Auktionsbedingungen.
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung gegen
sofortige Bezahlung.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von
10 Prozent eingehoben.
Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder
zu vereinigen. Die Reihenfolge wird nicht eingehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft,
in dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Rekla-
mationen nach erfolgtem Zuschläge können nicht berück-
sichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung
ausgestellt waren.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der
Übernahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung
gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die Auf-
bewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die
Kunstabteilung (Telephon Nr 11.089).
Kaufaufträge übernehmen die vom Amte bestellten
beeideten Sensale: M. Decsey, H. Melhorn und
Th. Doleschall.
Schriftliche Kaufträge nimmt die Zentraldirektion
entgegen. Dem Amte nicht bekannte Personen wollen
jedem Aufträge mindestens die Hälfte des beabsichtigten
Meistbotes beifügen.
Die Versteigerung geschieht in Kronenwährung gegen
sofortige Bezahlung.
Vom Ersteher wird zum Zuschläge ein Aufgeld von
10 Prozent eingehoben.
Das Amt behält sich vor, Posten zu trennen oder
zu vereinigen. Die Reihenfolge wird nicht eingehalten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft,
in dem sie sich zur Zeit der Auktion befinden. Rekla-
mationen nach erfolgtem Zuschläge können nicht berück-
sichtigt werden, da sämtliche Objekte zur Besichtigung
ausgestellt waren.
Bezüglich der Abwicklung der Versteigerungen, der
Übernahme der Gegenstände, eventuell der Zustellung
gelten die Normen des Versteigerungsamtes. Die Auf-
bewahrung erstandener Posten geschieht lediglich auf
Gefahr des Erstehers.
Auskünfte erteilen die Zentraldirektion und die
Kunstabteilung (Telephon Nr 11.089).
Kaufaufträge übernehmen die vom Amte bestellten
beeideten Sensale: M. Decsey, H. Melhorn und
Th. Doleschall.
Schriftliche Kaufträge nimmt die Zentraldirektion
entgegen. Dem Amte nicht bekannte Personen wollen
jedem Aufträge mindestens die Hälfte des beabsichtigten
Meistbotes beifügen.