Auktionsbedingungen
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in
Kronenwährung.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 10 Prozent einge-
hoben. Gesteigert wird mindestens um 1 Krone, über 100 Kronen um 5 Kronen.
Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen und die
Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm wird
jedoch genau eingehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur
Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge können
nicht berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt
waren. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zum Ver-
kaufe gebrachten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen-
stände, eventuell der Zustellung gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die
Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunstabteilung (Telephon
Nr. 11.089). Kaufaufträge übernehmen vor der Auktion die Zentraldirektion,
während der Ausstellung der diensthabende Beamte und die vom Amte
bestellten beeideten Sensale: M. Decsey, H. Melhorn, Th. Doleschall.
Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion entgegen. Dem Amte
nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens die Hälfte des beab-
sichtigten Meistbotes beifügen.
Der Eintritt zu Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit dem
Katalog versehenen Besuchern Vorbehalten.
Preis des illustrierten Kataloges — eine farbige und 43 schwarze Tafeln
— 12 Kronen = 10 Mark.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in
Kronenwährung.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von 10 Prozent einge-
hoben. Gesteigert wird mindestens um 1 Krone, über 100 Kronen um 5 Kronen.
Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder zu vereinigen und die
Reihenfolge der Katalognummern zu unterbrechen. Das Tagesprogramm wird
jedoch genau eingehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich zur
Zeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge können
nicht berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung ausgestellt
waren. Die im Kataloge enthaltenen Angaben und Beschreibungen der zum Ver-
kaufe gebrachten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der Übernahme der Gegen-
stände, eventuell der Zustellung gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die
Aufbewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die Kunstabteilung (Telephon
Nr. 11.089). Kaufaufträge übernehmen vor der Auktion die Zentraldirektion,
während der Ausstellung der diensthabende Beamte und die vom Amte
bestellten beeideten Sensale: M. Decsey, H. Melhorn, Th. Doleschall.
Schriftliche Kaufaufträge nimmt die Zentraldirektion entgegen. Dem Amte
nicht bekannte Personen wollen jedem Aufträge mindestens die Hälfte des beab-
sichtigten Meistbotes beifügen.
Der Eintritt zu Schaustellung und Auktion ist ausschließlich den mit dem
Katalog versehenen Besuchern Vorbehalten.
Preis des illustrierten Kataloges — eine farbige und 43 schwarze Tafeln
— 12 Kronen = 10 Mark.

