Farbenpalette wird die Wiener
Lä° a in Deut«chland, in den skandinavischen
erlndem, in Holland und in Amerika Geltung
lUäangen- Denn es sind dies die für das Qua-
dust-'V6aU der österreichischen Kleider-In-
rie ausschlaggebenden Werte, /.ucker kandl.

Ö^^fmeinsame Aufstreben so mannigfach empor-
be|0i uhender Talente ist ein ebenso erfreulicher als
Unte "f "dei- Anblick. Es versteht sich dabei für die
KunsUh tC" ohnehin> da das Vortreffliche in der
dein p6 ij" nicllt in so,cfter Menge wie das Gras auf
eine K VO" selbst zu wachsen pflegt: daß wenn
Uud TaUHnSltaU"te"Un9 neben manchem Mittelmäßigen
treff lieh 6 Werten auch vieles Gute und einiges Vor-
erreichj6 ^arbietet. dadurch schon das geleistet und
strebun Wlrd' Was man von einer gemeinsamen Be-
bend 9 S° versct"edener Naturanlagen billigerweise
erwarten kann........ Friedrich Schlegel.

VERSTEUERUNG VON KUNSTBESITZ.

Eine Gefahr für Kunst und Künstler! Noch
dräut sie nicht allzu vernehmlich; aber
ein fernes Wetterleuchten mahnt zur Vorsicht.
Trotz der Beschwichtigungsversuche, die letzt-
hin — wohl von amtlicher Stelle — veröffent-
licht wurden, rüstet sich die deutsche Künstler-
schaft, um einem voreiligen, unbesonnenen und
in seinen verheerenden Folgen unabsehbaren
Eingriff in ihre Lebensgrundlagen wirksam ent-
gegentreten zu können.

Eine doppelte Maßnahme gegen den Kunst-
besitz ist zu befürchten. Einerseits soll ver-
hindert werden, daß Kriegsgewinne dadurch
der Besteuerung entgehen, daß sie zeitweilig
in Kunstwerken, Juwelen usw. angelegt werden.
Daneben aber taucht auch ein Plan wieder auf,
der 1913 beim Wehrgesetz von der Regierung
abgelehnt wurde, wonach Möbel, Hausrat,
Kunstwerke usw. als Vermögen gelten und einer
dauernden Versteuerung unterliegen sollen.

■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■
 
Annotationen